Was Garantie und Gewährleistung unterscheidet
Um die Ecke vom Büro gibt es einen asiatischen Computer-Laden, wo ich gerne einfach mal zwischendurch die Nase reinstecke und wichtiges Zubehör wie einen USB-Mini-Ventilator kaufe. Die Eigentümer sprechen Deutsch leider nur rudimentär.
Nur Garantie lässt sich ausschließen
Besonders große Probleme haben sie mit dem Wort Garantie, was sie vermutlich mit 99 Prozent der Bundesbürger teilen. Bei den gebrauchten Laptops im Laden steht nämlich der Hinweis: „Keine Garantie“. Eine Woche lang könne der Kunde ein gebrauchtes Gerät auf Fehler testen und ggf. zurückgeben, mehr nicht, erklärte mir die Eigentümerin.
Wenn es wirklich mal Ärger geben sollte, ist eine solche Vereinbarung freilich unwirksam.
Denn Garantie ist das, was der Hersteller unabhängig vom Verkäufer freiwillig als Mangelhaftung auf sich nimmt. Folglich kann der Verkäufer ein solches Versprechen nicht einschränken. Wer ein gebrauchtes Gerät mit z.B. einem Jahr Rest-Garantie kauft, der übernimmt die Rest-Garantie.
Was der kleine Familienbetrieb meint, ist die gesetzliche Sachmangel-Haftung des Verkäufers von zwei Jahren. Sie kann bei bei gewerblichen Verkäufern gar nicht gänzlich entfallen, wie der Gesetzgeber ausdrücklich klargestellt hat.
§ 475 BGB Abweichende Vereinbarungen
(2) Die Verjährung der in § 437 bezeichneten Ansprüche kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer nicht durch Rechtsgeschäft erleichtert werden, wenn die Vereinbarung zu einer Verjährungsfrist ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn von weniger als zwei Jahren, bei gebrauchten Sachen von weniger als einem Jahr führt.
Gewährleistung auch bei Gebrauchtsachen
Mindestens ein Jahr muss der Unternehmen also auch bei Gebrauchtsachen haften, ob Laptop oder Auto. Nur Privatleute unter sich können Sachmangel-Haftung vollständiger ausschließen. Ich habe versucht, sozusagen als private Verbraucherzentrale das der Eigentümern zu erklären. Sie lächelte und nickte dabei unentwegt. Sie hat garantiert nicht ein Wort verstanden.
@ Marc
Abmahnen? Wieso? Hat der Gebrauchtwarenh
Genau! Der pfiffige Ladenbesitzer wird sagen, er habe wirklich die Garantie gemeint (statt Sachmangelhaftung) und die Garantie könne er nun mal nicht garantieren.
Gleich mal den kleinen Laden abmahnen. 😉
Es ist ein Gl