BGH-Urteil: Altersvorsorge mit Immobilie hat Vorrang vor Unterhaltspflicht
Die eigene Altersvorsorge in Form einer selbstgenutzten Eigentumswohnung hat Vorrang vor der Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az: XII ZB 269/12).