Wohngeld 2016: Die Änderungen im Überblick

Im Januar 2016 ist die Reform beim Wohngeld und damit vor allem eine Wohngelderhöhung in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen: Die Sätze sind durchschnittlich um 39 Prozent gestiegen, Miethöchstbeträge werden nun regional gestaffelt, Grundsicherung wird nun mit Wohngeld verrechnet. “Von der Wohngeldreform werden rund 870.000 Haushalte profitieren. Darunter sind rund 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Die Leistungsverbesserungen werden gerade Familien und Rentnern zugutekommen”, erklärte das Bundesbauministerium.

Neues Wohngeld für Rentner und Alleinerziehende im Beispiel

Eine Beispielrechnung des Ministeriums zeigt, wie stark das Wohngeld steigt: Eine Rentnerin, die bei einer Rente von 950 Euro 510 Euro Kaltmiete bezahlt, bekam früher 96 Euro Grundsicherung. Ab 2016 habe sie stattdessen einen Wohngeldanspruch von 120 Euro und sei nicht mehr auf die Grundsicherung angewiesen.  Gut zu wissen: Wer schon Wohngeld bekommt hat und die Voraussetzungen hierfür weiter erfüllt, muss keinen neuen Antrag stellen – die Wohngelderhöhung kommt automatisch.

Einen anderes Wohngeld-Beispiel 2016: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern zahlt 520 Euro Kaltmiete bei einem Verdienst von 1400 Euro, dazu kommen Unterhalt und Kindergeld. Statt wie bisher 71 Euro bekommt sie künftig 187 Euro an Wohngeld, also 116 Euro mehr. Weitere Berechnungen gibt es unter www.bmub.bund.de/P3728.

Die Berechnung des Wohngeldes im Detail

Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • dem monatlichen Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • der zu berücksichtigenden Miete

Für jedes (zu berücksichtigende) Haushaltsmitglied werden alle Jahreseinkommen abzüglich verschiedener Freibeträge zusammengezählt und durch zwölf geteilt. Arbeitnehmer können von dem jährlichen Gesamtbetrag den steuerlichen Freibetrag von 1.000 Euro abziehen, Bezieher von Alters- oder Witwenrente 102 Euro. Außerdem werden von dem so ermittelten Einkommen pauschale Abzüge vorgenommen. Der Abzug beträgt 10 Prozent für diejenigen, die Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlen, 10 Prozent für alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, und 10 Prozent für die, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten – maximal also 30 Prozent.

Bei der zu berücksichtigenden Miete werden die tatsächlichen Wohnkosten nur dann in voller Höhe berücksichtigt, wenn sie nicht die gesetzlich vorgegebenen Höchstbeträge überschreiten. Wer mehr als den Höchstbetrag zahlt, erhält Wohngeld nicht nach der tatsächlichen Miete, sondern nur nach diesem Höchstbetrag. Der Höchstbetrag richtet sich nach der Mietenstufe der Gemeinde und der Zahl der Haushaltsmitglieder. Jede Stadt ab 10.000 Einwohner bzw. jeder Kreis hat eine der Mietenstufen I (sehr niedrige Durchschnittsmiete vor Ort) bis VI (sehr hohe Durchschnittsmiete vor Ort), zum Beispiel:

  • Mietenstufe I: Diepholz, Görlitz, Pirmasens, Plauen
  • Mietenstufe II: Bayreuth, Cottbus, Gelsenkirchen, Leipzig
  • Mietenstufe III: Celle, Dresden, Erfurt, Magdeburg, Saarbrücken
  • Mietenstufe IV: Berlin, Bremen, Potsdam, Rostock
  • Mietenstufe V: Bonn, Heidelberg, Köln, Regensburg
  • Mietenstufe VI: Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Düsseldorf

Wohngeld-Ratgeber zum kostenlosen Download

Wer hingegen erstmals Wohngeld erhalten will, muss einen Antrag stellen. Zuständig ist die Wohngeldstelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Wohngeld gibt es nicht rückwirkend, sondern ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird”, so der Deutsche Mieterbund, der einen kostenlosen Ratgeber  „Neues Wohngeld 2016“aufgelegt hat, der als PDF heruntergeladen werden kann.

