Die Digitalisierung des Führerscheins in Deutschland steht bevor: Bis Ende 2026 soll der digitale Führerschein eingeführt sein. Doch wie funktioniert das genau, welche Voraussetzungen sind nötig, und was ändert sich für Autofahrer?
Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wann kommt der digitale Führerschein in Deutschland?
Der digitale Führerschein soll in Deutschland bereits bis Ende 2026 zur Verfügung stehen – deutlich vor der europaweiten Einführung im Jahr 2030. Dies ist schneller als die EU-Vorgaben vorsehen, die eine Umsetzung bis 2030 verlangen. Bis dahin bleibt der physische Führerschein weiterhin Pflicht.
Was ist die rechtliche Grundlage für den digitalen Führerschein?
Die Bundesregierung hat dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Dieses Gesetz, das von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder vorgelegt wurde, bildet die Grundlage dafür, dass mehr digitale Leistungen im Verkehr und in der Verwaltung möglich werden. Die neue EU-Führerscheinrichtlinie ist am 25. November 2025 in Kraft getreten und verpflichtet alle Mitgliedstaaten, bis 2030 einen einheitlichen digitalen Führerschein einzuführen.
Wie funktioniert die Beantragung des digitalen Führerscheins?
Der digitale Führerschein wird als elektronische Kopie des Kartenführerscheins in einer offiziellen App auf dem Smartphone gespeichert. Zur Beantragung ist zunächst der Download der ID Wallet App erforderlich. Anschließend erfolgt die Anmeldung mit dem Personalausweis und der Online-Ausweisfunktion (eID) sowie einer PIN. Die Verifizierung des Führerscheins erfolgt dann per Foto und Selfie oder durch einen Abgleich mit Behörden.
Welche Voraussetzungen sind für die Nutzung erforderlich?
Für die Nutzung des digitalen Führerscheins benötigen Autofahrer einen gültigen EU-Kartenführerschein, einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) und ein NFC-fähiges Smartphone. Diese technischen Anforderungen sind notwendig, um die sichere Speicherung und Verifizierung des digitalen Dokuments zu gewährleisten.
Kann der digitale Führerschein den Kartenführerschein ersetzen?
Der digitale Führerschein ist zunächst nur als Ergänzung gedacht, nicht als Ersatz des Kartenführerscheins. Allerdings wird es bei einer Verkehrskontrolle künftig ausreichen, die Handy-Fahrerlaubnis vorzuweisen – die Karte oder der alte „Lappen” sind dann nicht mehr physisch erforderlich. Langfristig soll der digitale Führerschein den Kartenführerschein vollständig ersetzen, doch dies ist noch nicht unmittelbar geplant.
Ist der digitale Führerschein auch im Ausland gültig?
Der deutsche digitale Führerschein wird zunächst nur in der Bundesrepublik Gültigkeit haben. Die Umsetzung der modernisierten EU-Führerscheinvorschriften kann bis 2030 auf sich warten lassen. Deshalb sollten Autofahrer, die ins Ausland fahren – auch ins europäische – zunächst immer noch die Führerscheinkarte und den Fahrzeugschein in Papierform mitführen. Ab 2030 soll der digitale Führerschein dann in allen EU-Staaten anerkannt und im Rahmen der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) gespeichert werden.
Was ist die i-Kfz-App und wie funktioniert sie?
Die neue i-Kfz-App wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei entwickelt und ist nach einer Testphase nun sowohl für Android- als auch für iOS-Nutzer verfügbar. Mit dieser App können Bürger ihren Fahrzeugschein auf ihr Smartphone hochladen und ihn dort jederzeit abrufen. Der Fahrzeugschein muss somit nicht mehr in Papierform auf Auto- oder Motorradfahrten mitgeführt werden. Zukünftig soll auch der digitale Führerschein in die i-Kfz-App integriert werden.
Welche neuen Anforderungen gelten für Fahrschüler?
Die neuen EU-Fahrvorschriften beinhalten strengere Ausbildungsanforderungen. Fahrschüler müssen bei der Fahrprüfung nachweisen, die Gefahren des toten Winkels und die Funktionsweise von Fahrerassistenzsystemen zu kennen. Auch müssen die Prüflinge Türen sicher öffnen können und über die Ablenkungsgefahr durch die Handynutzung Bescheid wissen. Grundsätzlich soll bei künftigen Ausbildungen und Prüfungen mehr Gefahrenbewusstsein mit Blick auf Fußgänger, Kinder, Radfahrer sowie andere gefährdete Verkehrsteilnehmende geschaffen werden.
Was ändert sich für Fahr-Anfänger?
Die neuen EU-Vorgaben sehen erstmals eine Probezeit von mindestens zwei Jahren für unerfahrene Fahrerinnen und Fahrer vor. Auf sie kommen künftig zudem strengere Regeln und schwerere Strafen zu, wenn sie unter Alkoholeinfluss fahren, die Gurtpflicht missachten oder die Kinderrückhaltesysteme nicht nutzen. Jugendliche können in den EU-Mitgliedstaaten in Zukunft bereits mit 17 Jahren einen Pkw-Führerschein (Klasse B) erwerben. Sie dürfen jedoch bis zu ihrem 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erfahrenen Fahrerin oder eines erfahrenen Fahrers fahren.
Sinken die Kosten für Fahrschule?
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) hat konkrete Vorschläge erarbeitet, um den Aufwand und damit auch die Kosten der Führerscheinausbildung abzumildern – ohne Einbußen bei der Sicherheit. Der DVR plädiert dafür, in einzelnen Ausbildungsabschnitten Simulatoren zuzulassen. Fahrschüler sollen damit das manuelle Schalten eines Fahrzeuges erlernen können. Auch maximal zwei der fünf vorgeschriebenen besonderen Ausbildungsfahrten à 45 Minuten außerhalb geschlossener Ortschaften könnten im Simulator erfolgen. Elemente des Theorieunterrichts sollen ebenfalls digital ermöglicht werden, allerdings nur in begrenztem Umfang.
