Formalitäten bei einem Todesfall: Von Totenschein bis Erbschaftssteuer

Ein Todesfall kann viele Fragen aufwerfen: Was passiert mit Schulden und Erbe? Was ist mit einem Testament? Welche Formalitäten müssen erledigt werden? Unser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Schritte, die nach einem Todesfall zu tun sind.

Der Totenschein

Nach dem Todesfall muss zunächst ein Totenschein ausgestellt werden.
Starb ein Mensch in der Klinik, kümmert sich die Klinik darum. Bei einem Todesfall zu Hause muss ein Arzt gerufen werden.

Es empfiehlt sich, gleich mit der Suche nach dem Testament und anderen Verfügungen zu beginnen, denn es könnten Hinweise enthalten sein, wie und wo der Verstorbene bestattet werden möchte.

Die Sterbeurkunde

Für viele weitere Formalitäten ist eine Sterbeurkunde notwendig. Sie wird in Deutschland von den Standesämtern ausgestellt. Für die Beantragung werden der Personalausweis, der Totenschein sowie die Personenstandsunterlagen benötigt, etwa die Geburtsurkunde. Normalerweise kümmert sich ein Bestatter  darum. Ein Bestatter sollte kurzfristig nach dem Todesfall beauftragt werden. In den meisten Bundesländern ist eine Aufbahrung zu Hause bis zu 36 Stunden erlaubt. Die Kosten für die Beerdigung trägt der Erbe (§ 1986 BGB).

Das Testament

Wird ein Testament gefunden, muss es beim örtlichen Nachlassgericht abgeliefert werden (§ 2259 BGB). Liegt das Testament hingegen bereits beim Notar oder Amtsgericht, geht alles automatisch seinen Weg. Die Erben werden benachrichtigt. Ein mögliches Problem: “Angehörige, die im Testament nicht gut wegkommen, könnten es verschwinden lassen”, sagt Dominik Hüren, Sprecher der Bundesnotarkammer in Berlin. “Der letzte Wille sollte daher stets hinterlegt sein.” Im Zentralen Testamentsregister für Deutschland werden alle erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen, registriert (mehr Infos: http://www.testamentsregister.de).

Die Erbschaft

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. “Das Gut rinnt wie das Blut”, sagen Juristen gerne. Soll bedeuten: Nach der gesetzlichen Erbfolge erben neben dem Ehepartner immer die nächsten Blutsverwandten. Zunächst erben die Erben 1. Grades; also die Kinder. Im Regelfall müssen sich die Kinder den Nachlass mit dem überlebenden Ehegatten hälftig teilen.

Grundsätzlich gilt: Wer erben will, muss auch die Schulden übernehmen, etwa die Hypothek eines Hauses. Das kann teuer werden, denn der Erbe muss dafür auch mit seinem eigenen Vermögen gerade stehen. Bevor das Erbe angetreten wird, muss also überlegt werden, ob die Verbindlichkeiten den Nachlasswert übersteigen und das Erbe ausgeschlagen werden sollte.

Erbe ausschlagen: So geht das

Die Ausschlagung geschieht entweder zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder durch ein formloses notariell beglaubigtes Schreiben. Es gilt eine Frist von sechs Wochen “ab Kenntnis des Erben von Anfall und Berufungsgrund”, also regelmäßig sechs Wochen nach dem Tod des Erblassers.

Besteht innerhalb dieser Zeit noch keine Klarheit darüber, ob Schulden vorhanden sind, gibt eine Vorsichtsmaßnahme: “Mit einer Nachlassverwaltung durch das Gericht kann man erreichen, dass sich die eigene Haftung nur auf die Erbmasse beschränkt”, so Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer.

Das Erbe annehmen

Wer das Erbe annimmt, sollte sich alsbald einen Erbenschein beim Nachlassgericht besorgen. Der ist nötig, um zum Beispiel ein Grundstück oder ein Konto umschreiben zu lassen. Wichtig dabei: Mit Beantragung des Erbscheins liegt eine Annahme der Erbschaft vor und die Ausschlagung ist ausgeschlossen.

