Private Haftpflichtversicherung für Mietwohnung: Diese Schäden sind versichert

Für die Mietwohnung gibt es keine extra Haftpflichtversicherung, auch wenn oft danach gefragt wird. In der ganz normalen Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) aber sind Mietsachschäden bereits abgedeckt, ohne zusätzliche Kosten. Ein Mieter ist daher gut dran, wenn er eine PHV hat – manche Vermieter verlangen diese Versicherung sogar. Achten Sie aber darauf, welche Schäden in der Mietwohnung nicht versichert sind.

Generell sind Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen vom Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Für die so genannten Mietsachschäden gilt jedoch eine wichtige Ausnahme von dieser Regel. Schäden an gemieteten Räumen sind abgedeckt, sei es in der Hauptwohnung, in der Ferienwohnung oder sogar im Schrebergarten. Jede Versicherungsgesellschaft ist zwar frei darin, wie sie die Verträge gestaltet, in diesem Punkt sind die Klauseln jedoch weitgehend einheitlich. Deutliche Unterschiede gibt es indes bei den Höchstsummen, bis zu denen Mietsachschäden eingeschlossen sind. Mal liegt die Grenze bei 50.000 Euro, mal bei 100.000 Euro oder mehr.

Grobe Fahrlässigkeit bei Schaden in Mietwohnung voll gedeckt

Selbst Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind in der Haftpflichtpolice, anders als in anderen Policen, voll abgedeckt. Richtet also der Hobby-Handwerker mit der Bohrmaschine im Bad ein Desaster an oder zerstört das Waschbecken, weil ein Parfumflacon reinfällt, kann sich die Versicherungsgesellschaft nicht mit Hinweis auf Ungeschick herausreden. Nur bei Vorsatz wird die Regulierung verweigert. Gleichwohl gibt es Einschränkungen beim Schutz für Mietsachschäden. Ausgeschlossen sind üblicherweise Haftpflichtansprüche wegen:

  • Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
  • Schäden an Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen,
  • Schäden an Elektro- und Gasgeräten,
  • Glasschäden, soweit gesonderter Versicherungsschutz möglich wäre.

Schlüsselverlust kann mitversichert werden

Besonders teuer für den Mieter kann es werden, wenn er den Schlüssel für die Hausanlage verliert. Bei der Haftpflichtversicherung kann das Risiko Schlüsselverlust entweder gegen Aufpreis mitversichert werden oder ist in teureren Tarifen bereits enthalten. Üblich ist im Schadenfall ein Selbstbehalt von einigen hundert Euro sowie eine maximale Leistung von mehreren tausend Euro. Entbehrlich ist der Schutz für Mieter, die Schlüssel bei Verlust einfach nur nachmachen lassen müssen. Der Verlust beruflich genutzter Schlüssel lässt sich in der Regel nicht versichern.

Vermieter verlangt Haftpflichtversicherung: Wann es die Police zur Pflicht wird

Wie bei jedem Haftpflichtschaden sind außerdem Regeln zu beachten: Macht der Vermieter einen Schaden geltend, so muss die Gesellschaft schnellstmöglich informiert werden. Außerdem sollte der Mieter nicht voreilig eine Schuld anerkennen oder gar das Geld schon vorstrecken. Mit der Schadensmeldung übernimmt der Versicherer den Streit, etwa über die Ursache oder die Höhe des Schadens.

Einige Vermieter verlangen es mittlerweile sogar, dass der Mieter eine Privat-Haftpflichtversicherung nachweist. Wird diese Pflicht in einem Formular-Mietvertrag als eine Allgemeine Geschäftsbedingung geregelt, so das ist das nach überwiegender Meinung unwirksam (unter anderem Landgericht Berlin, WuM 1993,11 oder Landgericht München I, WuM 1997, 612, 34). Einzelvertraglich, etwa durch eine handschriftliche Ergänzung zum Mietvertrag, kann jedoch wirksam die Mieter-Pflicht vereinbart werden, eine solche Police nachzuweisen.

Wie sind Ihre Erfahrungen mit Mietsachschäden in den Haftpflichtversicherung? 

Schreiben Sie mir in den Kommentaren!

NEU: Bewerten Sie den Beitrag

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung: 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert