Mit Betäubungsmitteln auf Reisen: Was Sie beachten müssen

Für Patienten, die auf betäubungsmittelhaltige Medikamente angewiesen sind, kann eine Auslandsreise schnell zum Problem werden, weil es für viele Medikamente strenge Einreisevorschriften gibt. Was Sie beachten müssen, damit Ihre Reise entspannt und reibungslos verläuft, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

10 Fragen und Antworten zu Reisen mit Betäubungsmitteln

1. Welche Medikamente gelten als Betäubungsmittel?

Betäubungsmittel sind alle Stoffe und Zubereitungen, die in den Anlagen I bis III zum Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgelistet sind. Eine Übersicht dieser Stoffe finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

2. Darf ich meine Betäubungsmittel in der EU mitnehmen?

Ja, innerhalb der EU müssen Sie Ihre Betäubungsmittel mit einer ärztlichen Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitführen. Diese Bescheinigung muss vor Antritt der Reise von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden. Die Menge der mitgeführten Medikamente darf ausschließlich für den persönlichen Bedarf sein und sollte für maximal 30 Tage ausreichen.

3. Was muss ich bei Reisen außerhalb der EU beachten?

Bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums sollten Sie eine mehrsprachige Bescheinigung vom verschreibenden Arzt mitführen. Diese Bescheinigung enthält detaillierte Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Dauer der Reise. Diese muss ebenfalls von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt werden und sollte während der Reise griffbereit sein. Es ist wichtig, sich vorab über die jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes zu informieren, beispielsweise beim Auswärtigen Amt oder über die Einreiseformalitäten, die auf der Internetseite des Internationalen Suchtstoffkontrollamtes zusammengestellt werden.

4. Welche Länder haben strenge Regelungen für die Einreise mit Betäubungsmitteln?

Viele Länder haben strenge Regelungen für Betäubungsmittel. Informieren Sie sich vorab über die spezifischen Bestimmungen Ihres Reiselandes, da es in manchen Ländern zusätzliche Importgenehmigungen oder Einschränkungen für die Einfuhr von Betäubungsmitteln gibt.

5. Was, wenn ich meine Medikamente nicht einführen darf?

Sollte es nicht möglich sein, ein benötigtes betäubungsmittelhaltiges Medikament in das geplante Urlaubsland mitzunehmen, sollten Patienten klären, ob es ein äquivalentes Produkt im Reiseland gibt und ob es von einem dortigen Arzt verschrieben werden kann.

6. Was gilt für medizinisches Cannabis?

Seit dem 1. April 2024 ist medizinisches Cannabis in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. Dennoch wird es in vielen Ländern weiterhin als Betäubungsmittel eingestuft. Daher ist für Reisen mit medizinischem Cannabis ebenfalls eine beglaubigte Reisebescheinigung notwendig. Die Vorgaben für Betäubungsmittel sollten auch hier beachtet werden, um keine rechtlichen Probleme im Ausland zu riskieren.

7. Kann ich Medikamente im Ausland kaufen?

Sie dürfen im Ausland Medikamente kaufen, die Menge darf allerdings nicht ausreichend für mehr als drei Monate sein. Medikamente aus der Europäischen Union oder Drittstaaten für den Eigenbedarf sind zollfrei. Für zoll- und steuerrechtliche Sondergebiete können allerdings Sonderregelungen gelten. Informieren Sie sich vorab über Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen. Achten Sie zudem auf die Einhaltung des Betäubungsmittelgesetzes und auf die korrekte Kennzeichnung der Medikamente.

8. Was muss ich für Reisen mit Medikamenten im Handgepäck beachten?

Medikamente, die in einem verschließbaren Plastikbeutel transportiert werden, dürfen im Handgepäck nicht mehr als 100 Milliliter Inhalt fassen und die Gesamtmenge darf einen Liter nicht überschreiten.

9. Werden die Kosten für Medikamente im Ausland erstattet?

Es kann passieren, dass die Kosten für Medikamente im Ausland zunächst selbst getragen werden müssen. Zurück in Deutschland können Urlauber die Rückerstattung bei ihrer Krankenkasse beantragen, sofern das Medikament abgedeckt ist. Ob der Patient zahlen muss, hängt vom Versicherungsschutz und den Vorschriften des Reiselandes ab.

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) erhalten Patienten Medikamente zu denselben Konditionen wie die Einheimischen. Fehlt die EKVK oder handelt es sich um eine Verschreibung aus einem anderen EU-Land, muss man damit rechnen, die vollen Kosten zu tragen. Bewahren Sie stets den Kassenbon auf für die Rückerstattung in Deutschland.

10. Wie kann ich mich über das Reisen mit Betäubungsmitteln informieren?

Besuchen Sie die Informationsseiten der offiziellen Behörden wie die Bundesopiumstelle, das Auswärtige Amt und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Betäubungsmittel im Ausland: So erhalten Sie eine beglaubigte Bescheinigung

Wer im Ausland auf Betäubungsmittel angewiesen ist, benötigt für deren Mitnahme eine beglaubigte Bescheinigung seines Arztes.  Sie muss anschließend vom Gesundheitsamt beglaubigt werden.

Voraussetzungen und Unterlagen

Die Bescheinigung muss von einer niedergelassenen Ärztin oder einem niedergelassenen Arzt ausgestellt werden. Für Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens muss die Bescheinigung zusätzlich vom Gesundheitsamt beglaubigt werden. Dies gilt auch für Reisen mit verschreibungspflichtigem Cannabis.

Für Reisen in andere Länder außerhalb des Schengener Abkommens müssen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen.

Neben der ärztlichen Bescheinigung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass für die Beglaubigung.

Verfahren und Kosten

Es empfiehlt sich, die Bescheinigung mindestens eine Woche vor Reiseantritt an das Gesundheitsamt zu senden oder zu faxen. Vorherige Absprache und Terminvereinbarung mit dem Gesundheitsamt sind empfehlenswert. Fehlerhafte oder unvollständige Bescheinigungen können nicht beglaubigt werden.

Die Gebühren für die Beglaubigung betragen je nach Kommune etwa 12 Euro pro Bescheinigung.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Mitnahme von Betäubungsmitteln im Ausland ist die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Für Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens gilt die Bekanntmachung über das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsparteien des Schengener Abkommens vom 27. März 1995.

Informationen zum Reiseland

Da es keine verbindlichen internationalen Bestimmungen gibt, sollten Sie sich vor Antritt der Reise über die Rechtslage im Reiseland informieren. Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt oder der entsprechenden Landesvertretung (Konsulat oder Botschaft).

Wenn eine Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht möglich ist, sollten Sie abklären, ob die benötigten Betäubungsmittel im Reiseland verfügbar sind oder durch einen ortsansässigen Arzt verschrieben werden können.

NEU: Bewerten Sie den Beitrag

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert