E-Fahrzeugversicherung: Auf diese Besonderheit müssen Eigentümer achten

Elektrofahrzeuge gewinnen immer mehr Anteile auf dem Automobilmarkt, der Verkauf von E-Autos ist allein im letzten Jahr um über 200 Prozent angestiegen. Steigende Treibstoffpreise werden den Zuspruch für E-Autos in den kommenden Monaten und Jahren wahrscheinlich deutlich erhöhen. Letztlich sind viele Menschen auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen. In den ersten Wochen des 9-Euro-Tickets wurde deutlich, dass die Kapazitäten von Bussen und Bahnen kaum ausreichen, um alle Interessenten zu befördern.

Wer sich ein neues oder gebrauchtes Elektrofahrzeug zulegt, muss das versichern. In Leasing-Verträgen ist die Versicherungsklausel für die Haftpflicht und Kasko bereits verankert, deshalb richtet sich der Fokus auf die eigenständige Versicherungspflicht der Fahrzeugbesitzer. Zur Grundversicherung eines jeden Fahrzeugs gehört die Kfz-Haftpflichtversicherung, die bereits vor der Übernahme des E-Autos abzuschließen ist. Optional müssen Fahrzeugeigentümer entscheiden, ob sie zusätzlich die Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen.

Haftpflichtversicherung für Elektroautos

Mit dem Abschluss der Haftpflichtpolice versichert der Fahrzeugeigentümer eines E-Autos Schäden beim Unfallgegner und die an Sachwerten entstehen. Welche Versicherungsgesellschaft für den Unfall haftet, hängt von der Schuldfrage ab, denn nur der Verursacher ist für die Schäden zu belangen. In Einzelfällen kommt es dazu, dass die Versicherung zwar den Geschädigten voll entschädigt, aber beim Unfallverursacher Regress nimmt (etwa wegen Unfallflucht) .

In der Haftpflicht wird die Versicherungsstufe anhand bestimmter Parameter bestimmt. Keinen Unterschied macht der Antrieb bei der Einstufungsklasse, die Regelungen sind für Verbrennungsmotoren und E-Motoren identisch. Ausschlaggebend sind unter anderem die Schadensrate der des gewählten Fahrzeugs, Diebstahlquote und Sicherheitsausfälle. Des Weiteren wird der Beitragssatz durch den Versicherungsnehmer beeinflusst. Fahranfänger unter 25 Jahren und Autofahrer, die in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgefallen sind, werden höher eingestuft und müssen höhere Beiträge entrichten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist aber nicht die einzige Versicherung, über die E-Autobesitzer nachdenken sollten.

Kaskoversicherung für E-Fahrzeuge

Mit der Haftpflichtversicherung sind nur andere Unfallbeteiligte abgesichert, die eigenen Schäden am E-Fahrzeug trägt der Eigentümer. Sensible Bauteile im Fahrzeug sind teuer, weshalb E-Fahrzeugeigentümer genau überlegen müssen, ob sie die Schäden aus eigener Tasche bezahlen oder lieber versichern lassen möchten. Mancher Anbieter informiert auf seiner Webseite über die Notwendigkeit einer Kaskoversicherung und schlägt für Neufahrzeuge die “Neupreisentschädigung” vor. Aus gutem Grund. Fahrzeughalter orientieren sich nach einem Unfall zu sehr auf den Restwert des Fahrzeugs, wie dieser in einem Unfallgutachten festgehalten wird. E-Fahrzeuge, die vor weniger als drei Jahren zugelassen wurden, sinken nicht so drastisch im Wert wie ihre Konkurrenten mit Verbrennungsmotoren. Hinzu kommt, dass der Gebrauchtwagenmarkt für E-Fahrzeuge aktuell überschaubar ist, weshalb bei einem Totalschaden die Fahrzeugbesitzer einen Neuwagen anschaffen müssen, dessen Kosten mit der “Neupreisentschädigung” gedeckt sind.

Akku von E-Auto versichern

Es gibt nur diese eine Besonderheit im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren: der Akku. Ein hochsensibles Bauteil im Fahrzeug, sobald das beschädigt ist, kommen Fahrzeughalter keinen Zentimeter mehr vorwärts, mit Ausnahme von Hybrid-Fahrzeugen. Akkus werden nicht nur bei Unfällen beschädigt, es kommt auch in einigen wenigen Fällen zu Überspannungen oder unsachlichem Gebrauch der Fahrzeughalter. Jeder Akku ist mit Kabeln verbunden, werden die durchgebissen, beispielsweise von einem Marder, ist der Schaden beträchtlich. Auch Blitzeinschläge wirken sich erheblich auf die Elektronik des Fahrzeugs aus, weshalb solche Schäden zusätzlich zu versichern sind, da der Austausch eines Akkus enorme Kosten verursacht.

Akkus in E-Fahrzeugen sind bereits beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung versichert. Die Vollkaskoversicherung ist aber allein deshalb zu bevorzugen, weil sie alle Unfallschäden und zusätzlich Schäden durch Vandalen und Diebstähle absichert. Kaum zu glauben, doch leider müssen E-Autobesitzer berücksichtigen, dass immer wieder in bestimmten Gebieten des Landes Akkus aus Fahrzeugen gestohlen werden, weil die auf dem Schwarzmarkt einen beachtlichen Preis erzielen, allerdings günstiger sind als im Handel vom Automobilhersteller. In der Kaskoklasse sind auch alle Schäden an Zubehörteilen versichert, dazu zählen Kabel, Ladekarte sowie Ladesäulen und Anschlüsse.

Versicherungsgesellschaften bieten neben der Vollversicherung für E-Fahrzeuge eine Akku-Versicherung an, wenn nur der Akku geleast ist, das Fahrzeug sich im Eigentum des Fahrzeughalters befindet. Oft ist die Versicherung bereits im Leasing-Vertrag enthalten.

E-Auto gut versichern

Elektrofahrzeuge verursachen im Schadensfall hohe Kosten. Um das eigene Budget nicht zu sehr zu belasten, ist neben der Haftpflichtversicherung mindestens die Teilkaskoversicherung abzuschließen. Neufahrzeuge sind für die ersten drei Jahre mit einer “Neupreisentschädigung” abzusichern, um hohe Verluste bei der Erstattung zu vermeiden.

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