Zweite Chance für Autofahrer: Die Sonderkündigung nach der Prämienerhöhung

Wer die Kündigung seiner Autoversicherung zum „offiziellen Termin“ 30. November in diesem Jahr verpasst haben sollte, bekommt eine zweite Chance: Denn steigen die Prämien, besteht ein Recht auf Sonderkündigung. Die Frist? Unter Umständen gilt das noch ins nächste Jahr hinein!

Nach einer Prämienerhöhung haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht, das einen Monat lang nach Eingang der neuen Prämienberechnung ausgeübt werden kann. Schon eine minimale Erhöhung von einem Cent berechtigt zur Sonderkündigung. Es ist dabei unerheblich, ob der Gesamtbeitrag gestiegen ist.

Es reicht, wenn zum Beispiel nur der Kaskoschutz teurer geworden ist. Der Vertrag kann dann insgesamt gekündigt werden – also auch die KFZ-Haftpflichtversicherung. Ist ein Auto lediglich in der Typ- oder Regionalklasse hoch gestuft worden, besteht ebenfalls das Recht auf außerordentliche Kündigung.

Eine Beitragserhöhung ist manchmal auf der Beitragsmitteilung der Kfz-Versicherung nicht sofort erkennbar, weil sie sich hinter einer günstigeren Einstufung in der SF-Staffel, also Schadensfreiheitsrabattstaffel, versteckt.

Vergleichsrechnung des Autoversicherers muss beigefügt sein

Der Versicherer muss außerdem eine Vergleichsrechnung beifügen, damit die Tariferhöhung selbst dann ersichtlich ist, wenn wegen eines höheren Schadenfreiheitsrabattes die Prämie geringer ausfällt. Schauen Sie genau hin! Manchmal wird versucht, die Prämienerhöhung zu verstecken. Wer allerdings durch einen Umzug in eine schlechtere Regionalklasse geraten ist oder wegen eines Unfalles Schadenfreiheitsrabatt eingebüßt hat, kann trotz gestiegener Prämie nicht auf die Sonderkündigung pochen.

Unbedingt daran denken: Damit eine Sonderkündigung fristgerecht erfolgt, muss sie innerhalb eines Monats der Versicherungsgesellschaft zugehen. Anders als vielfach angenommen ist das Datum des Poststempels nicht maßgeblich. Die Monatsfrist für das Sonderkündigungsrecht läuft ab dem Zeitpunkt, zu dem Kunde die Mitteilung erhalten hat.

Frist (1 Monat) läuft ab Kenntnis der Prämienerhöhung

Der Versicherer muss den Zeitpunkt nachweisen können. Das bedeutet: Ist zum Beispiel die Post verloren gegangen, hat der Versicherer das Nachsehen. Da der Kunde dann in der Regel erst durch den Kontoauszug von der höheren Abbuchung erfährt, kann er noch im Januar oder sogar im Februar auf sein Ausstiegsrecht pochen und es notfalls per Klage durchsetzen.

Weitere Anlässe für eine Sonderkündigung in der Autoversicherung

Schadenfall: Wenn ein Schaden von der Versicherung reguliert wurde, besteht für beide Seiten ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Autoverkauf: Wird der versicherte Wagen verkauft, kann der Käufer binnen eines Monats kündigen. Mit dem Antrag bei einer anderen Gesellschaft gilt der bisherige Vertrag automatisch als gekündigt.

Abmeldung: Mit Abmeldung des Wagen beim Straßenverkehrsamt gilt die Versicherung ebenfalls als gekündigt. Im voraus geleisteter Jahresbeitrag muss anteilig zurückgezahlt werden. Bei einer Neu-Anmeldung an einem anderen Wohnort kann mit einmonatiger Frist gekündigt werden.

Aber: Auch bei einem Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung sollte generell wie bei einer regulären Kündigung der Kfz-Versicherung der Versicherungsschutz im Einzelnen genau geprüft werden. Es bestehen Unterschiede, die im Schadensfall teuer sein können. Beispielsweise zählt der Versicherungsexperte, die Wildschadenklausel und die Regelungen von Marderbissen auf. Auch kann die Rückstufung im Schadensfall generell im neuen Tarif schlechter sein, was vor allem für junge Fahrer wegen der höheren Schadenshäufigkeit oft Auswirkungen hat.

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