Scheidungskosten doch steuerlich absetzbar (neues Urteil)

Die Kosten für eine Scheidung, genauer: den Scheidungsprozess, sind außergewöhnliche Belastungen und können von der Steuer abgesetzt werden, hat das Finanzgerichts Münster entschieden (Az: 4 K 1829/14 E). Dem steht auch nicht ein Gesetz aus dem Jahr 2013 entgegen, wonach Scheidungskosten nur noch unter engen Voraussetzungen abzugsfähig sein sollen.

Zweitwohnungssteuer für leerstehende Wohnung?

Muss Zweitwohnungssteuer auch bei Leerstand gezahlt werden? Dazu gibt es nun ein Urteil vom Bundesverwaltungsgericht: Kommunen dürfen die Zweitwohnungssteuer nur verlangen, wenn die Eigentümer oder deren Angehörige die Wohnung auch …

Cannabis und Führerschein: Neues Urteil (3 C 3.13)

Wer unter Einfluss von Drogen wie Cannabis Auto fährt, gilt als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges, muss seinen Führerschein abgeben. Wiederholt wurde aber vor Gericht um die Frage gestritten, ab …

Ebay: Scheinbieter verurteilt (Urteil 12 U 51/13)

Wer bei seiner eigenen Ebay-Auktion als Scheinbieter gewinnt, hat an den nächsthöchsten Bieter Schadenersatz zu zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden: Es erklärte das (bei Ebay verbotene) …