WGF-Pleite: Anleger-Anwalt Reiter beantwortet die 5 wichtigsten Fragen

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Die WGF AG hat Insolvenz angemeldet. Zehntausende Geldanleger fürchten nun um ihre Ersparnisse, die sie in sicher geglaubte „Immobilien-Anleihen“ der WGF AG investiert haben. Wie geht es weiter, was können Anleger tun? Interview mit Anleger-Anwalt Professor Julius Reiter von der Düsseldorfer Kanzlei Baum, Reiter & Collegen.

Wie geht es nach dem Insolvenz-Antrag erst mal weiter mit der WGF AG?

Nachdem die Börse Düsseldorf den Handel mit WGF-Anleihen bereits am 03. Dezember 2012 ausgesetzt hat, weil der Jahresabschluss 2011 trotz gewährten Aufschubs nicht rechtzeitig veröffentlicht wurde, wird jetzt wohl auch der Handel an den verbliebenen Börsenplätzen ausgesetzt werden. WGF-Anleger werden ihre Anleihen dann nicht mehr veräußern können.

Im Hinblick auf den Insolvenzantrag wird das Amtsgericht Düsseldorf nunmehr kurzfristig den Eröffnungsbeschluss erlassen und die Gläubiger zur Anmeldung Ihrer Forderungen auffordern. Es bleibt abzuwarten, ob das Insolvenzgericht dem Antrag des Vorstands auf Eigenverwaltung stattgeben oder das Regelinsolvenzverfahren anordnen wird. Diese Entscheidung wird weit reichende Folgen für das weitere Verfahren haben.

An wen wenden sich die Anleger mit ihren Ansprüchen?

Nach § 41 Insolvenzordnung gelten auch nicht fällige Forderungen als fällig. Daher sind schon jetzt nicht nur die Zeichner der Anleihe WGFH06 betroffen. Vielmehr müssen sämtliche WGF-Anleger nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Rückzahlungs- und Zinsansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter – im Falle der Eigenverwaltung gegenüber der WGF AG – innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist als Insolvenzforderung zur Forderungstabelle anmelden und ihre Sicherungsrechte benennen.

Alle WGF-Anleger müssen Ansprüche anmelden

Da die Anleihen mit Sicherungshypotheken an den Immobilien der WGF AG besichert sind, haben die Anleger über den Treuhänder ein Absonderungsrecht. Nach § 17 Ziff 8.3 hat der Treuhänder im Falle der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der WGF gegenüber dem jeweiligen Insolvenzverwalter für die von ihm verwalteten dinglichen Sicherungsrechte, mit denen die Anlageobjekte belastet sind, das gesetzliche Absonderungsrecht geltend zu machen.

Der Treuhänder wird in diesem Fall die zur Verwertung der betroffenen Anlageobjekte notwendigen Schritte einleiten, soweit die Verwertung nicht vom Insolvenzverwalter vorgenommen wird. Nach Abschluss der Verwertung wird der Treuhänder den Verwertungserlös nach Abzug der Kosten unter den Anleihegläubigern im Verhältnis ihrer Beteiligung an der Hypothekenanleihe verteilen. Insoweit müssen WGF-Anleger ihre Ansprüche auch gegenüber dem Treuhänder anmelden.

Es handelt sich um Immobilien-Anleihen, die eigentlich besonders sicher sein sollen, weil mit Immobilien gedeckt. Warum befürchten Sie trotzdem Millionen-Verluste?

Entgegen den Vorstellungen vieler Anleger und auch den eigenen Darstellungen der WGF AG handelt es sich bei den Hypothekenanleihen nicht um mündelsichere Anlagen, bei denen ein Verlust praktisch ausgeschlossen ist. Zunächst ist festzustellen, dass das Anleihekapital der WGF AG nur zu 90 Prozent des Verkehrswertes mit erstrangigen Grundschulden abgesichert ist. Die restlichen 10 Prozent sind daher als Insolvenzforderung vom Ausfall bedroht.