Nach einem Todesfall müssen bestimmte Schritte unternommen werden. Zunächst muss ein Totenschein ausgestellt werden, dann eine Sterbeurkunde beantragt werden. Wenn ein Testament gefunden wird, muss es beim Nachlassgericht abgeliefert werden. Wenn der Erbe das Erbe annehmen möchte, sollte er sich einen Erbschein besorgen.

Die Lebensversicherung nach dem Todesfall

Nach einem Todesfall sollte auf die Police für die Lebensversicherung genau sorgsam geachtet werden wie auf das Testament. Der Versicherungsschein ist so gut wie bares Geld. Wer ihn in die Finger kriegt, kann sich alles auszahlen lassen”, sagt ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Das ist im Kleingedruckten geregelt und von mehreren Gerichten bestätigt worden (unter anderem Oberlandesgericht Koblenz, Az: 10 U 595/01). Die Versicherung darf somit an eine nicht berechtigte Person Leistungen erbringen – es sei denn, sie hat die fehlende Berechtigung gekannt oder dies grob fahrlässig übersehen.

Eine weitere Falle bei Lebensversicherungen: veraltete „Bezugsberechtigungen“. Ist jemand begünstigt worden, fällt die Versicherungsleistung nicht mehr in die Erbmasse. Auch nach einer Scheidung bleibt eine Bezugsberechtigung bestehen, wenn sie nicht gegenüber der Versicherung widerrufen wird. So kann es passieren, dass zum Beispiel plötzlich die Ex-Ehe-Frau noch vom Todesfall profitiert (OLG Köln, AZ: 8 U 103/96) . Deshalb: Regelmäßig überprüfen, ob die Bezugsberechtigung noch den Wünschen entspricht.

Nach Todesfall: Finanzamt informieren

Wer etwas geerbt hat, muss das innerhalb von drei Monaten dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen (§ 30 Abs. 3 ErbStG). “Sind Vermögen oder Erträge noch nicht versteuert worden, ist der Erbe verpflichtet, eine ordnungsgemäße Nacherklärung abzugeben”, sagt ein Fachanwalt für Steuerrecht in Düsseldorf.

“Sonst kann er selbst sehr schnell in den Verdacht einer versuchten Steuerhinterziehung durch Unterlassen geraten.”

Zusammenfassung

  • Nach einem Todesfall müssen bestimmte Schritte unternommen werden, wie die Ausstellung eines Totenscheins und der Beantragung einer Sterbeurkunde.
  • Wird ein Testament gefunden, muss es beim Nachlassgericht abgeliefert werden.
  • Wer das Erbe annehmen möchte, sollte sich einen Erbschein besorgen und das Finanzamt innerhalb von drei Monaten informieren.

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10 Gedanken zu „Formalitäten bei einem Todesfall: Von Totenschein bis Erbschaftssteuer

  1. Fallout Boy Antworten

    Ich habe vor ein paar Jahren auf recht kurze Zeit entscheiden müssen, das Erbe einer Tante anzutreten oder nicht. Problem: Ich wohne gute 200 Kilometer entfernt, habe von der Ausschlagung des Erbes meines Vaters erst vier Wochen nach dem Tod erfahren (Nachlassgericht hat mir keinen Aufschub gegeben und ich hatte nur zwei Wochen bis zur einer möglichen Ausschlagung Zeit) und hatte auch sonst keine “tiefere” Beziehung zur Tante mehr gehabt, als dass ich gewusst hätte, ob nach gut einem Jahr Vollpflegefall im Altenheim überhaupt noch (genügend) Guthaben vorhanden war. Dazu kommt, dass bei der Tante einzelne, “dubiose” Personen ein- und ausgingen, die sich in der Zwischenzeit unbehelligt die Taschen hätten voll machen können.

