Die Besteuerung von Investmentfonds wurde 2018 neu regelt. Die vielleicht wichtigste Änderung: Unter anderem entfällt die garantierte Steuerfreiheit auf Kursgewinne von Anlagen, die vor dem 31. Dezember 2008 erworben wurden. Aber wen trifft das wirklich?
Unabhängig vom Kaufdatum werden per 31. Dezember 2017 alle Fondsanteile, die vor 2009 angeschafft wurden, fiktiv veräußert und zum 01. Januar 2018 fiktiv wieder angeschafft. Die bis dahin erwirtschafteten Kursgewinne werden somit steuerfrei vereinnahmt. Erst ab dem 1. Januar 2018 entstehende Gewinne werden also bei Gewinn-Realisierung, wie alle seit 2009 getätigten Investments, mit der Abgeltungssteuer belastet.
Steuer-Freibetrag von 100.000 Euro für neue Fonds-Gewinne
Als Ausgleich für die rückwirkende Streichung der Steuerfreiheit wird Anlegern ein Freibetrag von 100.000 Euro für anfallende Gewinne auf Altbestände ab 2018 gewährt. Eine Altanlage von 50.000 Euro wäre bei unterstellten Kursgewinnen von fünf Prozent im Jahr immerhin für 40 Jahre von der Abgeltungssteuer befreit. Kleinanleger bleiben somit weitestgehend von der Neuregelung verschont. Bei einer Fondsanlage von 250.000 Euro verbleiben bei diesem Beispiel aber nur noch acht Jahre Steuerfreiheit.
Eine weitere Änderung: Bei Aktienfonds werden ab 2018 auf Fondsebene 15 Prozent Kapitalertragsteuer abgezogen, wenn sie deutsche Dividenden vereinnahmen. Im Gegenzug werden Ausschüttungen aus den Fonds und Verkaufsgewinne beim Privatanleger teilweise von der Steuer freigestellt.
Konkret: Bei Fonds mit einem Aktienanteil von mindestens 25 Prozent bleiben 15 Prozent von der Kapitalertragssteuer befreit. Bei Fonds, die mindestens die Hälfte in Aktien investieren, sogar 30 Prozent der Gewinne und Erträge.
Das bleibt unverändert: Auch in Zukunft können Fondskosten als Werbungskosten von den ordentlichen Erträgen abgezogen werden – ein wichtiger Steuer-Vorteil gegenüber den Direktanlegern.
Beinhaltet dieses Gesetz auch die Kursgewinne aus Aktien welche vor dem 01.01.2009 gekauft wurden?
siehe Text – ja, aber Freibetrag von 100.000,00 €
Hinweise auf wegfallende Steuerbefreiung für Altbestände ab 2009 sind in verschiedenen Quellen zu finden. Allerdings finde ich bisher keine Information zur Verbindlichkeit dieser Aussagen. Handelt es sich dabei um bereits verabschiedete, geltende Gesetze oder lediglich Gesetzesentwürfe oder Absichten?