Volljährigkeit: Das ändert sich bei der Bank

Mit der Volljährigkeit lassen sich alle Bankangebote uneingeschränkt nutzen. Was sich für junge Bankkunden mit dem 18. Geburtstag alles ändert – ein Überblick

  • Verfügungsberechtigung der Eltern. Solange Jugendliche noch nicht volljährig sind, verfügen grundsätzlich die Eltern über das Konto, je nach Vereinbarung können in gewissem Rahmen auch selbstständige Verfügungen der Minderjährigen möglich sein. Bei größeren Abhebungen oder Überweisungen muss regelmäßig das Einverständnis der Eltern gegeben sein. Diese Befugnis der Erziehungsberechtigten erlischt mit dem 18. Geburtstag automatisch.
  • Dispo- und Ratenkredite. Sie sind für unter 18-Jährige nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erhältlich – ein „Ja“ der Eltern alleine genügt nicht. Ist ein Bankkunde volljährig geworden, kann er dagegen jederzeit einen Dispokredit fürs eigene Girokonto beantragen. Ist die Bonität ausreichend, etwa wenn ein regelmäßiges Einkommen in Form einer Ausbildungsvergütung vorhanden ist, wird die Bank im Normalfall zustimmen.
  • Kreditkarte. Auch hier bieten sich ab 18 neue Möglichkeiten: Junge Bankkunden können nun eine richtige Kreditkarte beantragen, bei der die Zahlungsbeträge direkt vom Girokonto abgebucht oder gesammelt am Monatsende in Rechnung gestellt werden. Dies kann vor allem bei Reisen ins Ausland das Zahlen und Abheben von Bargeld erheblich erleichtern.
  • Anlage- und Wertpapiergeschäfte. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 müssen die Eltern stets unterschreiben, wenn ein neues Anlagekonto oder Wertpapierdepot eröffnet wird. Wer volljährig ist, kann nun über seine Sparpläne und Anlagen selbst entscheiden und nach Belieben Geld investieren, Konten neu eröffnen oder kündigen.

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