Nebenjob “Finanzagent”: Hohe Provisionen – und hohe Strafen

Immer mehr Privatleute geraten derzeit wegen Geldwäsche ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Grund: Sie haben sich als „Finanzagenten“ anheuern lassen und ihr Konto für Überweisungen ins Ausland zur Verfügung gestellt – nun werden sie für den Nebenjob Finanzagent bestraft. Auch Vermieter werden neuerdings mit miesen Tricks in den Sumpf gezogen.

Es klingt so verlockend, was vor allem per Mails als leichter Job für jedermann angeboten wird: Ein internationales Unternehmen suche “Finanzagenten” oder “Account-Manager” in Deutschland. Der neue Mitarbeiter müsse nur mit seinem Konto bei Transaktionen helfen – und werde dafür bestens bezahlt. Wer darauf eingeht, riskiert nicht nur ein Strafverfahren – sondern sitzt später möglicherweise noch mit einem Riesenberg Schulden da. Auftraggeber sind in der Regel organisierte Banden, die ihr Geld mit Internet-Kriminalität verdienen. Sie verschaffen sich z.B. Zugriff auf Online-Konten von Bankkunden und überweisen hohe Beträge auf andere Konten. Natürlich fließt das ergaunerte Geld nicht direkt auf das eigene Konto irgendwo in Ost-Europa. Dann wäre die Spur nachverfolgbar und das Geld wäre schnell rückbuchbar.

So werden “Finanzagenten” bestraft

Vielmehr brauchen die Banden Helfer, um selber unsichtbar zu bleiben. Sie überweisen zunächst an einen inländischen “Finanzagenten”, der das Geld abhebt und dann – abzüglich seiner Provision von etwa fünf bis zehn Prozent – über ein Bargeld-Transferunternehmen an einen anonymen Empfänger in Ost-Europa telegrafiert.
Der Lohn ist hoch, das Risiko auch: Vom Landgericht Darmstadt und Amtsgericht Hamm wurden zwei Finanzagenten wegen Geldwäsche sowie Beihilfe zum Computerbetrug zu Geldstrafen verurteilt. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten ging einen Schritt weiter und verurteilte einen Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, weil er Geld in die Ukraine transferiert hatte (Az: 233 Ds 735/05).

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Neben einer strafrechtlichen Verfolgung muss der Helfer damit rechnen, für den Schaden verantwortlich gemacht zu werden. Denn der geschröpfte Bank-Kunde kann seinen Verlust beim Helfer einfordern, der selber außer der Provision nichts mehr hat. Bei einem solchen Job kann niemand darauf pochen, er habe von nichts gewusst oder nichts geahnt.

Wie Vermieter reingelegt werden

Selbst absolut gutgläubige Menschen können wider Willen zu Helfern der Internet-Gangster werden, etwa Vermieter. Ausländische Geschäftsleute geben vor, für Mitarbeiter oder Veranstaltungen mehrere Wohnungen oder Räume mieten zu wollen. Kaution und Miete gehen im Voraus prompt auf dem Konto des Vermieters ein – allerdings überwiesen von einem der geplünderten Online-Konten. Kurz darauf melden sich die Geschäftsleute mit großen Bedauern: Sie müssten den Vertrag leider stornieren. Der Vermieter möge das bereits erhaltene Geld abzüglich der vereinbarten Vertragsstrafe bitte zurück überweisen, und zwar auf ein Konto im Ausland. Macht der Vermieter das mit, hat er bei einer Geldwäsche geholfen. Macht er das nicht und behält das Geld, werden die Geschäftspartner böse – und drohen mit Besuch von “Mitarbeitern”.
Der Bankenverband rät: “Bemerken Sie einen unbekannten Zahlungseingang auf Ihrem Konto, kontaktieren Sie direkt Ihre Bank. Im Falle von Rückbuchungen darf der Betrag nur auf das Ursprungskonto zurücküberwiesen werden. Lassen Sie sich nicht auf Anrufe oder sonstige Aufforderungen ein, die auch von einem Betrüger kommen können, der sich als Bankmitarbeiter ausgibt.”

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