Katzen lieben ihre Freiheit und lassen sich schwer an vorgegebene „Gassi“-Zeiten gewöhnen. Daher bauen viele Katzenbesitzer eine sogenannte Katzenklappe in die Wohnungs-, Haus- oder Terrassentür. Aber ist das in einer Mietwohnung oder einem Mietshaus erlaubt, was sagt das Mietrecht, wie urteilen Gerichte?
„Ohne Einwilligung des Vermieters sollten Katzenbesitzer nicht eigenhändig zur Säge greifen“, sagt eine Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Denn der Einbau solch einer Katzentür kann zu Schadenersatzansprüchen des Vermieters führen (AG Berlin-Schöneberg, Az. 9 C 619/03).
Führt die Klappe nicht direkt ins Freie, sondern in ein Treppenhaus, sehen manche Gerichte dadurch sogar den Wohnwert des Hauses beeinträchtigt: Andere Mieter müssen es nicht hinnehmen, dass die Haustiere eines Nachbarn unkontrollierten Zugang zum Treppenhaus haben (LG Berlin, Az. 63 S 199/04).
Mieter wegen Sachbeschädigung verurteilt
Wenn jedoch die Katzenklappe innerhalb der Wohnung in Zimmertüren eingebaut wird, werden die anderen Mieter nicht belästigt. Eine schadenersatzpflichtige Sachbeschädigung liegt jedoch immer noch vor (AG Erfurt, Az. 223 C 1095/98). Daher muss der Mieter die Türen natürlich bei seinem Auszug ersetzen.
Das gilt auch bei Katzenklappen in Wohnungs- und Haustüren, deren Einbau vom Vermieter bewilligt wurde: Beim Auszug muss der Mieter die Türen wieder im ursprünglichen Zustand hinterlassen. Ob dafür der Ausbau der Klappe reicht oder die ganze Tür ersetzt werden muss, sollte er gemeinsam mit dem Vermieter klären.
Katzenklappe kann Versicherungsschutz in Gefahr bringen
Burgler entering house Zu bedenken ist bei Katzenklappen außerdem: Wer sie an einer ungünstigen Stelle anbringt, öffnet auch Einbrechern Tür und Tor. Das gilt als grob fahrlässig – und gefährdet den Versicherungsschutz. “Fenster- oder Türgriffe sollten durch die Öffnung nicht erreichbar sein, weder mit der Hand noch mit einem Hilfsmittel wie beispielsweise einem langem Stock”, erklärt R+V-Experte Michael Urban. Doch oft lässt sich das nicht vermeiden. “Dann müssen die betroffenen Türen oder Fenster abgeschlossen oder zusätzlich gesichert sein.”
Weitere Möglichkeiten: Die Katzenklappe direkt in die Wand und entfernt von Tür oder Fenster einbauen. Auch ein drehbarer Türknauf ist in bestimmten Fällen möglich. Wenn Katzenbesitzer unsicher sind, können sie bei ihrer Versicherung nachfragen, ob weitere Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind.
Zusammenfassung
- Katzenklappen in Mietwohnungen sollten nur mit Erlaubnis des Vermieters installiert werden, da sonst Schadensersatzansprüche drohen. Wenn die Klappe nicht direkt ins Freie führt, sondern in das Treppenhaus, kann dies den Wohnwert des Hauses beeinträchtigen.
- Einbau und Entfernung der Katzenklappe muss mit dem Vermieter abgesprochen werden, um Ärger beim Auszug zu vermeiden.
- Bei ungünstiger Platzierung der Katzenklappe kann dies den Versicherungsschutz gefährden. Katzenbesitzer sollten daher in solchen Fällen weitere Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.