Punktekatalog: Das ändert sich mit der Reform

Die Punktereform 2014 der Flensburger Verkehrssünderkartei soll zwar erst ab dem 1. Februar in Kraft treten, aber einige Autofahrer sollten schon in 2013 reagieren, um Nachteile beim neuen Punktekatalog zu vermeiden. Die ARAG Rechtsschutzversicherung hat die wichtigsten Änderungen bei der Verkehrssünderkartei zusammengestellt.

Neues Punktesystem in Flensburg

Das Punktesystem soll einfacher werden. Ist der Führerschein bislang beim Stand von 18 Punkten für mindestens ein halbes Jahr weg ist, soll dies ab 2014 schon bei 8 Punkten der Fall sein. Dies bedeutet aber nicht, dass der Führerschein schneller eingezogen wird, sondern dass Verkehrsdelikte mit weniger Punkten geahndet werden. Zudem sollen einige Vergehen gar nicht mehr mit Punkten in der Flensburger Kartei bestraft werden.

Dies trifft vor allem auf Delikte zu, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden, wie beispielsweise Fahrtenbuchverstöße oder unrechtmäßiges Fahren in einer Umweltzone. Bislang brachte dieser Verstoß dem Sünder einen Punkt sowie 40 Euro Geldstrafe ein. Zukünftig soll auf den Punkt verzichtet, die Geldstrafe allerdings auf 80 Euro erhöht werden.

Kein Punktenachlass mit Seminaren mehr

Eine weitere Änderung: die Möglichkeit des Punkteabbaus. Heute verringert der Besuch von Fahrschulseminaren oder psychologischer Beratung den Punktestand in Flensburg um zwei bis vier Punkte. Dies ist zukünftig nicht mehr vorgesehen. Daher rät die ARAG denjenigen hohem Punktekonto, wenn möglich noch in 2013 an einer solchen Maßnahme teilzunehmen.

Was geschieht mit bereits vorhandenen Punkten? Es gibt zwei Möglichkeiten, was mit den bestehenden Punkten geschieht. Entweder verfallen sie – dies ist der Fall, wenn es um Delikte geht, durch die die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. Oder sie werden umgerechnet. Dies geschieht bei Verstößen, die die Verkehrssicherheit sehrwohl gefährden, wie beispielsweise zu schnelles Fahren oder das Überfahren einer roten Ampel.

Genannt sind diese Vergehen in der sogenannten Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Umrechnung der Punkte verteilt sich wie folgt: 1-3 Punkte werden zu 1 Punkt zusammengefasst, 4-5 zu 2, 6-7 zu 3, 8-10 zu 4, 11-13 zu 5, 14-15 zu 6, 16-17 zu 7 und letztendlich werden aus 18 Punkten 8. Dabei soll zukünftig der sogenannte Idiotentest ab 6 Punkten verpflichtend sein, allerdings keinen Punkterabatt mehr einbringen. Bislang findet dieses Seminar ab 14 Punkten statt, so die ARAG.

Wann Punkte in Flensburg künftig verfallen

Beim Thema Punkteverfall wird die Vereinfachung des Systems stark zu spüren sein, denn die sogenannte Überliegefrist soll zukünftig wegfallen. Das bedeutet, dass bestehende Punkte für ein bestimmtes Vergehen automatisch nach zwei Jahren verfallen sollen – unabhängig von der sonstigen Karteilage. Bislang verlängert sich nämlich die Frist bis zum Verfall, wenn innerhalb dieser ein neues Vergehen begangen wird.

Gerade bei Verkehrsvergehen, die bislang relativ günstig waren, sollen die Preise mit der geplanten Reform enorm steigen. Dies hängt zum einen mit der Anhebung der Punktegrenze ab einem Wert von 70 Euro zusammen zum anderen dient diese Maßnahme sicherlich auch der Abschreckung. Dabei erhöhen sich beispielsweise die Kosten vom Nutzen des Mobiltelefons am Steuer von 40 Euro auf 70 Euro, vom Fahren in der Umweltzone von 40 Euro auf 80 Euro. Das Nicht-Anschnallen von Kindern schlägt ebenfalls nicht mehr mit nur 40 Euro, sondern mit 60 Euro zu Buche. Bei den bisher ohnehin kostspieligeren und punkteintensiven Delikten, wie Alkohol am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel oder zu schnelles Fahren fallen laut ARAG auch in Zukunft Punkte und empfindliche Bußgelder an.

 

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5 Gedanken zu „Punktekatalog: Das ändert sich mit der Reform

  1. Thier Antworten

    Was passiert mit meinen alten Eintrag , der nach altem Recht Ende Februar 2015
    enden Würde .
    Danke für Rückanwort Herr E. Thier

    • Andreas Kunze Autor des BeitragsAntworten

      Wegen des Rechtsberatungsgesetzes sollten Sie dazu einen Rechtsanwalt oder Automobilclub fragen, ich darf darauf nicht eingehen. Viele Grüße, AK

  2. Ioasdlihash@hotmail. Antworten

    Was mich interessiert ist die Frage:

    Person XY hat Januar 2013 zwei Punkte erhalten, von mir aus wegen Inbetriebnahme eines KFZ im öffentlichen Straßenverkehr mit seit über 8 Monaten abgelaufener HU.

    Laut geltender Rechtsordnung sind das 75,00€ Bußgeld und wie bereits erwähnt 2 Punkte. Diese werden noch ich betone noch nach 2 Jahren gelöscht.

    Jetzt tretet beispielsweise November 2013 die neue Punktereform der Verkehrssünderkartei in kraft, infolge dessen werden die vorhandenen 2 Punkte vom Januar in 1 umgewandelt, da wir jetzt aber auch wissen dass mit der neuen Reform der Verfall vorhandener Punkte angepasst wird: bei schwerem Verstoß: 1 Punkt, Verfall nach 2,5 Jahren. Bei sehr schwerem Verstoß: 2 Punkte, Verfall nach 5 Jahren und bei Straftaten: 2 Punkte, Verfall nach 10 Jahren.

    Stellt sich die Frage: bereits erhaltene Punkte wie in unserem Beispiel bekommen die Frist bis zur Löschung entsprechend verlängert? Oder gilt für diese weiterhin das alte recht (Verfall nach 2 Jahren) da die Ordnungswidrigkeit dem alten geltenden recht unterlag?

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