Kreditgebühren: Targobank will zahlen. Wo ist der Haken?

Mehrere Targobank-Kunden haben in den vergangenen Tagen gut klingenden Mitteilungen der Targobank erhalten: Die Kreditgebühren würden aus Kulanz erstattet, man bräuchte keinen Anwalt, keinen Mahnbescheid – nur ein wenig Geduld. Kann man sich darauf verlassen, lautet eine häufig gestellte Frage von Finblog-Lesern. Meine Bewertung: Aus Kundensicht finde ich das riskant.

Nochmal zum Mitschreiben: Am 31.12.2014 stehen Milliarden Euro auf dem Spiel. Dann verjähren Ansprüche auf Rückzahlung von Kreditbearbeitungsgebühren von Alt-Verträgen (bis 10 Jahre rückwirkend). Banken und Sparkassen haben, wie jeder Schuldner,  ein hohes Interesse daran, dass möglichst viele Ansprüche wegen Verjährung nicht mehr befriedigt werden müssen. Die Verjährung verhindern lässt sich mit einem Antrag auf Mahnbescheid, Klageererhebung, Einredeverzicht oder einer Beschwerde beim Bankenombudsmann.

Von der Targobank liegen mir offensichtlich automatisch erstellte Mails mit folgendem Inhalt vor (Fettungen von mir).

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Ihre E-Mail zur Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren erhalten. Die in den letzten Monaten zu dieser Frage ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs betrafen die Verträge anderer Kreditinstitute. Wegen der abweichenden Gestaltung unseres Kreditangebots sind diese Entscheidungen zur Unzulässigkeit von Kreditbearbeitungsgebühren nicht unbedingt übertragbar. Dies haben einige Gerichte auch nach den Entscheidungen im Mai 2014 noch so entschieden.

Ungeachtet dessen erstatten wir aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht verjährte Bearbeitungsgebühren, soweit nicht bereits Leistungen erfolgt sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Prüfung und Abwicklung wegen der erhöhten Zahl von Anfragen aktuell einige Zeit dauert. Sie müssen keine weiteren Maßnahmen ergreifen, um eine etwaige Verjährung zu verhindern. Insbesondere ist es nicht notwendig, einen Anwalt zu beauftragen, einen Mahnbescheid zu beantragen oder ein Ombudsmannverfahren einzuleiten.

Um Ihre Rückforderung bearbeiten zu können, benötigen wir noch folgende Angaben von Ihnen:
– Ihre Kreditkontonummer
– Ihre Bankverbindung
Bitte senden Sie uns diese Angaben an die folgende Postanschrift:
Targobank AG & Co. KGaA
Postfach 100228
47002 Duisburg

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihr Anliegen nur schriftlich bearbeiten können.
Mit freundlichen Grüßen

Ihre Targobank

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Am Targobank-Schreiben finde ich folgende Punkte kritisch:

1. Die Anrede: Die Kunden werden nicht persönlich angeredet, sondern allgemein mit “Damen und Herren”. Die Mail ist auch nicht einem bestimmten Targobank-Mitarbeiter zuzuordnen. Ein Rechtsbindungswille in einem konkreten Fall lässt sich daraus nicht unbedingt ableiten. Was wäre, wenn im nächsten Jahr es plötzlich heißt, es habe sich im konkreten Fall um eine versehentlich verschickte Mail gehandelt? Denken wir nur mal die Gewinnbenachrichtigungen von Paypal, die plötzlich ungültig gewesen sein sollten.

2. Die Zinsen: Die Targobank spricht lediglich davon, die Kreditgebühren zu erstatten. Von Zinsen ist nicht die Rede. Die Zinsen können aber sogar die eigentlichen Bearbeitungsgebühren noch übersteigen. Denn üblicherweise wird die Kreditbearbeitungsgebühr mit der Kreditauszahlung verrechnet. Dann entspricht der Zinsanspruch dem Kreditzins – das können bei Targobank und der Vorgänger-Organisation Citibank locker 10 Prozent und mehr sein. Wie hoch der Zinsanspruch sein kann, das erfuhr die Targobank in diesem Prozess.

3. Die Einschränkung: Es heißt einschränkend, die Bearbeitungsgebühr werde erstattet, sofern noch keine Leistungen erfolgt sind. Klar, was schon erstattet wurde, muss nicht nochmal erstattet werden. Das ist so logisch, dass es nichtmal erwähnt werden müsste. Also warum steht das dann da? Und warum ist von Leistungen die Rede, nicht von Zahlungen? Man sollte die Spitzfindigkeiten von Bankjuristen nicht unterschätzen – die zahlreichen Verfahren zu den Kreditgebühren haben das eindrucksvoll gezeigt. Wie wäre es denn, wenn die Targobank im nächsten Jahr z.B. von Beratungsleistungen bei der Kreditvergabe spricht und dafür eine Gebühr abziehen will?

