Steuerpflicht für Bundis und Bufdis kommt (Steuerrat24)
Bisher waren alle Geld- und Sachbezüge der Bundis und Bufdis steuerfrei.
Nun wird mit dem „Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz“ eine teilweise Steuerpflicht für die Bezüge im freiwilligen Wehrdienst und im Bundesfreiwilligendienst eingeführt (§ 3 Nr. 5 EStG).
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