Weniger Elterngeld wegen Betriebsrente (Bundessozialgericht)

Es ist seltsam, dass ich von diesem Urteil bislang in keinem größeren Medium gelesen habe. Dabei ist es für alle werdenden Eltern von erheblicher Bedeutung: Wird per “Gehaltsumwandlung” eine Betriebsrente bespart, so verringert das den Elterngeld-Anspruch. So hat das Bundessozialgericht entschieden, und zwar schon im Sommer vergangenen Jahres. Der Grund: Bei der Berechnung des durchschnittlichen Einkommens kommt es auf die letzten zwölf Monate vor der Geburt an.

Berücksichtigt wird die “Summe der positiven Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit und nichtselbstständiger Arbeit“. Umstritten war, ob für Betriebsrente umgewandeltes Gehalt noch „positive Einkünfte“ sind. Der Gehaltsteil ist von Steuern und Sozialabgaben befreit – das wird als Vorzug der Betriebsrente gefeiert. Das Geld wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen, meist an Versicherungsunternehmen: Also noch “positive Einkünfte”? Das Bundessozialgericht hat dazu entschieden – zu Ungunsten der Eltern. Demnach zählt umgewandeltes Gehalt bei der Elterngeld-Berechnung nicht mit, eben weil es steuerfrei ist und damit nicht zu den Einkünften im Sinne des Elterngeldgesetzes gehöre (Urteil vom 25. 6. 2009 – B 10 EG 9/ 08).

[box type=”info”]Beachten Sie: Ab 2013 gelten neue Regeln für die Berechnung des Elterngeldes. [/box]

Seinen persönlichen Verlust kann man schnell überschlägig ausrechnen: Die halbe jährliche Einzahlung in die Betriebsrente X 0,67. Wenn jemand z.B. 2.400 Euro jährlich in eine Betriebsrente einzahlt, dann sinkt sein Nettoeinkommen dadurch um etwa 1.200 Euro. Die genaue Nettoeinbuße ist abhängig vom individuellen Steuersatz. Was dann netto fehlt, mindert die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld, das 0,67 Prozent der Bemessungsgrundlage ausmacht. Bei 1.200 Euro weniger würde das Elterngeld somit 804 Euro jährlich oder 67 Euro monatlich geringer ausfallen.

Was tun? Wenn eine Elternzeit geplant ist. würde ich vor der Geburt eines Kindes keine Entgeltumwandlung vereinbaren. Besteht bereits eine. würde ich sie stoppen und die Betriebsrente einfrieren – sofern das ohne weitere Kosten möglich ist. Wer wegen der Betriebsrente Einbußen beim Elterngeld hat, der hat m.E. gute Chancen, den Arbeitgeber oder den Finanzvermittler wegen unterlassener Aufklärung haftbar zu machen. Schon Anfang 2008 hatte ich auf die Verlustmöglichkeit hingewiesen.

 

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2 Gedanken zu „Weniger Elterngeld wegen Betriebsrente (Bundessozialgericht)

  1. Christina E. Antworten

    Sehr geehrter Herr Kunze,

    wie sieht das denn aus, wenn man sich die Betriebsrente während der Zeit des Elterngeldbezugs vorzeitig auszahlen lässt. Diese Auszahlung muss ja nachversteuern werden. D. H. Die Versicherung meldet das ja mit der Angabe meiner persönlichen Steuernummer. Wird diese Auszahlung bei der Überprüfung der Einkünfte während des Elterngeldbezuges angerechnet und muss ich damit dann rechnen das ich das Elterngeld zurück zahlen muss.

    ich hoffe Sie können mir diese Frage beantworten

    Mit freundlichen Grüßen

    Christina E.

  2. Tania Herrmann Antworten

    Weniger Elterngeld wegen Betriebsrente

    Sehr geehrter Herr Kunze,
    es freut mich sehr, dass ich Ihren Artikel gelesen habe. Genau das ist bei mir eingetreten. Ich zahle schon seit Jahren (seit ca. 2005) € 150 in die Allianz Pensionskasse ein. Ich habe keinerlei Information von meinen Arbeitgeber, geschweige denn von der Allianz Pensionskasse erhalten, dass sich das Elterngeld vermindert, wenn man in die Pensionskasse einzahlt. Denn mit dieser Information hätte ich die Einzahlungen stilllegen lassen können und somit wesentlich mehr Elterngeld bekommen können. Ich werde jetzt erstmal Widerspruch beim Amt einlegen, obwohl man mir gesagt hatte, dass es keinen Zweck haben wird.

    Jetzt ist die Frage. Wie gehe ich vor? Mit den Arbeitgeber möchte ich mich nicht gerne Anlegen, obwohl ich doch sehr auf das fehlende Geld angewiesen bin. Denn ich muss dadurch mindestens auf € 100-150 monatlich Elterngeld verzichten.

    Haftbar müsste ich die Allianz Pensionskasse machen, denn die hat diese sehr wichtige Information nicht mitgeteilt.

    Haben Sie ein Schreiben wie man gegen die Pensionskasse angehen könnte? Was für Chancen würden Sie mir geben, dass ich den Verlustbetrag von der Versicherung wieder bekomme? Sollte ich mir evtl. einen Anwalt nehmen? Dies bedeutet allerdings weitere Kosten, die ich mir nicht leisten kann.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Vielen dank und herzliche Grüße
    Tania H aus Hamburg

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