    Die Recherche mindestens die umliegenden, drei großen Banken am Wohnsitz der Tante dazu zu bewegen, mir Auskunft über a.) die schiere Existenz einer Kundenbeziehung zu meiner verstorbenen Tante und b.) über die Höhe der ggf. vorliegenden Produkte zu geben, war ein einziger Schildbürgerstreich. Niemand wollte etwas ohne einen Erbschein sagen. So einen gibt es aber erst, wenn man das Erbe angetreten hat und eine Ausstellung ist nicht möglich, wenn man noch an eine Ausschlagung denkt!

    Über kurz oder lang ist es mir gelungen, von einfachen Aussagen “unter der Hand” hin (“Ich würde Ihnen unter dem Mantel der Verschwiegenheit raten, noch bei anderen Banken nachzuforschen…wenn Sie verstehen, was ich meine….”) zu Kontoauszügen (mittels persönlicher Legitimation bei meiner Hausbank (!) für eine mögliche (!) Sparkasse (!) eines Kontos der Tante) ein halbwegs klares Bild zu bekommen. Würde ich nicht seit Geburt an in Deutschland leben und den Papierkrieg mit Banken und Behörden können, würde ich mich auf einer Insel mit zugehöriger Bananenrepublik wähnen: Man hat maximal sechs Wochen Zeit für eine Entscheidung pro/contra Erbschaft, aber bekommt keinerlei Informationen wo und wieviel Geld und Schulden vorhanden sein könnten?!?

    Von der Möglichkeit einer “Nachlassverwaltung durch das Gericht” hat mich niemand hingewiesen, auch nicht der für die Ermittlung der Erben zuständige Rechtspfleger beim Nachlassgericht! Auch mittels Internetrecherche bin ich auf so etwas damals nicht gestoßen. Ob das wirklich in allen Bundesländern so einfach möglich ist?!

    Am Ende habe ich das Erbe kostenpflichtig ausgeschlagen und für meinen minderjährigen Sohn noch dazu, der durch Ausschlagung an meine Stelle getreten wäre. Zur Ausschlagung musste ich persönlich werktags Vormittag beim für mich zuständigen Amtsgericht erscheinen inklusive meiner Frau (weil Sohn ja minderjährig). Ein toller Zeitvertreib für zwei berufspflichtige Eltern zu Corona-Hochzeiten, wo man fast nirgendwo Publikumsverkehr sein durfte und Kinderbetreuung zwangsweise geschlossen war, der minderjährige Sohn aber als Nicht-Beteiligter nicht ins Amtsgebäude mit durfte…

    Von einem Konto der Tante waren kurz nach dem Tod mehrere Tausend Euro an einem Geldautomaten abgehoben worden. Nachforschung über vier Wochen später – zwecklos. Die rechtliche Frage, ob eine ausbezahlte Lebensversicherung in Höhe von 20.000 Euro an einen Neffen rechtlich i.O. war, oder dem Gesamterbe unterworfen hätte werden müssen, hab ich mangels Erfolgsaussichten nicht mehr klären lassen.

    Gleichzeitig musste ich außerdem feststellen, dass namhafte Altenheime über 12 Monate (!) für einen Vollpflegefall kein Geld abbuchen, aber dann nach dem Todesfall gerne auf wenige Tage bis Wochen stückweise das Konto quasi leerräumen; Banken obwohl sie vom Tod des Kontoinhabers wissen, Konten noch 1,5 Jahre “bestehen” lassen und erst dann an die Auflösung denken, wenn das Konto ins Minus rutscht; Versicherungen zwar ohne Erbscheine mit Verweis auf Datenschutz keine Auskünfte über Vertragsverhältnisse und Guthabenstände geben, aber kein Problem haben nach 2 Jahren dann beim einzigen Verwandten mit noch existierender Zustellanschrift anzufragen, wohin ein Guthaben von 30 Euro (von ehemals gut 20.000 Euro) hin überwiesen werden kann.

