Bausparkassen: Millionen können so die Gebühren für Bausparvertrag zurückfordern

Die Auszahlungsgebühr bzw. Darlehensgebühr beim Bausparvertrag ist wie eine Kreditbearbeitungsgebühr zu sehen – und wie bei Krediten unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Verfahren gegen die Schwäbisch Hall entschieden (XI ZR 552/15). Millionen Bausparkunden, bei denen ein Darlehen bereits ausgezahlt wurde, können nun die Gebühren von den Bausparkassen zurückfordern. Ich gebe hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer kann von diesem BGH-Urteil profitieren?

Jeder, der in der Vergangenheit für die Auszahlung des Bauspar-Darlehen eine zusätzliche Gebühr bezahlt hat, weil das so in den AGB geregelt war. Der Bundesgerichtshof hat diese Gebühr einer Kreditbearbeitungsgebühr der Banken gleichgestellt, die im Herbst 2014 verboten wurde. In Deutschland gibt es rund 30 Millionen Bausparverträge, allein 2015 wurden nach Verbandsangaben 2,7 Millionen Bausparverträge neu abgeschlossen. Fast ebenso viele Bausparverträge wurden “zugeteilt”, zehn Jahre zuvor waren es noch rund fünf Millionen zugeteilte Bausparverträge.

Um wie viel Gebühren geht es da?

Die durchschnittlichen Bausparsummen und damit die möglichen Darlehen lagen in den vergangenen Jahren oft weit über 100.000 Euro, sind aber zuletzt gesunken. Bei einem angenommenen Darlehen von 100.000 Euro und einer üblichen Darlehensgebühr von zwei Prozent würde sich ein Erstattungsanspruch von 2.000 Euro ergeben – Zinsen kommen hinzu.

Warum wurde die Darlehensgebühr der Bausparkassen untersagt?

Laut BGH aus zwei Gründen: Zum einen werde mit der Gebühr ein Entgelt erhoben, das nicht laufzeitabhängig ausgestaltet ist. Zum anderen seien Entgeltklauseln AGBs unzulässig, wenn Aufwand für Tätigkeiten auf den Kunden abgewälzt wird, zu denen das Unternehmen verpflichtet ist oder die es überwiegend im eigenen Interesse erbringt. Der Kunde werde deshalb unangemessen benachteiligt.  Was unangemessene Benachteiligung genau bedeutet, lesen Sie hier.

Was ist mit den Abschlussgebühren einer Bausparkasse?

Bausparkassen erheben auch bei Abschluss des Vertrages oft zwei Prozent Gebühren. Allerdings wurden diese Gebühren vom Bundesgerichtshof (XI ZR 3/10) im Dezember 2010 für in Ordnung befunden.

Was sollte ein Bausparkunde für eine Rückerstattung tun?

Er sollte sofort mit Hinweis auf die neue Rechtsprechung eine Erstattung samt Zinsen fordern, sofern für die Darlehensauszahlung der Bausparkasse eine Gebühr berechnet wurde. Es gibt dafür bereits mehrere Musterbriefe im Internet, die man kostenlos herunterladen kann (siehe Liste unten). Vorsorglich sollte die Bausparkasse gebeten werden, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, sofern sie genauer prüfen möchte. Schon Ende dieses Jahres könnten sonst zahlreiche Bausparer ihre Ansprüche verlieren.

Was ist mit Verjährung?

Die Ansprüche auf eine Gebührenerstattung verjähren frühestens drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Gebühr bezahlt wurde. Das bedeutet: 2013 oder später gezahlte Gebühren können Bausparer daher auf jeden Fall noch zurückfordern. Kreditbearbeitungsgebühren konnten die Kunden auf Grund der BGH-Rechtsprechung sogar bis zu zehn Jahre rückwirkend geltend machen. Ob das auch für Bauspardarlehen gilt, haben die Richter im aktuellen Urteil allerdings nicht geklärt.

Welche Reaktionen der Bausparkassen sind denkbar?

Die gleichen wie bei Kreditbearbeitungsgebühren. Mögliche Antworten: Der Anspruch verjährt, der Fall ist anders gelagert, das Urteil liegt noch nicht vor. Die Kreativität der Finanzunternehmen ist oft sehr groß, wenn sie etwas zurückzahlen sollen. Im Zweifel kann nur ein Jurist sicher sagen, ob Einwände berechtigt sind.

Übernimmt einen Rechtsstreit die Rechtsschutzversicherung?

Es kommt darauf an, denn für Immobilienstreitigkeiten gibt es einige Besonderheiten. Im Falle eines Immobilienkreditvertrages darf es sich in der Regel weder um einen Neubau noch um eine vermietete Immobilie handeln. Die Rechtsschutzversicherung muss außerdem generell zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit der Bausparkasse bereits bestanden haben.

Gibt es Ombudsstellen, um sich zu beschweren?

Ja, für Kunden von privaten Bausparkassen ist zuständig der Verband der Privaten Bausparkassen e. V., Kundenbeschwerdestelle (Postfach 303079, 10730 Berlin)
Bei Kunden der Landesbausparkassen hängt es vom Bundesland ab, welcher Ombudsstelle zuständig ist. Mehr Infos dazu gibt es unter http://www.lbs.de

Gibt es kostenlose Musterbriefe / Vorlagen im Internet?

Ja, zahlreiche, allerdings von unterschiedlicher Qualität. Neben Stiftung Warentest und Verbraucherzentrale haben auch Anwälte Musterbriefe für Rückforderungen erstellt.

 

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4 Gedanken zu „Bausparkassen: Millionen können so die Gebühren für Bausparvertrag zurückfordern

  1. Große Antworten

    Die Aussage dass eine Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Vertrages bestanden haben müsste ist nicht richtig, da der Zeitpunkt des Urteil und des eigentlichen Falles ausschlaggebend ist!
    (nachzulesen – die 10 Irrtümer bei der Versicherung)

  2. Regina Braun Antworten

    Gibt es mittlerweile etwas Neues zur Abschlussgebühr bei Bausparverträgen??? Warum ist da nie einer in Revision gegangen? Könnte ich das tun? Diese Gebühr haut den angepriesenen”billigen” Zinssatz im nachhinein dann völlig um. Uns wurde von der Gebühr auch während des Gesprächs nicht gesagt- aber beweise das mal……

  3. Christian Westerholt Antworten

    Die Bausparkassen werden nicht so einfach das Geld zurückzahlen und wie gehabt darauf bauen, dass die meisten Verbraucher das Kostenrisiko einer Klage scheuen.
    [Werbung entfernt]

    • Große Antworten

      Auf jeden Fall klagen. Die Banken haben sich damals auch konsequent gegen Erstattung der Abschlussgebühr gewährt und jegliche Anfragen und Fristsetzungen ignoriert. Urteile wurden ebenfalls nicht befolgt.Ich musste beide Banken verklagen und habe alles wiederbekommen+Zinsen!

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