ARAG Premium-Rechtschutz im Check: Wie sinnvoll ist der Extraschutz?

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Die ARAG Rechtsschutzversicherung hat einen Premium-Tarif für ihre Rechtsschutz-Angebote auf den Markt gebracht, und zwar für Privatpersonen als auch Selbstständige. Zu den „Top-Neuheiten“ von ARAG Aktiv-Rechtsschutz Premium für Privatleute gehört laut ARAG unter anderem die Studienplatzklage mit fünf Verfahren pro Vertragsdauer. „Aber auch Verbraucher, die bei Kapitalanlagen falsch beraten wurden, könnten Streitigkeiten aus dem Kauf von Aktien oder Rentenwerten absichern“, heißt es. Ich habe den Premium-Tarif für Privatleute gecheckt und sage, was die neuen Leistungen bieten und ob sie das Geld wert sind.

Worauf basiert ARAG Aktiv-Rechtsschutz Premium?

Der Tarif ergänzt Leistungen zu dem bereits vorhandenen Tarif ARAG Aktiv-Rechtsschutz Komfort. Der Komfort-Tarif wurde vor einem Jahr von der Stiftung Warentest in einem Vergleich von 54 Rechtsschutzversicherungen mit „gut“ (Note: 2,0) bewertet und war damit eines der besten Angebote in dem Test (Bestnote: 1,8). Bemängelt wurde von den Testern unter anderem fehlender Rechtsschutz bei Kapitalanlagestreitigkeiten – was die ARAG nun mit dem Premium-Tarif ändert.

Was sind  zusätzliche Leistungen des neuen Tarifs?

Als die wesentlichen Extras beim sehe ich beim ARAG Aktiv-Rechtsschutz Premium:

  • Rechtsschutz für Kapitalanlage-Streitigkeiten
  • Rechtschutz für Studienplatz-Klagen
  • Verzicht auf Einrede der Vorvertraglichkeit

Es gibt noch eine Reihe weiterer Zusatz-Leistungen im Premium-Tarif, etwa Beratungs-Rechtsschutz bei Testamentserstellung, Verbraucherinsolvenzverfahren, Insolvenzverfahren des Arbeitgebers oder bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet. Bezahlt wird dann die anwaltliche Erstberatung (Kosten: rund 200 Euro), dies teilweise ohne Selbstbeteiligung, auch wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart war. Darüber hinaus sind einige Streitigkeiten versichert, die für Bauherren relevant sein können, etwa zu Erschließungs- und Anliegerabgaben sowie Plan-, Feststellungs- und Enteignungsverfahren.

Was nutzt der Rechtsschutz für Kapitalanlage-Streitigkeiten?

Laut Versicherungsbedingungen von ARAG Aktiv Premium sind versichert Streitigkeiten „in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen in Form von sowohl einzeln als auch in Fonds gekauften Ak-tien und Rentenwerten“. Angesichts der teilweise desaströsen Beratungspraxis im Finanzvertrieb sehe ich einen solchen Rechtsschutz als sinnvoll an. Wenn etwa die als vermeintlich sicher verkaufte Unternehmensanleihe ein Reinfall wird, siehe WGF-AG (Finblog-Artikel), würde der Rechtsschutz greifen.

Die Definition der versicherten Kapitalanlagen könnte aber nach meiner Meinung klarer sein. Die ARAG spricht von Aktien und Renten (= Anleihen), als Einzelwert oder in Fonds. Ein geschlossener Fonds, etwa ein Schiffsfonds, würde herausfallen. Ebenso der offene oder geschlossene Immobilienfonds oder Zertifikate. Soweit klar. Aber wie wäre es bei einem Mischfonds, der größere Positionen zum Beispiel in Edelmetallen wie Gold hat? Wie sieht es aus mit teilweise „synthetischen“ ETF, wie mit Aktienanleihen (Finblog-Artikel), die mehr einen Derivate-Charakter haben?

Viele Finanzanlagen lassen sich nicht mehr so einfach in Aktien oder Rente/Anleihe einstufen. Sinnvoller wäre es für meinen Geschmack, wenn generell alle im Privatkunden-Geschäft einer Bank oder Sparkasse vermittelten Finanzanlagen versichert wären – und die ARAG dann abschließend aufzählt, was nicht versichert ist. Die ARAG erklärte auf Anfrage, dass es angesichts der Vielfalt von Finanzprodukten in der Tat mal zu Abgrenzungsschwierigkeiten kommen könnte. Es würde dann im Einzelfall geprüft, ob die Finanzanlage überwiegend einer Aktie oder Rente entspricht – oder z.B. mehr für Spekulation konzipiert wurde.

Was nutzt der Rechtsschutz bei Studienplatz-Klagen?

Bei einer Studienplatz-Klage geht es darum, sich schnell ein Studienplatz zu verschaffen, wenn die Bewerbung nur zu einem Platz auf einer Warteliste geführt hat. Das passiert häufiger in Fächern wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie oder Psychologie. Der Kläger beantragt dafür direkt bei einer Hochschule einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazität, bei Ablehnung wird das gerichtlich überprüft. Die Hochschule muss nachweisen, dass sie alle Kapazitäten ausgeschöpft hat.

