Wer unter Einfluss von Drogen wie Cannabis Auto fährt, gilt als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges, muss seinen Führerschein abgeben. Wiederholt wurde aber vor Gericht um die Frage gestritten, ab wann – insbesondere bei gelegentlichem Cannabis-Konsum – von einer Beeinflussung des Fahrverhaltens auszugehen ist. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23.10.2014 (Az. 3 C 3.13) entschieden.

Einem Autofahrer war nach einer Verkehrskontrolle eine Blutprobe entnommen worden. Diese ergab eine THC-Konzentration von 1,3 ng/ml Blutserum. Das Landratsamt entzog dem Mann daraufhin wegen des gelegentlichen Konsums von Cannabis und fehlender Trennung von Cannabiskonsum und Autofahren die Fahrerlaubnis. Er wehrte sich gegen diese Entscheidung und legte Rechtsmittel ein.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte laut D.A.S. Rechtsschutzversicherung die Entscheidung der Behörde. Von einer ausreichenden Trennung von Cannabiskonsum und Autofahren könne man nur dann ausgehen, wenn eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nicht eintreten könne. Nach einem Sachverständigengutachten könne bei der gemessenen THC-Konzentration davon ausgegangen werden, dass eine ausreichende Trennung nicht stattfinde – Führerschein wegen Cannabis also weg.

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