Ab Oktober 2025 gilt eine weitere Neuerung im Zahlungsverkehr: Sofortüberweisungen in Euro müssen von Banken und Sparkassen kostenlos angeboten werden. Bei diesen Echtzeitüberweisungen landet eine Überweisung innerhalb von zehn Sekunden auf dem Empfängerkonto. Und zwar rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche, auch an Wochenenden und Feiertagen. Die ARAG Juristen weisen aber auch darauf hin, dass durch die sofortige Belastung des Kontos weniger Zeit bleibt, Überweisungen zu stoppen. Daher sollten alle eingegebenen Daten sorgfältig geprüft werden, bevor die Zahlung freigegeben wird.
Am 7. Februar 2024 wurde im Europäischen Parlament eine Verordnung beschlossen, die Zahlungsdienstleister verpflichtet, ihren Kunden rund um die Uhr Echtzeitüberweisungen anzubieten. Diese Verordnung trat am 8. April 2024 in Kraft, zwanzig Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union. Im Gegensatz zu traditionellen SEPA-Überweisungen, die oft einen Bankarbeitstag benötigen, ermöglichen Instant Payments eine sofortige Zahlungsbestätigung und erhöhen somit die Kundenzufriedenheit. Die Europäische Zentralbank (EZB) begrüßt die “Instant Payments Regulation (IPR)” vom 13. März 2024, da sie gut mit dem Ziel der EZB übereinstimmt, Instant Payments auf europäischer Ebene vollständig einzuführen.
Zeitplan für die Umsetzung
Die EU-Verordnung wird in mehreren Phasen umgesetzt.
- Seit dem 9. Januar 2025 müssen Zahlungsdienstleister in der Lage sein, Echtzeitüberweisungen zu empfangen.
- Bis zum 9. Oktober 2025 müssen sie auch das Senden von Instant Payments ermöglichen.
Ebenfalls seit dem 9. Januar 2025 dürfen die Gebühren für Echtzeitüberweisungen nicht höher sein als die für normale SEPA-Überweisungen. Bis zum 9. Oktober 2025 muss zudem die Pflicht zur Zahlungsempfänger-Validierung eingeführt werden.
Ebenfalls neu: Ab dem 9. Oktober gleichen Banken bei jeder SEPA-Überweisung den Empfängernamen mit der angegebenen IBAN ab. Dieses sogenannte „Verification of Payee“-Verfahren soll Verbraucher besser vor Betrug und versehentlichen Fehlüberweisungen schützen. Wer künftig eine Überweisung ausführt, erhält sofort eine Rückmeldung: Stimmen Name und IBAN überein, gibt es grünes Licht. Bei deutlichen Abweichungen erscheint ein Warnhinweis. In diesem Fall sollte die Zahlung unbedingt gestoppt und die Daten überprüft werden. Kleinere Unterschiede, etwa Tippfehler, Groß- und Kleinschreibung oder abgekürzte Vornamen, werden in der Regel automatisch toleriert. Wer trotz Warnung überweist, trägt selbst das Risiko. Banken haften laut ARAG Experten nur dann, wenn der Abgleich eindeutig positiv war.
