Ab Mai 2026 tritt in der gesamten Europäischen Union eine neue Registrierungspflicht für Ferienwohnungen und andere kurzfristig vermietete Unterkünfte in Kraft. Diese EU-Verordnung 2024/1028 zielt darauf ab, mehr Transparenz in den Markt zu bringen und die Kontrolle über die Vermietungstätigkeiten zu verbessern. Für private Vermieter bedeutet dies eine Umstellung, die frühzeitige Planung erfordert, um Bußgelder und die Sperrung von Inseraten zu vermeiden.
Was ist die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung?
Die EU-Verordnung 2024/1028 wurde am 20. Mai 2024 in Kraft gesetzt und wird ab dem 20. Mai 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich angewendet. Sie schafft einen einheitlichen Rahmen für die Erfassung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen, illegale Vermietungen zu reduzieren und den Behörden die Regulierung zu erleichtern.
Ab wann gilt die Registrierungspflicht?
Die Registrierungspflicht wird ab dem 20. Mai 2026 EU-weit verbindlich. Einige Mitgliedstaaten und Regionen haben jedoch bereits eigene Regelungen eingeführt oder planen eine frühere Umsetzung.
Spanien: Im Juli 2025 wurde eine nationale Registrierungspflicht eingeführt, die bestehende regionale Vorgaben ergänzt. Die Balearen, einschließlich Mallorca, haben bereits am 2. Januar 2025 ein einheitliches Vermietungsregister für Ferienunterkünfte eingeführt und waren damit eine der ersten Regionen, die die EU-Vorgaben umsetzten.
Wer ist von der Registrierungspflicht betroffen?
Die Verordnung betrifft primär private Vermieter von Ferienwohnungen und anderen Unterkünften, die ihre Objekte kurzfristig über Online-Plattformen wie Airbnb oder Booking.com anbieten. Die Registrierungspflicht gilt für alle Arten von kurzfristig vermieteten Unterkünften.
Was genau müssen private Vermieter tun?
Private Vermieter müssen ihre Unterkunft bei einer von den zuständigen nationalen oder lokalen Behörden eingerichteten zentralen Stelle registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten sie eine eindeutige Registrierungsnummer. Diese Nummer muss anschließend in jedem Online-Inserat der Unterkunft angegeben werden.
Welche Rolle spielen Online-Plattformen?
Online-Plattformen wie Airbnb oder Booking.com sind verpflichtet, nur noch Angebote mit einer gültigen Registrierungsnummer zu veröffentlichen. Zudem müssen sie regelmäßig Daten über die Vermietungstätigkeiten ihrer Gastgeber an die zuständigen Behörden übermitteln.
Wie wird die Verordnung in Deutschland umgesetzt?
In Deutschland erfolgt die Umsetzung der EU-Verordnung durch das Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG), das sich derzeit in Vorbereitung befindet. Die Bundesnetzagentur soll als zentrale digitale Schnittstelle für die Registrierung und den Datenaustausch dienen. Es gibt Bestrebungen, ein bundesweit einheitliches Verfahren zu schaffen.
Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?
Private Vermieter, die ihre Unterkunft nicht registrieren oder die Registrierungsnummer nicht in ihren Inseraten angeben, müssen mit Bußgeldern rechnen. Zudem können Online-Plattformen die Veröffentlichung ihrer Inserate sperren.
Was ist das übergeordnete Ziel der EU-Verordnung?
Die EU reagiert mit der Verordnung auf die wachsende Zahl von Ferienwohnungen und die damit verbundenen Herausforderungen für Wohnraummärkte und Steuertransparenz. Die neuen Regeln sollen Missbrauch verhindern, die Marktaufsicht stärken und die Interessen von Kommunen und Anwohnern schützen, indem sie den Behörden ermöglichen, zuverlässige Statistiken zu erstellen und fundierte Regulierungsmaßnahmen zu ergreifen.

Es wäre schön, wenn in diesem Artikel die exakten Kontaktdaten der Behörde, bei der die Registrierung erfolgen muss, benannt worden wären. Können Sie diese Information noch nachreichen? Herzlichen Dank vorab.