Menschen mit einer Schwerbehinderung (Grad der Behinderung von mindestens 50) können im öffentlichen Nahverkehr in Deutschland verschiedene Fahrpreisermäßigungen oder Freifahrten in Anspruch nehmen. Hier sind Beispiele aus drei deutschen Großstädten:
1. Berlin
- Schwerbehinderte mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis und einer Wertmarke können den öffentlichen Nahverkehr (Busse, U-Bahnen, S-Bahnen, Straßenbahnen) kostenlos nutzen.
- Die Wertmarke kostet 104 Euro pro Jahr oder 53 Euro für sechs Monate. Personen mit den Merkzeichen “H” (hilflos) oder “Bl” (blind) erhalten die Wertmarke kostenlos.
2. München
- Auch in München gilt die Regelung, dass Schwerbehinderte mit einer Wertmarke den Nahverkehr kostenfrei nutzen können. Dies umfasst Busse, U-Bahnen, S-Bahnen und Trams.
- Begleitpersonen dürfen kostenlos mitfahren, wenn das Merkzeichen “B” im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist. Blindenführhunde oder andere Hilfsmittel werden ebenfalls kostenfrei transportiert.
3. Hamburg
- In Hamburg können Schwerbehinderte mit einer gültigen Wertmarke den gesamten öffentlichen Nahverkehr (HVV: Busse, U-Bahnen, S-Bahnen, Fähren) kostenlos nutzen.
- Auch hier gilt: Begleitpersonen und notwendige Hilfsmittel (z. B. Rollstühle) werden kostenfrei befördert, sofern das Merkzeichen “B” im Ausweis vorhanden ist.
Zusätzliche Hinweise:
- Die Wertmarke muss beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden.
- Menschen, die Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung erhalten, können die Wertmarke kostenfrei beziehen.