BU-Versicherung: Die Sozialamt-Entlastungs-Police

Der Finanzvermittler Wladimir Simonov hat bei Facebook geradezu ein Tabu gebrochen: Er hat offen darüber gesprochen, wem eine zu gering gewählte private Berufsunfähigkeitsrente am Ende nutzt: nur dem Sozialamt.

Kundin: “Berufsunfähigkeit? Hab ich schon abgeschlossen!” Ich: *Vertrag-anguck* “Glückwunsch! Sie sparen DE eine Menge Geld, wenn Sie erst berufsunfähig sind… Immerhin 500 Euro weniger Transferleistungen im Monat!”

Viele Leute haben, wie die Kundin von Herrn Simonov, Berufsunfähigkeits-Monatsrenten in Höhe von 500 Euro oder noch weniger vereinbart. Im Ernstfall, also der Berufsunfähigkeit, wird man trotzdem zum Sozialfall.

Die Leistungen des Sozialamtes belaufen sich inklusive Mietzuschuss auf etwa 750 Euro bei einem Ledigen. Wer dann 500 Euro BU-Rente bezieht, der kriegt vom Amt eben jene 500 Euro weniger, sie werden angerechnet. Der Berufsunfähige hat am Ende genauso so viel wie ohne private Berufsunfähigkeitsrente.

Es ist das gleiche Prinzip wie bei Riester-Renten, die im Alter auf die Grundsicherung für arme Rentner angerechnet werden. Als “Monitor” das vor 3,5 Jahren berichtete, wurde die Redaktion geradezu in die Ecke von Vaterlandsverrätern gestellt.

Unter 750 Euro Monatsrente macht auch eine Berufsunfähigkeitsvorsorge m.E. wegen der Anrechnung auf mögliche Sozialleistungen keinen Sinn – zumindest der Gang zum Sozialamt sollte einem erspart bleiben. Vermittelt werden aber häufig viel geringere Renten-Höhen, teilweise sogar nur Beitragsbefreiungen für die angeschlossene Renten- oder Kapitallebensversicherung.

Die Kunden glauben dann wirklich, sie hätten gut vorgesorgt. Schließlich heißt es ja auch bei Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest: “Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar”. Es kommt aber eben auch auf die Höhe an.

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4 Gedanken zu „BU-Versicherung: Die Sozialamt-Entlastungs-Police

  1. Jochen Antworten

    Nein, der Artikel geht an der eigentlichen Frage vorbei: welche Sozialleistungen sind denn garantiert f

  2. Harry Antworten

    "Die gesetzliche Absicherung greift nur bei EU, nicht schon bei BU. Insofern liegt die Kritik etwas neben der Sache."

    mmh, Hartz4 greift bei BU nicht ???

    Ich gebe dem Andreas Kunze recht! Sehr guter Artikel!

  3. Aktuar Antworten

    Die gesetzliche Absicherung greift nur bei EU, nicht schon bei BU. Insofern liegt die Kritik etwas neben der Sache.

    Wer im BU-Fall noch arbeiten kann (und dann wohl auch muss), kann sich also dennoch auf 500

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