Letzte Aktualisierung: 3. Juli 2015
Die deutschen Sparkassen können keinen Markenschutz für den Rotton ihrer Logos beanspruchen, entschied heute das Bundespatentgericht auf einen Antrag der spanischen Bank Santander hin.
Die Markeneintragung des seit den 60er-Jahren von den deutschen Sparkassen verwendeten Rottons HKS 13 ist demnach unzulässig. Santander, Spaniens größte Bank, setzt den Rotton seit Ende der 80er-Jahre ein und will ihn auch in Deutschland verwenden.
Die Sparkassen haben die Möglichkeit, beim Bundesgerichtshof Revision einzulegen, da es sich um einen “Fall von grundlegender Bedeutung” handele, so das Gericht. Die Sparkassen wollen diesen Weg gehen, berichtet Pressetext.com
Die Deutsche Telekom ist mit einem ähnlichen Schutzversuch für ihren Magenta-Farbton (ursprünglich HKS 27) in der Vergangenheit bereits gescheitert. Lediglich mit RAL4010 ist es teilweise gelungen. Warum sollte es der Sparkasse da anders ergehen? Zumal die 60er bereits eine ganze Weile her sind und die Sparkasse den HKS 13 weder selber ‘erfunden’ hat, noch der erste Nutzer dieser Farbe dieses Standard-Farbtons des HKS-Farbfächers gewesen ist. (HKS = Hostmann-Steinberg Druckfarben, Kast + Ehinger Druckfarben und H. Schmincke & Co. ; eingetragenes Warenzeichen)
Santander benutzt übrigens HKS14, der Unterschied ist aber nur mit einem sehr geübten Auge oder im direkten Vergleich feststellbar.