Strafzettel: Neue Regeln für Falschparker

Seit 1. April dieses Jahres sind die Strafzettel für Falschparker deutlich teurer geworden, wie der Rechtsschutzversicherer ARAG berichtet. Wer länger als bis zu 30 Minuten unbezahlt parkt (kein Parkschein oder abgelaufener Parkschein), zahlt für seinen Strafzettel statt fünf Euro nun zehn Euro. Die Bußgelder für jede weitere Überschreitung der gezahlten Parkdauer sind um je fünf Euro gestiegen.

Wer bis zu einer Stunde länger parkt als erlaubt, muss also 15 Euro statt 19 Euro zahlen, bei bis zu zwei Stunden 20 Euro, bei bis zu drei Stunden 25 Euro. Wer noch länger überziehe, kriegt einen Strafzettel über 30 Euro. Das Bundesverkehrsministeriums will so die Zahlungsdisziplin bei den Parkgebühren auf ausgewiesenen Parkplätzen verbessern, heißt es.

Länder und Kommunen hatten im vergangenen Jahr beklagt, dass die bis dahin geltenden Bußgeldsätze keine abschreckende Wirkung mehr hätten. Autofahrer zahlten lieber Strafzettel als die Parkgebühren. Grund: Die Parkgebühren auf ausgewiesenen Parkplätzen und besonders in Parkhäusern waren oft teurer als die Strafzettel.

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