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12 Gedanken zu „Wohngeld 2016: Die Änderungen im Überblick

  1. Carolin Antworten

    Ich bin alleinerziehend mit 3 Kindern, habe 2 Jobs und bekomme nun 134 Euro weniger Wohngeld. Die Begründung hierfür ist, dass der biherige Freibetrag pro Kind von je 600,00 Euro (bei mir insgesamt 1.800,00 Euro) jetzt auf 1.300,00 Euro für Alleinerziehende gesenkt wurde…egal, wieviel Kinder im Haushalt leben. 134,00 Euro im Monat einzusparen ist nicht leicht.
    Ich bin enttäuscht.

  2. anne Antworten

    Von der Wohngelderhöhung haben kleine Renten nix im Gegenteil.Ich habe jetzt mit Wohngeld 745,00€ im Monat. (Wohngeld 86,00€) Wäre ich in der Grundsicherung hätte ich gerade 4,00€ mehr,habe es mir von Amt ausrechnen lassen. Nach Berechnung des neuen Wohngeld bekäme ich statt 86,00€ nur noch 82,00€ da die Mietenstufe unserer Stadt abgesenkt wurde. So sieht die Wahrheit aus,da auch Beiträge zur Versicherung ab 1.1. wieder steigen,büße ich noch mehr ein. Ich zahle für 53m² 395,00 € warm,vor 10 Jahren waren es noch 345,00€. Die Stadt Heidenau grenzt an Dresden,für eine kleinere Wohnung zahle ich fast genau soviel wie für meine jetzige. Die Preise sind auch hier gestiegenvor allem bei wieder Vermietung und Neubauten da kostet der m² auch ab 8,00€ und mehr kalt. Alles wieder nur beschiss suche mir wohl bald einen Platz unter der Brücke.

  3. schlünz inge Antworten

    stimmt .ich bekomme 820 euro ,insgesamt 2 renten .grundsicherung bekomme ich nicht ,weil ich zuviel habe .muss nebenkosten auch selbst bezahlen .den aachener pass bekomme ich auch nicht .fahrkarte kostet für mich 67 euro .habe immer gearbeitet .ein hartz 4 empfänger bekommt die fahrkarte für 27 euro .warum eigentlich .muss meine miete selbst zahlen .finde es einfach ungerecht .das einzige was ich bekommen würde ist wohngeld .wenn man nicht arbeitet hat man mehr ,und man ist körperlich nicht so kaputt

  4. Andrea Antworten

    …und nicht weil ich faul zu Hause sitze,ohne Arbeit, auf das Geld hoffe sondern weil es wirklich so ist wie ich es meine.Nochmals, Andrea,eine dankbare Deutsche !

    • Ruhoeft Antworten

      Mal versuchen beim Arzt aus gesundheitlichen Gründen, erhöhten Mehrbedarf bei Heizung und warm Wasser ausstellen lassen. Beim Amt Grundsicherung beantragen, bei nur 1€ sofort Vergünstigungen. Lg

  5. Andrea Antworten

    Hallo, Wissen Sie eigtl wie gut wir es hier in Deutschland haben,das uns solche Sozial Leistungen zur Verfügung stehen? Seid dankbar. Schon alleine in Portugal-einem gut situierten Europa Land- ist der Zustand der armen Bevölkerung dramatisch. Wir haben hier gute Krankenversicherungen und vieles mehr. Seihen Sie doch einfach dankbar für das soziale Netz. Es ist nicht perfekt, das stimmt.Aber es ist sehr gut was wir hier haben. Wollen wir hoffen,das es noch lange so bleibt.
    Gruß,eine dankbare Deutsche!