Die Erfolgsaussichten einer Studienplatz-Klage sind nicht schlecht, die Kosten aber hoch. Schon für den eigenen Anwalt sind etwa 1.000 bis 1.500 Euro Kosten zu kalkulieren – pro Verfahren. Häufig werden mehrere Hochschulen gleichzeitig verklagt, um die Chancen zu verbessern. Die Kosten und damit die Risiken einer Studienplatz-Klage sind somit enorm. Zumal die Verfahren häufig mit einem Vergleich enden, bei dem der Kläger zwar an einem neuen Losverfahren teilnehmen kann, aber Anwalts- und Gerichtskosten anteilig übernehmen muss. Nach alten Rechtsschutzbedingungen waren Studienplatz-Klagen mitversichert. Wegen der hohen Kosten sind die Versicherer dann dazu übergegangen, bei Neuverträgen das Risiko ausdrücklich auszuschließen.

ARAG Aktiv-Rechtsschutz Premium versichert nun fünf Verfahren mit, und zwar pro Vertragsdauer. Soweit mir bekannt, ist bei anderen Rechtsschutzversicherern, wenn überhaupt, maximal ein Verfahren versichert. Die Einschränkungen beim ARAG Aktiv-Rechtsschutz Premium sollte man aber kennen: Zum einen gilt eine dreijährige Wartezeit (auf die nicht besonders deutlich hingewiesen wird). Außerdem ist bei fünf Verfahren endgültig Schluss, egal wer klagt. Wenn also z.B. der Sohn das Kontingent ausgeschöpft hat, müsste die Tochter zwei Jahre später die Studienplatz-Klage selber finanzieren.

Was nutzt der Verzicht auf die Vorvertraglichkeitseinrede?

Die Vorvertraglichkeitseinrede eines Rechtsschutzversicherers ist immer wieder dafür gut, dass der Kunde dicke Backen macht. Ausgeschlossen sind demnach Streitigkeiten, die ihren Ursprung in der Zeit vor Abschluss des Vertrages haben. Zum Beispiel: Wer vor Jahren schon seinen Miet- oder Arbeitsvertrag abgeschlossen hat und sich nun über eine Klausel in diesem Vertrag streitet, muss das ohne seine Rechtsschutzversicherung tun. Der Ursprung des Streits, die Klausel, war schließlich vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung entstanden.

Bei ARAG Aktiv-Rechtsschutz Premium gibt es einen Verzicht auf diese Vorvertraglichkeitseinrede. Das ist eindeutig ein Schritt zu mehr Verbraucherfreundlichkeit. Die Voraussetzung: Der Rechtsschutz für dieses Risiko, etwa Mietrechtsschutz, muss bereits fünf Jahre ununterbrochen bei der ARAG bestanden haben. Das ist, wie ich finde, eine lange Zeit. Andererseits kann der Vorteil erheblich sein, wenn dadurch z.B. Klauseln aus Uraltverträgen etwa mit dem Arbeitgeber oder dem Vermieter in den Versicherungsschutz reinrutschen.

Was kostet ARAG Aktiv-Rechtsschutz Premium (extra)?

Der Preisunterschied zum von der Stiftung Warentest mit „gut“ bewerteten Komfort-Tarif liegt bei etwa 25 Prozent. Eine Familien-Police inklusive Berufs-, Verkehrs- und Wohnrechtschutz kostet zum Beispiel einen Arbeitnehmer im Komfort-Tarif 33,17 monatlich (ohne Selbstbeteiligung). In der Premium-Variante wären das 41,50 Euro. Mit Selbstbeteiligungen (150, 250, 500, 1.000 Euro) lässt sich der Monatsbeitrag bis auf 16,31 Euro drücken.

Mein Fazit zum ARAG Premium:

Der Aufschlag von 25 Prozent zum Komfort-Tarif ist nicht ohne, der Kunde bekommt allerdings auch sinnvolle Extra-Leistungen dafür, die im „Ernstfall“ einen Gegenwert von Tausenden von Euros ausmachen können. Überlegenswert ist der Tarif allemal für Familien, bei denen in einigen Jahren das Studium der Kinder ansteht. Die ARAG sollte m.E. dabei die besondere Wartezeit von drei Jahren besser kennzeichnen. Bei den versicherten Kapitalanlage-Streitigkeiten wäre es aus meiner Sicht wünschenswert, wenn über die Begriffe Aktien, Renten, Fonds hinaus erläutert würde, welche Kapitalanlagen versichert sind und welche nicht.

Von der Möglichkeit einer Selbstbeteiligung sollte m.E. Gebrauch gemacht werden. Eine Rechtsschutzversicherung hat für mich vor allem die Aufgabe, vor existenziell bedrohlichen Kosten zu schützen. Eine Selbstbeteiligung von 150 bis 250 Euro senkt die Prämie bereits deutlich, zudem wird bei manchen Leistungen auf die Selbstbeteiligung wiederum verzichtet.

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Ein Gedanke zu „ARAG Premium-Rechtschutz im Check: Wie sinnvoll ist der Extraschutz?

  1. Rainer Leucht Antworten

    Frage:
    Welche Vorteile bietet ARAG Premium – Versicherung im Immobilienbereich gegenüber der ARAG Komfort- Versicherung?
    Rainer

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