Tchibo-Girokonto: Postbank wird auf lebenslang verklagt

Rechtsanwalt Udo Vetter, Düsseldorf, will die Postbank verklagen, wenn sie von ihm weiter Gebühren für das Girokonto fordert. Schließlich sei er mit dem Versprechen geködert worden, das Girokonto der Postbank sei lebenslang kostenlos. Da er noch lebe, dürften von ihm keine Gebühren gefordert werden.

Gemeinsam mit Tchibo hatte die Postbank vor einigen Jahren Kunden mit der Werbung gelockt: „Postbank Girokonto für 0 Euro. Kostenlos auf immer und ewig“. Und nun doch Gebühren? Laut HAZ macht die Postbank mittlerweile einen Rückzieher und wird mit den Worten zitiert:

Kunden, die ihr Girokonto über eine Kooperation mit Tchibo abgeschlossenen haben, können der Entgeltänderung widersprechen. In diesem Fall gilt das Kontoführungsentgelt pro Monat nicht.

Einen Muster-Widerspruch hat wiederum Rechtsanwalt Udo Vetter veröffentlicht.

Nachtrag 22.09.2016: Nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale Hamburg verpflichtete sich die Deutsche Postbank AG nun sozusagen verbindlich, für Konten mit einer entsprechenden Regelung zukünftig kein Kontoführungsentgelt zu verlangen.

Nach Auffassung der Hamburger Verbraucherschützer hatte die spezielle Regelung für Tchibo-Kunden als Individualvereinbarung Vorrang vor gegebenenfalls abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sodass über die AGB gerechtfertigte Preiserhöhungen hier nicht zum Tragen kommen.

“Banken müssen Wort halten und können nicht einfach das Blaue vom Himmel versprechen. Das hat nun auch die Postbank eingesehen, die das Versprechen sogar schwarz auf weiß in den Vertragsunterlagen abgedruckt hat”, freut sich Julia Rehberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Sie vermutet, dass einige tausend Kunden ein Konto mit einer entsprechenden Formulierung im Eröffnungsantrag bei der Postbank eingerichtet haben.

“Wir raten allen Betroffenen, im November einen genauen Blick auf ihren Kontoauszug zu werfen. Verstößt die Postbank gegen die abgegebene Verpflichtungserklärung und bucht Geld für die Kontoführung ab, muss sie eine hohe Vertragsstrafe zahlen”, so Rehberg. Die Verbraucherzentrale Hamburg bittet Postbank-Kunden, diesbezügliche Verstöße und Beschwerden mitzuteilen.

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9 Gedanken zu „Tchibo-Girokonto: Postbank wird auf lebenslang verklagt

  1. Isabelle L. Antworten

    Guten Tag, ich hatte das Problem mit dem lebenslangen Kostenlosen Konto auch. Habe mich an die BaFin gewann. Diese haben das dann mit der Postbank geklärt. Mir wurden alle Gebühren erstattet. Und das Konto weiterhin lebenslange kostenlos zur Verfügung gestellt.

    • A.G. Antworten

      @ Isabelle L.: Da viele Tchibo-Postbank-Kunden davon betroffen sind, ist dies ein wichtiger Präzedenzfall. Es wäre hilfreich, wenn Sie eine BaFin-Vorgangsnr. o.ä. mitteilen würden. Vielen Dank!

    • Jeanette Taube Antworten

      Hallo !
      Was ist BaFin ? Ich habe gerade auch das Problem. Die Postbank droht mir mit Kündigung wenn ich den Preisen usw. nicht zustimme. Was muss ich jetzt machen ? Vielen Dank im voraus.

      Mit freundlichen Grüßen
      J.T.

  2. Gregor Antworten

    Monatliches Entgelt für die Kontoführung

    Bitte geben Sie uns Ihre Zustimmung

    Der Bundesgerichtshof hat am 27. April 2021 ein Urteil gefällt, das alle Banken und Sparkassen betrifft: Danach sind bestimmte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank unwirksam. Betroffen sind Klauseln, nach denen die Zustimmung zu Änderungen der AGB, Sonderbedingungen und Preisen als erteilt gilt, wenn die Kundin oder der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht.

    Diese in der Finanzbranche üblichen Klauseln sind auch in den mit Ihnen vereinbarten AGB enthalten. Was heißt das für die Änderung von Preisen und Bedingungen, die wir in der Vergangenheit mit Ihnen vereinbaren wollten? Es ist davon auszugehen, dass diese noch nicht wirksam sind.

    …das lebenslang kostenlose Tchibo Postbank Girokonto fehlt in den Bedingungen… 🙁

  3. Michael Antworten

    Guten Tag, heute 27.1.2021 lag ein Schreiben der Postbank im Briefkasten mit dem Betreff neues Kontomodell ab dem 1.4. Ich hatte im Rahmen einer Tchibo Aktion 2009 ein Konto eröffnet mit eben diesem Versprechen 0 € Kontoführung auf immer und ewig.
    Hatte 2016 schon Widerspruch eingelegt wo auch akzeptiert wurde da ich ein Musterschreiben welches vom Verbraucherschutz im Netz bereitgestellt wurde.
    Hat noch jemand ein solches Schreiben von der Postbank erhalten, wo wieder versucht wird ihr Versprechen erneut zu brechen.

    • Klaus Antworten

      Habe auch ein solches Schreiben bekommen.
      Telefonate und Schreiben wurden bisher negativ beantwortet.
      Allerdings habe ich den Eindruck die Bearbeiter wissen gar nicht um was es geht.
      Haben Sie schon eine Antwort bekommen ??

  4. Johan H. Hegner Antworten

    Guten Tag
    nachden ich nunmehr wieder eine neue Postbank Gesch. Bedingungen gültig ab11.08.19 als Tchibo-Postbank Kunde erhalten habe , denke ich das die Deutsche Bank Filialen Postbank wieder versucht alte Tchibo Postbank Kunden über den Tisch zu ziehen.

    • ACHIM Antworten

      Hallo Herr Hegner,
      haben Sie was unternommen und wenn ja was ist heraus gekommen?

  5. T. Strzezyk Antworten

    Guten Tag, ich habe das gleiche Problem mit der Postbank, jedoch mit der Bonusaktion Dreimalich, die auch ein lebenslanges, kostenloses Konto versprochen hatte, bis jetzt. Nach langem hin und her wurde es uns zuerst auch als Ausnahme, wie die Tchiboaktion, bestätigt und dann einen Monat später widerrufen.Deshalb würde ich mich sehr freuen, wenn jemand auch auf diese Aktion reagiert, denn es ist genau das gleiche, es wird etwas versprochen und dann aufgrund neuer AGB´s gebrochen, was letzten Endes an Betrug gleicht. Danke im Voraus

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