Ab dem 1. Mai 2015 gilt laut EnEV 2014 bereits als Ordnungswidrigkeit, eine Immobilienanzeige ohne die geforderten Energiekennwerte zu schalten.
Sowohl Privatinserenten als auch Makler können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro belegt werden, berichtet Immowelt.
Bereits jetzt können Immobilienmakler wegen eines fehlenden Energieausweises abgemahnt werden. 47 Prozent der Immobilienverkäufer beauftragen allerdings immer noch einen Makler, ohne über einen Energieausweis zu verfügen, so der Marktmonitor Immobilien 2015 von Immowelt.