Neu: BAföG jetzt online beantragen

BAföG-Leistungen können mittlerweile entweder analog oder online beantragt werden. Wer die Papierform bevorzugt, erhält entsprechende Formulare beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung oder beim Studierendenwerk. Die elektronische Antragstellung erfolgt über den Antragsassistenten „BAföG digital“ von Bund und Ländern (https://www.bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG).

Allerdings: Der Online-Antrag von BAföG kann nur mit einem Personalausweis gestellt werden kann, der über eine Online-Ausweisfunktion verfügt (eID-Funktion).

Das Wichtigste zu BAföG 2023 in der Übersicht:

Kategorie Information
Berechtigte Schüler, Auszubildende und Studierende mit finanzieller Bedürftigkeit
Beantragung Analog oder online über “BAföG digital”
Höchstsatz BAföG 934 Euro (über 30-jährige: 1.018 Euro)
Änderungen durch BAföG-Reform 2022 Erhöhung der Freibeträge, Bedarfssätze und des Wohnzuschlags; Anhebung der Altersgrenze; Vereinfachung der digitalen Beantragung
Beginn Zahlung Ab dem Monat der Antragstellung
BAföG-Antragsfristen 2 Monate vor Semesterbeginn (Uni: Wintersemester – 31. Juli, Sommersemester – 31. Januar; FH: Wintersemester – 30. Juni, Sommersemester – 31. Dezember)
Dauer Zahlung Jährlich neu berechnet; Folgeantrag notwendig

Wer kann BAföG bekommen?

BAföG (kurz für: Bundesausbildungsförderungsgesetz) erhalten Schüler, Auszubildende und Studierende, wenn sie oder ihre Familien die Schul-, Ausbildungs- oder Studienzeit finanziell nicht tragen können.

Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu ermöglichen. Das Ausbildungsverhältnis muss jedoch förderungsfähig sein. BAföG-Leistungen können von Schülern an allgemeinbildenden Schulen (z. B. Gymnasium, Gesamtschule, Berufsschule) oder beruflichen Schulen in Anspruch genommen werden.

Auch Studierende an staatlich anerkannten Hochschulen (Universitäten, Fachhochschulen und vergleichbare Bildungseinrichtungen), die eine Vollzeitausbildung absolvieren und Studierende an bestimmten Bildungseinrichtungen im Ausland (z. B. ausländische Hochschulen oder Sprachschulen) haben die Möglichkeit, BAföG zu beziehen.

Wie viel BAföG gibt es?

Der Höchstsatz liegt laut ARAG seit Wintersemester 2022/2023 bei 934 Euro. Studenten über 30 Jahre können maximal 1.018 Euro erhalten. Dies gilt für freiwillig gesetzlich Versicherte, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen.. Die BAföG-Förderung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören Wohnkosten, Einkommen und Vermögen der Geförderten. Auch das Einkommen der Eltern oder Ehepartner beeinflusst die Förderungshöhe..

Die BAföG-Reform 2022 brachte mehrere Änderungen. Die Freibeträge wurden um etwa 21 Prozent erhöht und die Bedarfssätze um knapp sechs Prozent. Für BAföG-Empfänger, die nicht bei ihren Eltern wohnen, stieg der Wohnzuschlag von 325 auf 360 Euro.. Gleichzeitig wurde die Altersgrenze von 30 auf 45 Jahre bei Beginn der Ausbildung angehoben und die digitale Beantragung der Förderung vereinfacht. Auch die Zuschläge für Studiengebühren im Ausland wurden von 4.600 auf 5.600 Euro erhöht.

Ab wann gibt es BAföG?

Je früher, desto besser – diese Weisheit gilt auch beim ersten BAföG-Antrag. Am besten ist es, die Unterlagen spätestens zwei Monate vor Beginn des Semesters einzureichen. Dabei geben die Experten zu bedenken, dass es unterschiedliche Semesterstarts für Universitäten und Fachhochschulen (FH) gibt.

Während das Wintersemester an Unis generell am 1. Oktober beginnt und die Unterlagen bis 31. Juli desselben Jahres eingereicht werden sollten, geht das Semester an der FH bereits am 1. September los. Entsprechend früher, also am 30. Juni, sollten die Unterlagen beim Amt für Ausbildungsförderung oder beim Studierendenwerk vorliegen. Das Sommersemester beginnt an der Uni am 1. April; hier sollten die Unterlagen bis 31. Januar eingereicht werden. An der FH geht das Sommersemester bereits am 1. März los, d.h. der Antrag sollte bis zum 31. Dezember des Vorjahres gestellt werden.

Wie lange gibt es BAföG?

Der BAföG-Anspruch wird jährlich neu berechnet und festgelegt. Daher muss jedes Jahr ein BAföG-Folgeantrag gestellt werden. Um nicht plötzlich ohne Geld dazustehen, sollten Antragsteller vorausschauend handeln. Die Unterlagen für den Folgeantrag müssen mindestens zwei Monate vor der Bewilligungsfrist eingereicht werden.. Wer den Antrag zu spät einreicht, erhält keine rückwirkende Förderung.

Gezahlt wird erst ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Nach der Zwischenprüfung oder dem vierten Fachsemester ist ein Leistungsnachweis erforderlich. Dieser muss dem Amt für Ausbildungsförderung vorgelegt werden. Nur so kann man weiterhin Bafög erhalten. Wird dieser nicht erbracht oder nicht nachgereicht, können die Zahlungen eingestellt werden. Immerhin: Ein Lebenslauf muss nur beim Erstantrag eingereicht werden.

Zusammenfassung

  • BAföG-Leistungen können mittlerweile entweder analog oder online beantragt werden.
  • BAföG erhalten Schüler, Auszubildende und Studierende, wenn sie oder ihre Familien die Schul-, Ausbildungs- oder Studienzeit finanziell nicht tragen können.
  • Der Höchstsatz liegt seit Wintersemester 2022/2023 bei 934 Euro.

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