Haben Sie schon von Skiplagging gehört? Durch das gezielte Nutzen von Zwischenstopps können Reisende erheblich Geld sparen. Doch es gibt auch Risiken, die man beachten sollte. In diesem Artikel werden die Mechanismen hinter dem auch Hidden-City Ticketing genannten Trend beleuchtet. Erfahren Sie, wie Sie Ihre nächsten Flüge günstiger gestalten können und welche rechtlichen Aspekte Sie dabei im Blick haben sollten.
Was ist Skiplagging?
Skiplagging, auch bekannt als Hidden-City Ticketing, bezeichnet eine Reisebuchungsmethode. Fluggäste buchen einen günstigeren Flug mit Zwischenstopp, fliegen aber nicht die gesamte Strecke. Ziel ist der Zwischenstopp, die letzte Flugstrecke wird ignoriert. „Der Grund für Hidden-City-Ticketing ist simpel: Reisende erreichen ihr Ziel ohne den Preis für den Direktflug“, so eine Sprecherin von dem Flugportal Going.com.
So funktioniert Skiplagging
Ein Beispiel: Ein Direktflug von New York nach Orlando kostet 250 Dollar. Ein Flug von New York nach Dallas mit Zwischenstopp in Orlando kostet nur 130 Dollar. Skiplagger buchen den zweiten Flug und steigen in Orlando aus. Die Webseite Skiplagged.com hat sich auf diese Praxis spezialisiert und zeigt Nutzern entsprechende Verbindungen.
Wie hoch sind die Einsparungen?
Laut Daniel Gellert, COO von Skiplagged, sparen Reisende auf bestimmten Strecken erheblich. So seien Flüge zwischen San Francisco und Chicago durchschnittlich 55,08 % günstiger, zwischen Los Angeles und Atlanta 59,19 % und zwischen Honolulu und Salt Lake City sogar 67,6 %.
Welche Risiken birgt Skiplagging?
Skiplagging ist nicht per Gesetz illegal, verstößt aber gegen die Beförderungsbedingungen der meisten Fluggesellschaften. Mögliche Konsequenzen: Entzug von Treuemeilen, Nachberechnung des vollen Flugpreises oder ein lebenslanges Flugverbot.
Welche Nachteile sind zu beachten?
Skiplagger können kein Gepäck aufgeben, da dieses zum Zielort des gebuchten Fluges reist. Kurzfristige Flugplanänderungen können den Plan durchkreuzen. Der gewünschte Zwischenstopp wird dann nicht angeflogen. Im Januar 2021 warnte American Airlines Reisebüros in einem Memo vor Skiplagging und kündigte verstärkte Kontrollen an.
Lufthansa ging gerichtlich gegen Skiplagging vor
In Deutschland verklagte die Lufthansa einen Passagier, der die letzte Teilstrecke seines Fluges nicht antrat. Die Airline forderte über 2.100 Euro Schadenersatz, da der Passagier den Flug von Frankfurt nach Oslo nicht antrat. Das Gericht in Berlin entschied zugunsten des Passagiers. Die Beförderungsbedingungen der Lufthansa seien in Bezug auf Skiplagging nicht transparent genug.
Verbraucherschützer kritisieren Airlines Die Europäische Verbraucherorganisation BEUC kritisiert die Vorgehensweise der Airlines und fordert transparente Regeln. Es sei „einfach unfair“, Passagiere nicht zu befördern, obwohl sie ein Ticket bezahlt hätten. Die Regeln zum Skiplagging seien in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Fluggesellschaften versteckt.