Seit Jahresanfang sind die Steuerfreibeträge für Abfindungen weg. Der Gesetzgeber hat aber Übergangsvorschriften geschaffen. Vielfach heißt es derzeit in den Medien, begünstigt nach altem Recht seien noch jene Abfindungen, die im vergangenen Jahr vereinbart wurden und bis 2008 gezahlt werden. Das ist m.E. nur halb richtig.
Für einen Beitrag habe ich gerade den Gesetzestext gelesen: Begünstigt können dem Wortlaut sogar jene Abfindungen sein, die aus einer (Kündigungsschutz-)klage resultieren, die noch im vergangenen Jahr anhängig, also eingereicht wurde. Selbst wenn per Vergleich oder Urteil erst in diesem Jahr ein Abfindungsanspruch entsteht, kann der Arbeitnehmer m.E. noch die Steuerfreibeträge beanspruchen (wenn die sonstigen Voraussetzungen dafür gegeben sind).