Das ist, zugegeben, alles theoretisch. Bei einer Bank wie der Targobank, die sich bislang Händen und Füßen dagegen gesträubt hat, Kreditbearbeitungsgebühren zu erstatten, würde mich allerdings wenig wundern. M.E. sollte mindestens das Ombudsmannverfahren (Adressen hier, Beschwerdeformular hier) eingeleitet werden, um die Verjährung zu hemmen oder aber ein wasserdichter Einredeverzicht der Targobank angefordert werden.

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22 Gedanken zu „Kreditgebühren: Targobank will zahlen. Wo ist der Haken?

  1. Bau Gewerbe Antworten

    Auch heute noch, nur Lockangebote der Targo Bank, kaufen irgend wo Adressen und schreiben die Leute
    persönlich an. Woher haben die meine Adresse ???? war noch nie Kunde bei der Bank. Schreiben vorhanden.
    Im Schreiben werden mit 2,95 % Zins geworben und bei einem Besuch in der Filiale werden 8,00 % Zins
    daraus. Also Achtung und Ohren gespitzt bei einem Kreditvertrag.

  2. Peter L. Antworten

    Targobank hat Bearbeitungsgebühr sowie Zinsen innerhalb weniger Wochen zurückgezahlt. Bin seit ca.20 Jahren Kunde und immer fair behandelt worden. Sollten sich mal einige Banken als Beispiel nehmen ( z.B. Santander )

  3. Anonymous Antworten

    Kristina
    Also ich habe auch Bearbeitungsgebühre beantragtim November 2014 aber bis heute die haben noch nicht sicht melden ,geben auch keine antwort obvoll mein anwalt hat schon vom gericht schreiben bekommen das die mussen mir auszahlen , dann haben die wiederspruch gemach aber ist abgelehnt und bis heute ist noch nix passieret , jetzt muss wieder geld ausgeben um wieder vor gericht zugehen also der Targo Bank ist schon das letzte.

  4. Barbara Laurenz Antworten

    Am 03.11.2014 habe ich einen schriftlichen Erstattungsantrag in der Geschäftsstelle abgegeben. Am 05.02.2015 hat die TARGO BANK mir mitgeteilt. daß mein Antrag bearbeitet wird.( Vergabe einer Referenznummer)
    Am 15.04.2015 wurde der Betrag, zuzüglich Zinsen ausgezahlt.
    Besser geht es nicht.

  5. carter Antworten

    Meinen Erfahrungen nach geschieht bei Targobank nichts freiwillig. Bearbeitungskosten wurden mir für einen Kredit erstattet. Verzinsung abgelehnt. Für zweiten Kredit Bearbeitungskosten nicht erstattet, aber Verzinsung. Ich reichte Klageschrift ein u. obsiegte vor dem AG Düsseldorf (232 C 15577/14) durch Anerkenntnisurteil der Targobank. Danach erfolgte die Erstattung nicht urteilskonform. Ich muß rund 57,22 EUR zwangsvollstrecken lassen. Targobank berechnete meinen Anspruch nicht. Legte die mich benachteiligende Erstattungssumme willkürlich fest.

  6. Marianne Honacker Antworten

    Guten Tag wir haben seid 3 Jahren eine Schuldnerberatung beauftragt so das wir nur den nackten Kredit zurück zahle bis 6 Jahre.Jetzt haben wir bescheit bekommen von der Targo Bank das wir Geld zurück bekommen sie wollen es aber dem Kredit Konnto gutschreiben mit der begründung wil das Konto still steht und kein laufendes Kredit konto ist und kosten entstanden sind sie dürfen ja keine ziensen mehr nehmen wir haben den Kredit ja in 6 Jahren bezahlt

  7. Figo50 Antworten

    Hallo, weiß jemand noch wieviel BG die citibank im Jahre 2006 für Kredite ab 20000€ verlangt hat ???

