Lastenzuschuss beantragen: So erhalten Eigentümer Wohngeld

Lastenzuschuss ist das “Wohngeld” für Immobilien-Eigentümer, das viele gar nicht kennen. Der Lastenzuschuss ist im gleichen Gesetz geregelt wie das Wohngeld, wird aber etwas anders berechnet. Lesen Sie hier, wann Sie Anspruch auf Lastenzuschuss haben und wie sie ihn beantragen.

Wie das Wohngeld ist der Lastenzuschuss im Wohngeldgesetz (WoGG) geregelt, für den Antrag zuständig ist die örtliche Wohngeldstelle. Der Unterschied: Während der Mieter die gezahlte Miete angeben muss, kommt es beim Eigentümer einer nicht abbezahlte Immobilie auf die monatliche Belastung durch Kreditzins- und –tilgung sowie laufende Bewirtschaftungskosten (z.B. Instandhaltung) an.

Höchgstgrenzen beim Lastenzuschuss je Stadt

Eine komplizierte Berechnung des Lastenzuschusses ist aber meist überflüssig, da es Höchstgrenzen gibt. Werden diese bereits durch die Kreditrate erreicht, spielt die restliche Belastung keine Rolle mehr. Die Obergrenzen hängen jeweils von der örtlichen Mietenstufe sowie nach der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Jede Stadt ist in einer von sechs Mietenstufen zugeordnet. Wer in einer teuren Stadt wohnt, bei dem wird mehr berücksichtigt.

Beispiele für unterschiedliche Höchstgrenzen

Berlin beispielsweise hat laut WoGG die Mietstufe IV, Frankfurt/Main die VI. Bei einer vierköpfigen Eigentümer-Familie in Berlin würden 600 Euro als Höchstgrenze angesetzt, bei der gleichen Familie in Frankfurt/ Main 693 Euro.

Unterhaltszahlungen werden beim Lastenzuschuss berücksichtigt

Der nächste Schritt: die Einkommensermittlung. Die Wohngeldstellen wollen das durchschnittliche Monatseinkommen wissen, sei es aus einem Job oder etwa Zinseinkünften. Durchschnittlich bedeutet: Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden anteilig einem Monat zugerechnet. Werbungskosten, etwa Fahrtkosten, werden wie bei der Steuererklärung beim Anspruch auf Lastenzuschuss nach WoGG berücksichtigt. Sozialabgaben und Steuern indes werden über Pauschalen abgezogen. Auch Unterhaltszahlungen mindern das Einkommen, ebenso Härten wie die Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit eines Haushaltsmitgliedes.

Mit der zu berücksichtigenden Belastung und dem bereinigten Monateinkommen lässt sich dann in Tabellen der Anspruch auf Lastenzuschuss ablesen: Bei einer vierköpfigen Familie mit 1500 Euro monatlich und einer Belastung von 690 Euro würde auf 167 Euro monatlichen Lastenzuschuss kommen. Die Unterstützung wird im Allgemeinen für zwölf Monate bewilligt und kann danach erneut beantragt werden.

Rechner und Antrag für Lastenzuschuss:

Das Land NRW hat einen Onlinerechner für Wohngeld und Lastenzuschuss nach der seit 2009 geltenden Rechtslage ins Netz gestellt, und zwar unter http://www.wohngeldrechner.nrw.de. Der Antrag für einen Lastenzuschuss ist in jeder Stadt anders. Am besten Sie suchen z.B. bei Google nach “lastenzuschuss antrag münchen pdf“, dann bekommen Sie schnell zum Download das Antragsformular für den Lastenzuschuss in München als PDF.

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4 Gedanken zu „Lastenzuschuss beantragen: So erhalten Eigentümer Wohngeld

  1. Ernst Bott Antworten

    Wo wird der Lastenzuschuß bearbeitet ? Man hat mich bei der Stadt Hünfeld zum Hartz IV Amt geschickt.
    Dort war ich schon einmal als Kunde und habe schlechteste Erfahrung gemacht.
    Meine Grundsteuer und andere Abgaben richte ich doch an die Stadt.
    Dort muß ich doch auch meinen Zuschuß bekommen.

  2. Jörg Burger Antworten

    Guten Tag ich bin Jörg Burger 90%Schwerbehindert mit G.B.aG. und Pflege 2 ich bin Vatter von Drillinge die grade 21 jahre geworden sind seit 2009 als meine Frau und Mutter uns von heut auf Morgen für ein anderen verlassen hat sie zahlt kein Unterhalt für die Kinder die ganze Zeit nicht ich würde gerne wissen ab welcher Summe bzw ich habe 1060 € Erwerbsunfähigkeitsrente und zweimal Kindergeld kann ich da noch Lastenzuschuss oder Sozialhilfe oder sonstige Leistung beantragen mein Sohn ist im Theodor Schäfer Werk in Husum da bekommt er 100 € Taschengeld im Monat und das Kindergeld von mir meine Tochter bekommt das Kindergeld ist zur Zeit ohne Arbeit ich weiß nicht mehr wie ich uns ernähren soll ich weiß aber auch nicht wo ich Hilfe bekommen kann ich hatte eine gesetzliche Betreuerin was aber absolut nicht funktionierte da sie alles bestimmt hat und ich gar nichts mehr zu sagen hatte da ist z.b. mein Badezimmer angeblich behindertengerecht gebaut mit einer Dusche leider kann ich da mit dem Rollstuhl nicht rein da der eine Kante ist und das Wasser in der Dusche steht auf der linken Seite und auf der rechten Seite ist der Abfluss ich habe es damals etliche Male gesagt aber es ist nichts unternommen worden dann wollte ich halt zum kaufen und direkt beim Fahrer bezahlen weil ich da 600 € gespart hätte nein das durfte ich auch nicht also musste ich 600 € mehr zahlen dann musste ich Möbel kaufen Sofa und Schränke fürs Wohnzimmer die ich teuer bezahlt habe die ich anhören könnte mit fast umsonst gekriegt hätte naja egal ich wollte bloß wissen ob ich irgendwo Hilfe bekommen kann also finanzielle Unterstützung und Unterstützung bei den Anträgen da ich das nicht kann alles was ich jetzt geschrieben habe habe ich nur gesprochen da ich es nicht erkennen kann ich hoffe es ist alles soweit richtig geschrieben mit freundlichen Grüßen Jörg oder

  3. arton Antworten

    Hallo ich habe zwei kinder und dritte waten in oktober ich arbeit nur ich mein frau nicht wir haben haus gekauft aber ich war in Rathaus gefragt wegen Lastenzuschlus aber hat mir nicht geholfen nur ein fach hat gesagt hat keine

  4. Mackowiak Antworten

    Habe ich ein Recht auf Lastenzuschuss? und wie lange muß ich rechtlich auf die Gehnemigung warten?

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