Karneval: Darf man im Kostüm zur Arbeit?

Bald beginnen wieder die tollen Tage im Rheinland und dem Rest der Republik. Aber ist im “Ausnahmezustand” alles erlaubt? Keineswegs, Arbeitnehmer sollten einige Regeln beachten, damit am Aschermittwoch nicht im Job alles vorbei ist. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Muss der Chef für Karneval freigeben?

Nein, darauf besteht weder im Rheinland noch im Rest von Deutschland ein Anspruch. Echte Jecken sind möglicherweise verwundert, aber es ist so: Die fünf tollen Tage wurden bislang nicht als gesetzliche Feiertage anerkannt. Dem Arbeitnehmer bleibt nur, Urlaub zu nehmen. Zwei Ausnahmen sind denkbar: In manchen Tarif- und Arbeitsverträgen ist vereinbart, dass zumindest am Rosenmontag die Arbeit ruht. Darauf kann sich der Arbeitnehmer berufen. Das Gleiche gilt, wenn Karnevals-Freizeit als “betriebliche Übung” eingestuft wird. Damit meinen Juristen: „Wenn ein Arbeitgeber über drei Jahre hinweg vorbehaltlos und ohne jede Einschränkung zum Beispiel an Rosenmontag freigegeben hat, muss er das generell auch in der Zukunft tun.

Darf ich kostümiert zur Karneval arbeiten?

Es kommt darauf an: Schutzkleidung etwa in Bauberufen darf der Arbeitnehmer natürlich auch zu Karneval nicht durch ein Piraten-Kostüm ersetzen. Sind Uniformen vorgeschrieben, etwa bei Sicherheitsbetrieben, so müssen sie auch während der Karnevalszeit getragen werden. Allerdings darf der Arbeitgeber nicht jegliche Individualität unterdrücken. Das Landesarbeitsgericht in einer Düsseldorfer Nachbarstadt hat zum Beispiel entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht einfarbige Fingernägel vorschreiben kann (LAG Köln, 3 TaBV 15/10).

Darf Kollegin meinen Schlips abschneiden?

Kommt im Rheinland ein Mann mit Schlips ins Büro, dann weiß er, was ihn erwartet. Er hat, so würden es Juristen nüchtern analysieren, stillschweigend sein Einverständnis erteilt. Zumal nach dem Kürzungsprozess in der Regel ein Bützchen folgt, was je nach Kollegin einen angemessenen Schadenersatz darstellt. Aber Vorsicht außerhalb des Rheinlandes: Die Mitarbeiterin eines Reisebüros in Essen musste einem Geschäftsmann die Krawatte ersetzen, weil sie ihn nicht zuvor gewarnt hatte (Amtsgericht Essen, Az: 20 C 691/87).

Ist während Karneval Alkohol am Arbeitsplatz erlaubt?

Wenn per Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung Alkohol während des Dienstes verboten wurde, so gilt das während der Karnevalszeit weiter. Auch in diesem Punkt schaffen die tollen Tage keine Sonderrechte. Bei bestimmten Jobs, wie etwa beim Kranführer, ist Alkohol sowieso jederzeit tabu. Wenn es hingegen üblich ist, etwa bei Geburtstagen mit einem Glas Sekt anzustoßen, dann ist zu Karneval mäßiger Alkoholgenuss ebenfalls zulässig – solange die Arbeitsleistung nicht darunter leidet.

Darf der Zug am Fernseher geschaut werden?

Radio oder Fernseher am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber verbieten. Ein Verbot, dass der Arbeitgeber ohne Beteiligung des Betriebsrates ausgesprochen hat, ist allerdings unwirksam (Bundesarbeitsgericht, Az: 1 ABR 75/83). Denn: „Der Arbeitnehmer, der seine Arbeit konzentriert, zügig und fehlerfrei verrichtet, erfüllt seine Arbeitspflicht, auch wenn er daneben Radio hört.“ Ohne Betriebsrat kann der Arbeitgeber das Thema nach billigem Ermessen entscheiden. Selbst im karnevalistischen Niemandsland Hessen wurde gleichwohl eine Kündigung für unwirksam erklärt, die wegen unerlaubten Radiohörens am Rosenmontag ausgesprochen worden war (Hessisches Landesarbeitsgericht, Az: 14 Sa 895/87).

Wie viel Karnevalsflirt mit der Kollegin ist erlaubt?

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (kurz AGG) sind strenge Regeln geschaffen worden. Als verbotene “Benachteiligung” im Job gilt auch eine sexuelle Belästigung. Was darunter fällt, hat der Gesetzgeber ziemlich weit gefasst (Paragraf 3, Absatz 4), etwa “unerwünschte Aufforderungen zu sexuellen Handlungen”, “sexuell bestimmte körperliche Berührungen” oder “Bemerkungen sexuellen Inhalts”. Dabei sind jedoch die Umstände zu berücksichtigen, denn bei einer Rosenmontagsfeier im Betrieb gelten natürlich andere Maßstäbe als im Alltag. Obszöne Sprüche oder Begrabschen sind trotzdem stets tabu.

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