Gewinne aus Goldzertifikaten jetzt steuerfrei

Goldanleger können sich freuen: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem Schreiben vom 19. Februar 2021 endlich die Besteuerung von Goldzertifikaten geklärt. Aufbauend auf einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Juni 2020 (VIII R 7/17) sind Gewinne aus der Veräußerung von Goldzertifikaten nun steuerfrei, wenn der Emittent das Kapital zum Erwerb von physischem Gold verwendet. Selbst wenn die Zertifikatsbedingungen eine Auszahlung des Gegenwerts in Geld vorsehen, bleibt der Gewinn steuerfrei – eine Änderung zur vorherigen Regelung im BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016.

Konkret bedeutet das: Nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr sind Gewinne aus Goldzertifikaten für Privatanleger steuerfrei. Das Urteil betrifft auch Zertifikate auf andere Edelmetalle oder Rohstoffe, sofern diese physisch hinterlegt sind. Steuerlich werden diese Zertifikate wie Miteigentumsanteile mit Lieferanspruch behandelt. Wichtig: Veräußerungsverluste lassen sich steuerlich nicht absetzen. Das BMF hatte zuvor im Jahressteuergesetz 2020 versucht, das Urteil zu umgehen.

Gold und Steuern: Ein Überblick

Bei Gold wird steuerlich zwischen physischem Gold (Münzen, Barren) und Wertpapieren unterschieden.

  • Physisches Gold fällt unter § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte). Gewinne sind steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Danach sind sie steuerfrei.
  • Bei Gold-Wertpapieren (Fonds, Zertifikate) greift § 20 EStG (Einkünfte aus Kapitalvermögen). Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Die Depotbank führt die Steuer direkt ab.
  • Für physisches Gold gilt eine Freigrenze von 600 Euro. Wird diese überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig. Bei Wertpapieren gibt es den Sparerpauschbetrag. Bei Überschreiten des Freibetrags wird nur der übersteigende Betrag besteuert. Für Veräußerungsgeschäfte gilt die Freigrenze pro Person, auch bei gemeinsamer Veranlagung.

Gewinnermittlung: Der Gewinn berechnet sich aus Verkaufspreis abzüglich Einkaufspreis und Veräußerungskosten. Die FIFO-Methode (“First In – First Out”) bestimmt, welche Goldbestände zuerst verkauft wurden.

Dokumentation: Für die Steuererklärung ist eine lückenlose Dokumentation wichtig. Eine Tabelle mit allen Transaktionen (Datum, Art, Gegenpartei, Betrag) ist hilfreich. Kontoauszüge und Kaufbelege sollten aufbewahrt werden.

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Physisches Gold unterliegt der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Es fallen keine steuerlichen Begünstigungen an, nur die Freibeträge (20.000 Euro bis 500.000 Euro).

Schenkung: Bei der Schenkung von physischem Gold gilt die Fußstapfentheorie. Der Beschenkte übernimmt Anschaffungsdatum und -preis vom Schenker.

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