Steuer-Strafverfahren wegen IPhone
zuletzt aktualisiert: 28. April 2008Wer in den USA mit dem starken Euro günstig einkaufen will, sollte zu Hause die Zollvorschriften beachten. Wie es einem sonst ergehen kann, zeigt das Beispiel eines Azubis aus Bonn. Er wollte u.a. ein in den USA gekauftes IPhone am Zoll in Düsseldorf vorbeischleusen – und hat nun ein Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung am Hals. Er hätte es besser wissen können.
Kommentare
SvenS 28. April 2008 um 14:46
@Volker
das wird bald auch nicht mehr helfen. Bestimmt kommt bald jemand auf die Idee das man die bei der Sicherheits
Volker 28. April 2008 um 13:47
Danke f