Bei Verkauf der Immobilien ist mit Verlusten von über 50 Prozent zu rechnen

Hinzukommt, dass die WGF auf Veranlassung des neutralen Wirtschaftsprüfers außerplanmäßige Abschreibungen von mehr als 44 Millionen Euro vornehmen musste, was etwa 35 Prozent des Anlagevermögens – also im Wesentlichen den Immobilien – entspricht. Die tatsächlichen Verkehrswerte dürften somit wesentlich geringer ausfallen als bislang ausgewiesen. Damit sinken dann auch die Werte der vermeintlichen Sicherheiten.

Je nach Standort ist bei einem Verkauf der Immobilien mit Verlusten von über 50 Prozenten zu rechnen. Wie hoch die Verluste der Anleihen am Ende sein werden, wird sich erst nach Verwertung der Immobilien zeigen. Die aktuellen Kurseinbrüche von z.T. über 70 Prozent lassen jedoch erahnen, dass der Markt von massiven Verlusten ausgeht. Angesichts des insgesamt platzierten Anleihevolumens dürften die Verluste einen hohen zweistelligen Millionenbetrag erreichen.

Sie raten dazu, dass sich Anleger organisieren und eine Eigenverwaltung verhindern. Warum, wie soll das praktisch aussehen?

Die Anordnung der Eigenverwaltung durch das Insolvenzgericht ist auf Antrag des Schuldners nur dann möglich, wenn keine Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Wir sind der Meinung, dass bei einer nahezu unbeaufsichtigten Eigenverwaltung die weitere Vernichtung von Vermögenswerten droht und daher Nachteile für die Anleihegläubiger zu befürchten sind.

Mit der Eigenverwaltung würde hier der Bock zum Gärtner gemacht

So musste die WGF im Januar bzw. Mai 2012 die Jahresabschlüsse 2008 und 2009 erheblich korrigieren. Zuvor ausgewiesene Bilanzgewinne wandelten sich infolge der notwendigen Korrekturen in signifikante Bilanzverluste von jeweils über 10 Millionen Euro. In 2010 kamen weitere operative Verluste hinzu, die aktuell ihren Höhepunkt in den für 2011 ausgewiesenen Verlusten von über 71,25 Millionen Euro finden. Eine positive Fortführungsprognose, die voraussetzt, dass im laufenden und im nächsten Geschäftsjahr eine Zahlungsunfähigkeit nicht zu erwarten ist, sondern im Gegenteil wieder Gewinne erwirtschaften werden, hat die WGF bislang – wohl aus gutem Grund – nicht vorgelegt. Die seit 2008 stetig angehäuften Verluste lassen somit vermuten, dass das Geschäftsmodell nicht tragfähig ist oder der Vorstand eventuell nicht über ausreichende Kompetenzen verfügt. Die Rolle des Aufsichtsrates und übrigen Verantwortlichen wird kritisch zu prüfen sein. Mit der Eigenverwaltung würde hier jedenfalls der Bock zum Gärtner gemacht.

Sollte das Insolvenzgericht wider Erwarten die Eigenverwaltung anordnen, werden wir für unsere Mandanten auf der anstehenden Gläubigerversammlung die Aufhebung der Eigenverwaltung beantragen und raten allen Anlegern dringend, sich diesem Antrag anzuschließen.

Wenn Anleger Verluste realisieren: Gibt es jemanden, der in Haftung genommen werden könnte, besteht Verjährungsgefahr?

Denkbar sind Schadenersatzansprüche sowohl gegen den Vorstand als auch den Aufsichtsrat sowie gegen den Mittelverwendungskontrolleur und den Treuhänder z.B. wegen Prospekthaftung, Untreue. Angesichts der immer wieder hinausgeschobenen Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2011, der erst mit Insolvenzantrag präsentiert wurde, könnten auch Ansprüche wegen Insolvenzverschleppung in Betracht kommen. Die Kanzlei Baum·Reiter & Collegen prüft derzeit, ob die entsprechenden Tatbestandsvoraussetzungen gegeben sind.

