Die Abgeschlossenheitserklärung bzw. Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein wichtiges Dokument für Besitzer von Wohneigentum.
Was ist das?
- Die Abgeschlossenheitserklärung bescheinigt, dass eine Wohneinheit baulich vollständig von anderen Wohneinheiten getrennt ist und als eigenständige, abgeschlossene Einheit betrachtet werden kann. Sie dient dazu, die Eigentumsverhältnisse klar abzugrenzen und rechtlich zu definieren.
Wen betrifft die Abgeschlossenheitserklärung ?
- Die Abgeschlossenheitserklärung ist vor allem für Eigentümer von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern relevant. Sie ist eine Voraussetzung, um ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen und diese separat verkaufen zu können. – Auch Käufer einer Eigentumswohnung benötigen die Abgeschlossenheitserklärung, z.B. für eine Finanzierung.
Worauf muss man achten?
- Die Wohnung muss baulich durch Wände, Decken und Böden vollständig von anderen Wohnungen getrennt sein. Sie muss über einen eigenen, abschließbaren Zugang verfügen, entweder direkt von außen oder über ein Treppenhaus. Mindestausstattung sind eine Küche/Küchenzeile und ein Bad/WC. Auch Sondereigentum wie Kellerräume oder Garagenstellplätze müssen klar der Wohnung zugeordnet sein. Die Behörde prüft die Unterlagen wie Lageplan, Grundrisse und Aufteilungsplan, bevor sie die Abgeschlossenheitserklärung ausstellt.
Die Abgeschlossenheitserklärung ist also ein wichtiges Dokument, um die rechtliche Stellung einer Eigentumswohnung zu definieren und abzusichern, insbesondere beim Verkauf oder der Finanzierung.