    Ich war nicht auf Geld aus, aber ich war schon genervt, was für ein Aberwitz es ist, sich im 21. Jahrhundert ohne einen Erbschein zu besitzen ein Bild von der Erbmasse zu machen, während sich Andere stillschweigend das Geld unter den Nagel reißen, weil sie zufällig an die Bankkarte und PIN der Erblasserin gekommen sind oder/und sich als Begünstige in die Lebensversicherung haben einsetzen lassen.

    Würde ich meinen Stundensatz (und den meiner Frau) für die ver(sch)wendete Zeit in Rechnung stellen, nur um meine Rechte und Pflichten und die meines Sohns überhaupt wahrnehmen zu können, würde ich der Tante gerne nachträglich noch eine Rechnung schicken, die jegliche erbbare Beträge deutlich überstiegen hätten – so böse das auch klingen mag!

  2. Jim Winkler Antworten

    Guten Tag und vielen Dank an den Author dieses tollen Artikels.
    In meiner Familie gab es vor kurzem einen Todesfall. Nun stellt sich die Frage bei uns ob wir die Erbschaft antreten. Soweit ich das weiß gibt es wohl auch ein Testament welches wir aber noch nicht gesichtet haben. Ich denke, das wird in Kürze passieren. Allerdings werden es wohl keine sonderlich großen Vermögensreichtümer sein.

  3. Louise Antworten

    Es ist recht viel auf das man achten muss, wenn eine Bestattung getätigt werden muss. Als Trauernder ist da kaum Raum um alles zu fassen. Das finde ich immer recht schade.

  4. Mian Antworten

    Heute lese ich fast nur über Papier und Ausweise. Es ist erstaunlich wie viele Urkunden und Ausweise “benötigt” werden. Gibt es keine Urkunde für die Urkunde? Ich hoffe wenn ich sterbe, dass es bis dahin weniger Papierkrams gibt für die Hinterlassenen! Welcher Bestattung hat weniger Aufwand, die Feuerbestattung oder die Erdbestattung?

  5. Laura Heimisch Antworten

    Eine Freundin von mir muss sich mit der Bestattung, bzw. der Waldbestattung ihres Vaters beschäftigen. Eine Waldbestattung ist das, was sich ihr Vater gewünscht hatte. Sie informiert sich zurzeit darüber, was sie alles braucht, damit die Bestattung stattfinden kann. Vielen Dank für die Info über die benötigten Unterlagen, ich frage mich nur, ob das gleiche auch für eine Waldbestattung gilt.

  6. helga Antworten

    Danke für Tipps! Die sind für junge Nachbaren sehr wichtig! Zum Todesfall würde ich auch die Bestattung zählen Die ist sehr wichtig für die Verwandten und Freunde, denn man nimmt von dem Verstorbenen Abschied in diesem irdischen Leben. Gefühle und Emotionen brauchen Freiheit:) Danke!

  7. Mia Antworten

    Beerdigungen gehören zu den Dingen, die jeden irgendwann bewusst machen, dass alles Streben endlich ist. Es ist gut sich in Jahren der Gesundheit zu informieren und bewusst zu werden, wie man sein Ende gestallten möchte. Bekannte hatten jüngst ihre Urne selbst bemalt, mit der sie später einmal im Friedwald beerdigt werden möchten.

  8. Nina Antworten

    Eine Kollegin ist gerade in der schwierigen Situation, dass sie sich um den Nachlass ihrer Großeltern kümmern muss. Die Checkliste werde ich ihr mal weiterleiten. Wie sieht es denn mit der Regelung von Bestattungen aus? Was sind hier die richtigen Schritte?

  9. Emmi Antworten

    Nach der Erdbestattung der Mutter meiner Freundin, musste sie auch einen Erbschein beantragen. Sie hatte zu der Zeit eine Menge zu tun. Sie meinte, dass sie nicht weiß, was schlimmer ist, der Tod der Mutter oder die Bürokratie.

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