Als Haustürgeschäft Widerrufsrecht bei Fondskauf (DAS INVESTMENT)
zuletzt aktualisiert: 24. April 2013Anleger eines geschlossenen Fonds können sich auf die Vorschriften über den Widerruf bei Haustürgeschäften berufen, wenn die Fondsanlage in einer sogenannten „Haustürsituation“ verkauft wurde.
Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in seinem Urteil (I-8 U 281/11).
Lese mehr via Widerrufsrecht: Wann der Fondskauf zum Haustürgeschäft wird – DAS INVESTMENT.
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