Eine funktionierende Kreislaufwirtschaft ist ein zentraler Pfeiler für Umweltschutz und Klimaschutz. Dazu gehören Mülltrennung, Recycling und ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen. Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), das am 11. September 2025 vom Bundestag verabschiedet wurde, soll hier einen wichtigen Beitrag leisten. ARAG Juristen erläutern die wesentlichen Änderungen für Verbraucher.
Worum geht es beim neuen Batterierecht?
Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) löst das bisherige Batteriegesetz ab und passt das nationale Recht an die europäische Batterieverordnung (EUBattVo) aus dem Jahr 2023 an. Ziel der EU-Verordnung ist es, den Rahmen für das Inverkehrbringen und die Entsorgung von Batterien deutlich zu verschärfen. Dies umfasst Aspekte wie eine höhere Sorgfalt in den Lieferketten, die Beschränkung gefährlicher Stoffe, die Sammlung von Altbatterien sowie die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks.
Was bedeutet das neue Gesetz für Verbraucher bei der Entsorgung?
Durch die neuen Regelungen erhalten Verbraucher erweiterte Möglichkeiten zur Entsorgung von Batterien. Gleichzeitig wird die Rücknahmepflicht für Altbatterien deutlich ausgedehnt. Dies soll den Prozess der Batterierückgabe vereinfachen und die Recyclingquoten erhöhen.
Welche Batterien können künftig zurückgegeben werden?
Neben den bekannten Haushaltsbatterien wie Mignon-, Micro-, Baby-, Mono- und Kronenbatterien werden Strukturen geschaffen, die die Rückgabe auch auf Batterien leichter Verkehrsmittel wie E-Scooter oder E-Bikes ausweiten. Laut ARAG sind kommunale Sammelstellen aufgrund der EU-Verordnung bereits seit August 2025 verpflichtet, auch diese Batterien anzunehmen.
Welche Pflichten haben Hersteller und Unternehmen?
Hersteller werden stärker in die Verantwortung genommen. Sie müssen beispielsweise sicherstellen, dass Nutzer künftig lithiumhaltige Batterien (Li-Ionen-Batterien) leichter aus ihren Geräten entnehmen können. Dies ist wichtig, da diese Batterien aufgrund ihrer hohen Energiedichte bereits bei leichten Beschädigungen eine hohe Gefahr für Verbraucher und Umwelt darstellen können, indem sie sich selbst entzünden. Darüber hinaus müssen Unternehmen eigene Rücknahmestellen schaffen oder sich bestehenden Organisationen anschließen, anstatt sich ausschließlich auf die Kommunen und deren Recyclinghöfe zu verlassen.
Warum sind diese neuen Regeln notwendig?
Die Anpassung an die EU-Verordnungen ist eine Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten. Die neuen Regeln tragen dazu bei, eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft zu etablieren, die für Umweltschonung und Klimaschutz unerlässlich ist, so die EU.
