Vertippt bei der IBAN-Eingabe! Was jetzt?

Seit dem 1. Februar 2016 wird für alle Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge die IBAN benötigt. Bei der Eingabe der 22-stelligen Kombination aus Buchstaben und Ziffern ist es wichtig, genau hinzuschauen. Zahlendreher oder verwechselte Ziffern schleichen sich hier gerade in Eile schnell ein. Doch was, wenn sich trotz aller Vorsicht bei der Eingabe der IBAN ein Fehler eingeschlichen hat? Ist das Geld jetzt weg?

Die IBAN soll den Zahlungsverkehr vereinheitlichen

IBAN ist die Abkürzung für International Bank Account Number. Die Nummer ist weltweit einheitlich gültig und dient der Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs zwischen verschiedenen Ländern. Eine wichtige Rolle spielt sie vor allem in der Europäischen Union. Seit 2016 ersetzt die IBAN die vorher genutzten nationalen Kontonummern.

Nicht existierende IBAN-Nummern werden automatisch erkannt

Die gute Nachricht vorab: Etwaige Zahlendreher in der IBAN-Nummer sind praktisch nicht möglich, denn sie werden automatisch erkannt. Dafür ist es interessant zu wissen, wie eine IBAN-Nummer aufgebaut ist. Die IBAN ist in Deutschland immer 22-stellig und setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen:

1. Ländercode – bei Deutschland stets „DE“

2. zweistellige Prüfziffer

3. achtstellige Bankleitzahl

4. zehnstellige Kontonummer

Die zweistellige Prüfziffer ist es, die vermeiden soll, dass Überweisungen mit falscher IBAN abgeschickt werden. Laut dem Bankenverband wird damit automatisch erkannt, wenn eine IBAN nicht existiert. Die Überweisung geht dann nicht raus. Letztlich verzögert sich bei der Eingabe einer falschen IBAN lediglich die Zahlung. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass die eingetippte IBAN tatsächlich nicht existiert.

Anders verhält es sich, wenn Sie beim Eintippen der Buchstaben und Zahlen eine Kombination erwischen, die zu einem bestehenden Konto gehört. Dann landet Ihre Zahlung natürlich bei einer Person, für die das Geld nicht gedacht war. Dies kann auch durch die Prüfziffer nicht ausgeschlossen werden. Dementsprechend besteht nicht die Möglichkeit, die Bank dafür haftbar zu machen.

Geld an falschen Empfänger geschickt: Wie Sie Ihr Geld dennoch zurückbekommen

Was also tun, wenn Sie Ihr Geld aus Versehen an eine falsche Person geschickt haben? Grundsätzlich ist jetzt schnelles Handeln gefragt. Solange das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto eingegangen ist, kontaktieren Sie einfach Ihre Hausbank. Dann wird die Rückbuchung der Abwicklung für Sie übernommen und Sie müssen in der Regel nichts weiter tun.

Komplizierter ist es, wenn der Empfänger das Geld bereits auf dem Konto hat. Ihre Hausbank kann dann nicht mehr auf die Zahlung zugreifen. Jetzt haben Sie nur noch die Möglichkeit, den Empfänger auszukundschaften und das Geld zurückzufordern. Wie das genau funktioniert, ist habe ich in diesem Artikel beschrieben.

Herausgabeanspruch bei Fehlüberweisungen geltend machen: so geht es

Generell gilt: Bei einer Fehlüberweisung haben Sie einen Herausgabeanspruch. Kontaktieren Sie zunächst Ihre Hausbank und bitten Sie diese um ein Auskunftsverfahren. Das geht bei Irrläufern ab 20 Euro. Die Hausbank wendet sich an das Bankinstitut des Empfängers und bittet um Rücküberweisung. Grundsätzlich werden Rückholaufträge von Banken nicht gratis bearbeitet. Je nach Bankinstitut kosten sie zwischen zehn und 20 Euro.

Falscher Empfänger zahlt das Geld nicht zurück – und nun?

Natürlich kann es passieren, dass der Empfänger das Geld nicht zurückzahlen will. Dann müssen Sie den Betrag im schlimmsten Fall vor Gericht einklagen. In diesem Fall muss die Bank auch die Adresse des Empfängers an Sie weitergeben. Dann können Sie sich einen Anwalt nehmen und die Rückerstattung des Geldes einklagen. Aber selbst dieser Weg führt nicht immer zum Erfolg. Falls der Empfänger das Geld bereits restlos ausgegeben hat, kann es passieren, dass Sie leer ausgehen und Ihr Geld nicht zurückerstattet bekommen.

Lastschriftverfahren, PayPal und Kreditkarten machen weniger Probleme

Anders verhält es sich übrigens bei Lastschriften. Werden unberechtigte oder falsche Beträge von Ihrem Konto eingezogen, haben Sie mindestens acht Wochen die Möglichkeit, sich Ihr Geld zurückzuholen. Bei PayPal gibt es für Käufer sogar einen Käuferschutz von bis zu 180 Tagen. Bei ungerechtfertigten Kreditkartenzahlungen haben Sie über das Chargeback-Verfahren die Chance, die Zahlungen zu stornieren. Auch hierfür gilt die Frist von acht Wochen. Darüber hinaus ist eine Zurückbuchung nur noch bei Kulanz der Kartenfirma möglich.

Fazit: Beim Eintippen der IBAN lieber dreimal kontrollieren

Grundsätzlich gilt: Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass Ihr Geld durch einen Zahlendreher auf einem falschen Konto landet, ist vergleichsweise gering. Meist handelt es sich bei falsch eingetippten Nummern um ungültige IBANs. Dies wird durch die Prüfziffer festgestellt und Ihre Zahlung verzögert sich allenfalls.

Trotzdem können Sie natürlich Pech haben und eine falsche IBAN eintippen, die zu einem echten Konto gehört. Dann ist es schwer, Ihr Geld zurückzuerhalten, sobald es einmal auf dem falschen Bankkonto eingegangen ist. Daher sollten Sie Ihre Eingaben bei Banküberweisungen immer mehrfach prüfen. Es ist natürlich mühselig, die 22-stellige Nummer einzutippen, sodass schnell Fehler passieren.

Kontrollieren Sie Überweisungen möglichst zu zweit, um Fehler zu vermeiden. Alternativ bieten viele Banken die Möglichkeit, die Rechnung abzufotografieren oder einen QR-Code zu scannen. Das macht Überweisungen trotz langer IBANs komfortabler und reduziert das Risiko für Fehler.

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