Anleihen der WGF AG wurden gerne als mündelsicher dargestellt

Darüber hinaus kommen auch Schadenersatzansprüche gegen Banken in Betracht, wenn diese die Anleihen dem Anleger empfohlen haben und hierbei Beratungsfehler festgestellt werden können. Wie uns bekannt ist, wurden die Anleihen der WGF AG gerne als mündelsicher dargestellt und damit eine Sicherheit der Anlage suggeriert, die – wie sich nunmehr herausgestellt hat – unzutreffend ist.

Schadenersatzansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren zum Jahresende, nachdem der geschädigte Anleger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt hat oder sich hierüber zumindest grob fahrlässig in Unkenntnis befand.

Für Prospekthaftungsansprüche gilt eine erheblich verkürzte Verjährungsfrist

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass für Prospekthaftungsansprüche eine erheblich verkürzte Verjährungsfrist gilt. So verjähren Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne in einem Jahr seit dem Zeitpunkt, zu dem der Erwerber von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Angaben des Prospekts Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch in drei Jahren seit der Veröffentlichung des Prospekts.

Der Prospekt zur demnächst fälligen Anleihe WGFH06 wurde z.B. am 26. April 2010 veröffentlicht, sodass Prospekthaftungsansprüche kurzfristig am 26. April 2013 zu verjähren drohen. Anleger sollten daher rechtzeitig fachanwaltlichen Rat einholen.

[box type=”info”]Info Kanzlei Baum, Reiter und Collegen:  Die Kanzlei wurde von den Rechtsanwälten Gerhart R. Baum (Bundesminister a.D.) und Prof. Dr. Julius F. Reiter gegründet, hat ihren Sitz in Düsseldorf und ist auf Kapitalanlage-Recht spezialisiert.  Die WirtschaftsWoche kürte Baum, Reiter und Collegen 2009 als die besten Anlegeranwälte Deutschlands. Im Internet. http://www.baum-reiter.de.[/box]

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7 Gedanken zu „WGF-Pleite: Anleger-Anwalt Reiter beantwortet die 5 wichtigsten Fragen

  1. Schulze Antworten

    Folgende Informationen zeigen, was u.a. mit dem Geld der Anleger passiert ist:
    Im Wertpapierprospekt der WGFH05, S. 203 steht, dass Herr Sergio Privatdarlehen zum 31.12.2007 i.H.v. 179.328,21 EUR hatte ("Verrechnungskonto Herr Sergio").
    Wie hat sich dieser Verrechnungskontenstand in den Folgejahren entwickelt? Wie hoch war er im Zeitpunkt der Insolvenz? Welche Vergütung hat
    Herr Sergio von allen WGF-Gesellschaften insgesamt erhalten? Welche sonstigen Vergütung bzw. Nebenleistungen erhielt Herr Sergio von der WGF (Dienstwagen,
    Fahrer, Villa…???)? War das für ein Unternehmen dieser Größe und mit dieser
    geringen Finanzkraft angemessen? Hat der Aufsichtsrat darüber gesprochen?
    Hier kann man sehen,wohin die Gelder der WGF-Privatanleger geflossen sind. Z.B. 6 Anleihen in eine 6.000 Euro teure Handtasche der Ehefrau Sergio, die sich öfter in die Arbeit mit dem Fahrer des Ehepaars Sergio fahren lässt und in deren Villa mit 2 Angestellten: http://www.prosieben.de/tv/taff/video/clip/157353

  2. Lehmann Antworten

    Sehr geehrter Herr Manfred,

    Ihrer (der) Ansicht, auf einer kommenden WGF-Gläubigerversammlung gegen die Insolvenz in Eigenverwaltung zu stimmen, schliesse ich mich uneingeschränkt an.

    Es tut mir leid, aber ich habe mich offensichtlich unklar ausgedrückt. Meine Bedenken richten sich gegen den m.E. falschen Vortrag Prof. Reiters, dass angesichts der Mitwirkung von Prof. Rattunde und RA Depping die "Eigenverwaltung unbeaufsichtigt" sei.

