BAG-Urteil: Urlaubsanspruch auch bei Dauerkrankheit (9 AZR 623/10)

Krank und Urlaub? Wer dauerhaft krank ist und sich im ruhenden Arbeitsverhältnis befindet, hat trotz nicht erbrachter Arbeitsleistung Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub und gegebenenfalls einen Zusatzurlaub für Schwerbehinderte. Allerdings verfallen diese Ansprüche wie bei jedem anderen Werktätigen 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az. 9 AZR 623/10).