Bausparkassen: Millionen können so die Gebühren für Bausparvertrag zurückfordern

Die Auszahlungsgebühr bzw. Darlehensgebühr beim Bausparvertrag ist wie eine Kreditbearbeitungsgebühr zu sehen – und wie bei Krediten unzulässig. Das hat jetzt er Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (XI ZR 552/15). Millionen Bausparkunden, bei denen ein Darlehen bereits ausgezahlt wurde, können nun die Gebühren von den Bausparkassen zurückfordern. Was greift Verjährung, wo gibt es einen Musterbief?

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“Fuchs Energie”: Sofortkredit für Energiesparer

Vorteile “Fuchs Energie”: Das Darlehen kann nach Bedarf abgerufen werden, Bereitstellungszinsen fallen bis zum sechsten Monat nach Darlehenszusage nicht an. Zinsaufschläge für Modernisierungsdarlehen unter 50.000 Euro, wie sonst häufig gefordert, entfallen beim neuen Tarif “Fuchs Energie”. Kostenlose Sondertilgungen auf das Bauspardarlehen sind jederzeit und in beliebiger Höhe möglich.