  6. Realdenkender62 Antworten

    Allein ihre Fallbeilspiele zeigen, dass die Kleinstrenten, EU-Renten gar keine Berücksichtigung finden. Als Betroffener fragt man sich, warum das so ist ? Der Grund ist leicht gefunden, die Erhöhung für Rentnerinnen und Rentner mit Renten um die 450-700€ sind kaum der Rede Wert und würden eher für Unruhe sorgen.
    Generell ist das Wohngeld eine “Mogelpackung”. Heizkosten müssen selbst übernommen werden. Bei Grundsicherung+Hartz IV werden sie angemessen übernommen. Seit diesem Jahr hat die GEZ die Zuzahlungsbefreiung wg Härtefall gestrichen. Bei Grundsicherung+Hartz IV wird es übernommen.

    Innerhalb der Sozialleistungen haben wir es also mit einem doch spürbaren Gefälle zu tun, was unsozial ist. Vorschub leisten diesbezüglich die Gesetze wo es heißt, es wird nach Einkommensart beschieden. Richtig wäre, nach Einkommenshöhe. Denn 600€ sind 600€ und nicht mehr oder weniger Wert nur weil die Einkommensart eine andere ist. Wir haben eines der besten Sozialsysteme. Aber im System selbst jede Menge Baustellen.

  7. pemado Antworten

    augenscheinlich bekommen die armen leute mehr, in wirklichkeit ist das wieder eine kürzung für die ärmsten.
    wenn ich nun aus der grundsicherung fallen würde weil wohngeld, sagen wir mal 10 euro mehr im monat sind, dann habe ich im jahr 120 euro mehr, aber mir wird die befreiung für fernsehgebühren gestrichen, zuzalung für medikamente wird gestrichen, jahresnebenkosten für die wohnung muss ich dann auch selbst bestreiten und niemand gibt einen was für die jahresrechnung für heizkosten.
    in meinen augen ist das eine hinterhältige drastische kürzung bei den ärmsten der armen, ich bin gehbehindert und muss auch die 60 euro für die jahreskarte für den öffentlichen nahverkehr selbst bezahlen, bei grundsicherung bin ich davon befreit.

    • rübezahl Antworten

      Wie immer Augenwischerei von einer Stelle wird dir etwas gegeben, an anderer Stelle wird dir mehr abgenommen, unterm Strich steht man schlechter da als vorher. In der Öffentlichkeit soll aber der Eindruck geschaffen werden als wäre alles Bestens. Liebe Politiker denkt bitte nicht wird alte wären dumm und würde das nicht mehr mitbekommen. Was hier für Schildbürgerstreiche gespielt werden.

    • Ruhoeft Antworten

      Zuzahlung für Medikamente werden bei chronischer Erkrankung nicht gestrichen. Antrag bei KK stellen , vom Arzt bescheinigen lassen und einmal prozentual zahlen, dann vom Rest befreit. Lg

    • reichelt Antworten

      Hallo, genauso geht es meiner 81jährigen Mutter, sie versteht die Welt nicht mehr. Jedes Jahr heißt es “rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln”. denke jeder weiß wie ich das meine. Sehr schlimm was mit den alten Leuten so gemacht wird….es ist einfach traurig….

    • Petra Antworten

      Stimme voll zu! Mir wurde die Grundsicherung im Alter gestrichen, weil der Betrag des Wohngeldes höher ist. (knapp 30,-€ mehr) Da ich aber nun nicht nur Rundfunkbeitrag, Versicherung usw. selbst zahlen muss und viele Dinge nicht mehr nutzen kann (Sozialkaufhaus, Tafel, Ermäßigungen der Stadt und bei Gesundheitsleistungen usw.) habe ich weniger Geld zur Verfügung als vorher. Ich finde das total ungerecht!!

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