Versicherer-Kartell? Geld zurück!
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass Versicherungskunden Schadenersatzansprüche zustehen, wenn Versicherungsunternehmen ein rechtswidriges Kartell gebildet haben (C‑295/04 bis C‑298/04).
Das berichtet der Ott-Schmidt-Verlag.
Es ging bei diesem Verfahren um Preisabsprachen italienischer Versicherungen.
Teuer könnte es auch für deutsche Versicherungen werden, denn erst im vergangenen Jahr hatte das Bundeskartellamt gegen insgesamt 17 deutsche Versicherer Millionen-Bußgelder wegen Preisabsprachen verhängt.
Aus einer Pressemitteilung des Bundeskartellamtes:
Grundlage des Kartells waren die so genannten FIS-Grundsätze, die von Vorstandsmitgliedern betroffener Unternehmen im Fachausschuss Industrielle Sachversicherung (FIS) des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vereinbart wurden. Sie sahen u.a. vor:
– während laufender Verträge keine Beiträge (Prämien) zu senken,
– keine Beiträge rückwirkend anzupassen,
– Neuverträge nur mit Ausstiegs- und Anpassungsklauseln abzuschließen.
Gegen die Bußgelder laufen nach meiner Kenntnis noch Einspruchsverfahren beim OLG Düsseldorf.
Dank an SK für den Hinweis!
Ah, so gef
@Florian: Ich hatte was Anderes ausprobiert – und pl
OT: Neues Design? Also das alte Design gefiel mir um einiges Besser, sowohl Farben als auch Aufteilung… Man k