Versicherungen: Sie haben das Recht zu schweigen (FAZ)
zuletzt aktualisiert: 15. August 2013Versicherer dürfen von Kunden nicht verlangen, dass sie im Schadensfall pauschal alle Ärzte und Kliniken von der Schweigepflicht entbinden.
Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall einer Frau entschieden, die wegen Depressionen ihre Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen wollte (1 BvR 3167/08).
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