    Meine Anmerkung sollte insgesamt darauf abstellen, dass man trotz Rattunde/Depping eine Insolvenz in Eigenverwaltung im Fall der WGF bzw. noch konkreter im Fall der Herren Sergio und Zimmer dringend ablehnen sollte.

    Möchte meine Argumentation bei der Gelegenheit erweitern: die Emissionsprospekte sahen für den Fall der Insolvenz ja gerade vor, die vom "Mittelverwendungkontrolleur" betreuten Sicherheiten zu verwerten und den Erlös an die Gläubiger auszukehren. Gerade dies wurde ja von den Verantwortlichen der WGF auch als besonderes Sicherheitsmerkmal hervorgehoben. Entsprechend sollte dies jetzt auch ganz konsequent umgesetzt werden.

    Dazu eine Anmerkung zu "Mark Felt" (bin zu prüde, darf ich Sie so "taufen"): Ihr Hinweis scheint mir sehr wertvoll. Es kam mir in der Tat auch merkwürdig vor, das die WGF die Anlegern um die aufgeführten Informationen bittet. Nachdem ich mir auf Basis ihres Hinweises Informationen verschafft habe, kann ich bestätigen, dass es eine Verbindung zwischen Schulz-Sergio gab/gibt. Das Geschäftsmodell des "Datenklaus/-handels" in Verbindung mit "Telefonabzocke" ist allgemein hinlänglich bekannt, die Verwicklung und Verbindung der beiden Herren vermutlich aber nicht.

    Die Anleger sollten die erbetenen Angaben auf keinen Fall der WGF gegenüber machen. Die Anleger sollten sich (über einen Anwalt) ausschließlich an den Insolvenzverwalter wenden. Dieser wird kaum jemals die Konto- und Depotnummer erbitten.

  3. Manfred Antworten

    Lehmann

    auch wenn ich ebenfalls kein Jurist bin, sehe ich das Problem bei der Verwaltung in EIgenregie darin, dass das Vermögen im Gegensatz zur Regelinsolvenz nicht beschlagnahmt wird. Da die WGF selbst kaum eigene Immobilien besitzt, sondern diese in die (nicht insolventen) Objektgesellschaften gepackt hat, dürfte der Sachwalter Rattunde kaum Einblick in die Unterlagen der Objektgesellschaften bekommen. Dort kann also lustig weitergemacht werden, ohne das dies jemamnd kontrollieren kann. Außerdem muss der Sachwalter auch nur bei "außergewöhnlichen Geschäften" zustimmen. Wer bestimmt denn, was außergewöhnlich ist. Hier kann der Vorstand doch ersteinmal Fakten schaffen, über die dann später munter prozessiert wird – und das mal wieder auf Kosten der Anleger. Gerdae wegen der Intransparenz durch die Objektgesellschaften halte auch ich eine Verwaltung in Eigenregie für brandgefährlich. Ich hoffe Rattunde wird dies erkennen und dem Gericht mitteilen, dass Eigenregieverwaltung die Gefahr weiterer Nachteile für die Anleger birgt. Ich würde mich Reiters Vorschlag anschließen und auf der Gläubigerversammlung gegen die Eigenverwaltung stimmen.

    Es ist mir sowieso schleierhaft, wieso das Gericht dem Antrag der WGF gefolgt ist, wenn die seit 2008 stets Verluste eingefahren haben und dies in 2012 noch fortsetzen wollen. Dass 2013 ein Gewinn herauskommen soll, halte ich für eine gewagte Prognose. Der Name WGF ist doch im Markt verbrannt. Jeder potentielle Käufer kennt die Lage spätestens jetzt und wird dies bei dem Ankauf von WGF-Immobilien in der Angebotsgestaltung berücksichtigen. M.E: solten die Immobilien jetzt unter geordneter Aufsicht (richtiger Insolvenzverwalter) verwertet werden. Besser werden die sicherlich nicht, da für die Instandhaltung kaum noch Geld da sein dürfte.