    • Eugen Antworten

      Hallo, bei mir war es für 20000€ Kredit rund 650€. Am Ende des Jahres habe ich meine Forderung nach Rückzahlung von Bearbeitungsgebühr per Post eingereicht. Habe zwei Briefe bekommen mit Ausreden und heute habe ich noch ein Brief bekommen in dem sie behaupten dass alles ist Verjährt, obwohl 10 Jahre sind nicht abgelaufen

  8. Anonymous Antworten

    habe bis heute kein Geld von Targobank erhalten. Bis zum 5. Januar war die Frist gesetzt. Keine Reaktion trotz E-Mails, Briefe, Anrufe. Heute ist schon wieder der 5. und nichts passiert…

    • ms Antworten

      Die Targo hat uns nach 4 Monaten nach der Zahlungsaufforderung nur einen Teil überwiesen und lächerliche Zinsen von 3,89 Euro von einem Kredit aus 2005. Ich reiche nun Klage ein. Sollten weitere Betroffene sich anhängen wollen, sehr gerne.

    • carter Antworten

      Wenn man weiß, daß jedes Schreiben, jede E-mail, jedes Telephongespräch bei einem sog. Sachbearbeiter (in Duisburg) landet, der aufgrund mangelnder Ausbildung schon mit noch einfacheren Arbeiten überfordert wäre, wird nachvollziehbar, warum Targobank sich bei angemeldeten Ansprüchen schwertut. Es geht nicht ohne Klage (vor dem AG Düsseldorf). Daraufhin anerkennt die Schuldnerin. Es kommt zum Anerkenntnisurteil. Die Klage ist die einzige Sprache, die von Bankern und ihren sog. Sachbearbeitern verstanden wird. Selbst der angebliche Jurist im Vorstand, Franz Josef Nick, hüllt sich in Schweigen. Macht nichts, zahlen müssen sie doch!

  9. concorde Antworten

    Guten Tag, habe von der Targobank nun die – zwischenzeitlich angemahnte – Erstattung auch der Zinsen erhalten. Es wurden zwischen 2005 und 2010 insgesamt drei Darlehen aufgenommen, wobei das erste Darlehen durch das Zweite, dieses wiederum durch das letzte Darlehen abgelöst wurde. Die Bank hat nun die BG-Erstattung für D I nur bis zur Ablösung durch D II, diese wiederum nur bis zur Ablösung durch D III vorgenommen. Dieses ist m. E. nicht statthaft, da mit den Ablösungen jeweils auch die “alte” BG mitfinanziert wurde (entsprechend hat sich ja der Kreditbetrag erhöht, welcher durch mich verzinst wurde). Meiner Meinung nach steht mir die Erstattung aller drei BG jeweils seit dem Tag der Belastung der Gebühr bis heute zu. Kann mir hierzu jemand eine kurze Auskunft erteilen? Vielen Dank!

  10. I. Kannonym Antworten

    Ich habe auch das Schreiben von der Targobank bekommen. Heute dort angerufen und gesagt dass ich darauf bestehe dass ich die Zinsen zurück erstattet bekomme. da haben sie mir erzählt ich müsste für die Zinsen extra schreiben losschicken.
    Schreiben geht heute raus. mal abwarten

    • Egon Bünting Antworten

      Ich habe die BG nach etlichen Anrufen und Anschreiben am 10.12.2014 unverzinst erstattet bekommen. Ich hatte dann noch einen letzten Versuch per E-Mail getätigt, um eine außergerichtliche Einigung zu finden und habe dann letztlich über einen REchtsanwalt Beschwerde beim Ombudsmann zur Verjährungshemmung einlegen lassen. Wer das nicht getan hat, hat sicher keinerlei Zahlungen zu erwarten. Die sind doch nicht so dämlich und zahlen freiwillig Millionen von Euro, wenn sie gesetzlich aufgrund der zum Jahreswechsel eingetretenen Verjährung dazu nicht mehr verpflichtet sind.Die meisten Banken haben doch nur auf Zeit gespielt um genau das zu erreichen.

  11. Kotzur Antworten

    Hallo,die BG habe ich erstattet bekommen,jedoch ohne Zinsen.Laut des Bänkers besteht keine Pflicht Zinsen zu bezahlen,dies betreffe nur Santander u Postbank.Ist diese Aussage richtig?

    • carter Antworten

      Die Antwort ist falsch. Es ist die Antwort eines sog. Sachbearbeiters, nicht die eines Juristen. Tip: Klagen! Man kann nicht verlieren!

  12. Sascha Krauss Antworten

    Hallo,
    Auch ich habe heute die Erstattung der Targobank erhalten. Laut schriftlicher Bestätigung ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Und Zinsen wurden ebenfalls nicht von der Targobank gezahlt.

  13. Claudia trösch Antworten

    guten Tag.habe am 15.12.14 BG von Targobank erhalten.Heute kam Bestätigung,allerdings dass die vereinbarte BG aus Kulanz u ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erstattet wurde.

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