Blitzschaden: Was die Versicherung zahlt (und was nicht)

Spektakuläre Blitz-Einschläge haben in diesen Tagen Schlagzeilen gemacht. Welche Versicherung zahlt bei den  typischen Sachschäden?

Feuerschaden durch Blitz

Verursacht der Blitzeinschlag ein Feuer, so sind Schäden entweder durch die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Die Police für den Hausrat umfasst grundsätzlich alle Sachen, die sich in der Wohnung befinden, die Police für Gebäude ist zuständig für Gebäudebestandteile (etwa das Dach) sowie Sachen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, etwa Markisen, Fensterläden oder Antennen.

Direkter Blitzeinschlag

So wie das Risiko Feuer ist ebenso der Blitzeinschlag üblicherweise in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung mitversichert. Gemeint ist aber nur der direkte Blitzeinschlag. Das bedeutet: Der Blitz müsste zum Beispiel direkt in die Antenne des Fernsehers zischen, damit die Versicherung für einen Schaden aufkommt. Das ist jedoch selten der Fall. Das berichtet auch der Versichererverband GDV:

Dabei ist die Anzahl derjenigen Schäden, die durch direkte Blitzschläge entstehen, vergleichsweise gering. Schadentreiber sind die indirekten Überspannungsschäden, wenn der Blitz in der unmittelbaren Umgebung der Wohnung einschlägt. Diese Überspannungsschäden machten 2013 mit rund 80 Prozent den größten Anteil aus.

Überspannungsschaden nach Blitz

Sehr viel öfter verursacht der Blitzschlag Schäden, weil er zum Beispiel in die Dachantenne fuhr und im Stromnetz des Hauses eine Überspannung auslöste. Das kann teure Geräte wie Fernseher, Hifi-Anlagen oder Computer demolieren. Eine solche indirekte Blitzfolge ist nur dann versichert, wenn in der Police ausdrücklich Überspannungsschäden mitversichert sind.

In neueren Versicherungsbedingungen sind Überspannungsschäden oft mit enthalten – allerdings mit Höchstgrenzen, und zwar in der Regel fünf Prozent der Versicherungssumme. Bei 50.000 Euro Versicherungssumme würden also maximal 2.500 Euro für Reparatur oder Neukauf gezahlt.

Sind mehrere teure Geräte im Haushalt, wie zum Beispiel Laptops oder Fernseher, kann dieser Schutz zu wenig sein (maßgeblich sind immer die Neupreise). Mit zwei Fernsehern sowie einem Laptop oder Tablet ist das Limit möglicherweise schon überschritten. Wer einen High-Tech-Haushalt hat, sollte daher gegen Prämienzuschlag die Entschädigungsgrenzen erhöhen.

Mein Finanztip: Bei Verträgen mit älteren Versicherungsbedingungen könnte es sein, dass der Ausschluss von Überspannungsschäden unwirksam ist. Jedenfalls haben Gerichte entschieden, dass die Klauseln in den jeweiligen Einzelfällen für die Kunden nicht verständlich genug waren (OLG Hamburg, Az: 4 U 183/94; OLG München, Az: 21 U 2090/97).

Statistik Blitzschaden, Überspannungschaden

Im Jahr 2013 verzeichneten die deutschen Hausrat- und Wohngebäudeversicherer 340.000 Blitz- und Überspannungsschäden und haben dafür 280 Millionen Euro an ihre Kunden gezahlt (s. Statistik-Tabelle unten). Mit rund 800 Euro war ein Einzelschaden im Schnitt im letzten Jahr so teuer wie noch nie, berichtete der Versichererverband GDV im Jahr 2014.
Blitzschaden_Ueberspannungsschaden

Hausratversicherung Ratgeber im Überblick

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2 Gedanken zu „Blitzschaden: Was die Versicherung zahlt (und was nicht)

  1. Max J. Schwögler Antworten

    Unser Fernseher 9 Monate alt,Neupreis 894€ ging durch Blitzeinschlag in der Nähe kaputt. Eine Reperatur würde 578 € kosten dr Kosten Voranschlag hat 70.95 gekostet. Die versicherung will nur die 648,95 € zahlen. Muß ich ich so abspeisen lassen oder kann ich auch Kufpreis bestehen bleiben.
    Danke und Freundliche Güße
    Max J. Schwögler, Rentner 91 Jahre alt

  2. helga Antworten

    Eine komische Situation hat vor einer Woche unser Busenfreund erlebt. Er hat eben einen Fernseher zum Geburtstag des Vaters gekriegt Ein Blitzschaden hat die ganze Freude weggenommen. Gott sei Dank, war Garantie bei dem Einkauf für ein Jahr gegeben. So war die Geld-zurück-Garantie noch möglich. So unerwartet ist manchmal unser Leben:) Danke für Tipps!

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