  4. deepthroat Antworten

    Folgendes ist auf der homepage der WGF zu finden:

    damit wir Sie als Anleger von WGF-Anleihen auf dem aktuellen Stand halten können, bitten wir Sie, uns eine E-Mail mit Nachweis (z. B. Depotauszug oder Bankbestätigung) sowie Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnr., E-Mail, Wertpapierkennnr. der gehaltenen Anleihe und das genaue Kaufvolumen) zu senden. Wir werden Sie dann auf unsere Verteilerliste setzen und informieren.
    Vielen Dank vorab. …

    Auf keinen Fall machen! Sie kennen sicher Telefonabzocker. Sergio hat vor der WGF für Eckhard Schulz ein genau solches Call Center betrieben. Checken Sie mal Eckhard Schulz Lottoteam / dealgigant / Deutsche reisen etc. Prüfen Sie, ob das von der WGF vorgeschlagene o.a. Vorgehen üblich ist bei Prof. Reiter. Warnen Sie bitte!

  5. Lehmann Antworten

    Bin kein Jurist, kein Professor. Aber in dem folgenden Punkt kann ich der Argumentation von Prof. Reiter so nicht zustimmen: von einer "nahezu unbeaufsichtigten Eigenverwaltung" kann hier nicht die Rede sein.

    Es gibt einen Sachwalter (Prof. Rattunde) und einen Chief Restructuring Office (RA Depping). Beide haben langjährige Inso-Erfahrung. Dies ist das Gegenteil von nahezu unbeaufsichtigt.

    In einem anderen Punkt greift die Argumentation m.E. nicht weit genug: eine Insolvenz in Eigenverantwortung ist dann vorteilhaft, wenn eine positive Fortführungsprognose vorliegt und plausibel ist und dazu die bisherigen handelnden Personen wichtig sind.

    Die WGF hat in dem JA 2011 bereits eine erste Prognose zum JA2012 und JA2013 abgegeben. In 2012 werden Verluste von ca. 13 Mio. Euro erwartet. In 2013 wird ein Gewinn von knapp 3 Mio. Euro erwartet. Der Gewinn in 2013 ist so dünn, dass es nur geringer negativer Einflüsse bedarf, um diesen zu verunmöglichen. Abgesehen davon stehen gut 90 Mio. euro negatives Eigenkapital zu Buche – wielange soll das also dauern, bis dies aufgeholt wird?

    Bei dem Lebensstil der handelnden Personen in der Vergangenheit, der auf Kosten der Gläubiger ausgelebt wurde (z.B. teurer Firmen-Fuhrpark mit Chauffeur), kann dies noch sehr lange dauern – ein positiver Beitrag des Managements ist nicht wahrscheinlich, sondern wird nur angestrebt, weil die Herren Sergio und Zimmer (zusammen mit RA Bullhorst) die einzigen Aktionäre sind.

    Mein Fazit: Die Gläubiger sollten eine Verwertung vorziehen. Das Argument der WGF, dass in dem Fall nur unterhalb des Buchwertes liegende Verkaufspreise zu erzielen wären, überzeugt nicht. Denn dies war erstens auch schon in der Vergangenheit so (siehe Beteiligungsbericht). Zweitens würde die WGF auf Jahre hinaus kein attraktiver Geschäftspartner sein können (siehe vorigen Absatz) und auch in Eigenregie nur dann bessere Preise als heute erzielen können, wenn das allgemeine Preisniveau für Immo so anzieht, dass die negative Managementleistung überkompensiert würde. Darauf zu spekulieren bedarf es aber nicht der Insolvenz in Eigenregie. Das können die ausgezahlten Gläubiger auch selbst machen.

  6. Frank Antworten

    Ich fasse es nicht dass die gleichen Leute bei WGF AG weitermachen wollenn, die den Karren in den Deck gezogen haben. Das muss wirklich verhindert werden!

  7. XY Antworten

    Ob der Schaden bei der WGF so groß wird, bezweifle ich. Vielleicht gibt es gar keinen Schaden, denn die preise für Immobilien sind zuletzt stark gestiegen.

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