Seit 2009 sind alle Hauseigentümer, die ihr Objekt verkaufen, vermieten, verpachten oder sanieren wollen, zum Besitz eines Energieausweises verpflichtet (für Neubauten gilt das schon seit 2002). Da der Ausweis nach zehn Jahren abläuft, müssen nun alle Eigentümer, die ihren Energieausweis 2009 beantragt haben, eine Verlängerung beantragen.
Ohne Energieausweis drohen hohe Strafen
Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Ähnlich wie beim Kauf eines Elektrogeräts, gibt der Energieausweis per Farbskala (grün nach rot) die Energieklassifizierung (A+ nach H) des Objektes an. Dabei gilt je grüner, desto energieeffizienter und demnach wirtschaftlicher ist die Immobilie. „Liegt der Energieausweis nicht spätestens bei der ersten Besichtigung der Immobilie vor, droht dem Anbieter eine Geldbuße zwischen 5.000 und 50.000 Euro“, warnt Lukas Pieczonka, Gründer und Geschäftsführer von McMakler. Sofern jedoch keine Sanierungs- oder Vermarktungspläne anstehen und sich Eigentümer- oder Mieterverhältnisse nicht ändern, wird kein Energieausweis benötigt.
Verbrauchsaus vs Bedarfsausweis: Das sind die Unterschiede
Es gibt zwei verschiedene Arten von Energieausweisen: Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Ersterer basiert, wie der Name bereits verrät, auf den aktuellen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre. Das bedeutet, alles, was der Bewohner innerhalb dieser Zeit an Energie verbraucht hat, wird in den Energieausweis eingetragen. „Je nach Haushalt hängt das Ergebnis des Energieausweises natürlich stark von den Nutzungsgewohnheiten der jeweiligen Bewohner ab und kann daher je nach Person und Lebensstil stark variieren. Dadurch wird ein direkter Vergleich oftmals erschwert“, so Lukas Pieczonka von McMakler.
Der Bedarfsausweis hingegen ermittelt den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes durch die technische Analyse sämtlicher Gebäudedaten. Dabei werden beispielsweise die Anlagentechnik, also Heizung und Lüftung, sowie der Zustand der Gebäudefassade geprüft. Der energetische Zustand der Immobilie wird präzise dargestellt, da die individuellen Nutzungsgewohnheiten der Bewohner nicht miteingerechnet werden. Das macht das Erstellen eines Bedarfsausweises aufwendiger, weshalb diese Ausweisform teurer ist als ein Verbrauchsausweis. Wichtig dabei: „er Bedarfsausweis ist verpflichtend für Bestandsgebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und einem Bauantrag, der vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Vorausgesetzt, das betroffene Gebäude wurde in der Zwischenzeit nicht umfangreich energetisch saniert.
Ausnahmen von der Energieausweispflicht
Im Normalfall kann der Immobilieneigentümer selbst entscheiden, welche Energieausweisart er beantragen möchte. Dies gilt insbesondere für Nichtwohngebäude. Befinden sich Wohneinheiten in der Immobilie, kann es passieren, dass der Eigentümer beide Ausweisformen beantragen muss. Eine Ausnahme sind denkmalgeschützte Gebäude sowie Immobilien mit einer Nutzungsfläche von weniger als 50 Quadratmetern. Sie bedürfen keines Energieausweises.
Unterm Strich ist der Energieausweis ein sehr hilfreiches Dokument. Er zeigt dem Interessenten bei einer Besichtigung alle relevanten Gebäudedaten auf einen Blick. So kann der Interessent verschiedene Immobilienangebote anhand des Energieverbrauchs vergleichen und bekommt einen Überblick bezüglich der monatlichen Nebenkosten.