Physiotherapie: Was zahlt die Krankenversicherung?

Wegen Rückenprobleme bin ich seit kurzem in Behandlung bei der Physiotherapie in der Altstadt von Düsseldorf.  Das hilft schon ganz gut. Da es vielleicht auch andere interessiert, habe ich mal aufgeschrieben, was die Krankenversicherung bezahlt. Physiotherapie wird grundsätzlich sowohl von gesetzlichen als auch privaten Krankenversicherungen übernommen, allerdings mit unterschiedlichen Bedingungen und Erstattungsmodalitäten.

Unterschiede bei der Physiotherapie im Ãœberblick

Aspekt GKV PKV
Kostenübernahme Weitgehend, mit Zuzahlung Je nach Tarif 70-100%
Verordnung Ärztliche Heilmittelverordnung nötig Ärztliche Verordnung oder Heilpraktiker
Abrechnung Direkt mit Krankenkasse Patient zahlt direkt, reicht Rechnung ein
Leistungsumfang Gemäß Heilmittelkatalog Individuell vereinbar

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt den Großteil der Kosten für Physiotherapie, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Eine ärztliche Heilmittelverordnung liegt vor.
  • Die Behandlung muss im Heilmittelkatalog aufgeführt sein.

Zuzahlungen für GKV-Versicherte:

  • 10% der Behandlungskosten
  • Zusätzlich 10 Euro pro Heilmittelverordnung
  • Gilt für Patienten über 18 Jahre.

Befreiungsmöglichkeiten:

  • Belastungsgrenze: maximal 2% der jährlichen Bruttohaushaltseinnahmen
  • Bei chronischen Erkrankungen: 1% der Bruttohaushaltseinnahmen-

Private Krankenversicherung (PKV)

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für Physiotherapie, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Medizinische Notwendigkeit der Behandlung
  • Ärztliche Heilmittelverordnung (oder Behandlung durch sektoralen Heilpraktiker)
  • Korrekt gestellte Rechnung
  • Angemessene Kosten
  • Erstattungshöhe:
  • Variiert je nach Versicherungstarif
  • Meist zwischen 70% und 100% der Kosten
  • Einige Versicherungen haben Höchstgrenzen pro Jahr.

Besonderheiten:

  • Honorar wird individuell festgelegt
  • Orientierung an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTH)
  • Mögliche Anwendung von Steigerungssätzen bei komplexen Behandlungen

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