Abgabefrist Steueerklärung 2018: Zwei Monat mehr Zeit

Die Abgabefrist für die Steuererklärung wird neu geregelt: Ab 2019 werden die Abgabetermine für die Steuererklärung um zwei Monate nach hinten verschoben. Wer sich der Arbeit selbst stellt, muss die Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Wird Hilfe etwa eines Steuerberaters in Anspruch genommen, ist der 28. Februar des übernächsten Jahres maßgebend.

Die Änderung gilt aber erst ab dem Steuerjahr 2018, also Steuererklärungen für das Jahr 2018.

Mit dem neuen Gesetz hat das Finanzministerium aber auch Verspätungszuschläge strenger geregelt, wenn die Steuererklärung nicht spätestens 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres eingeht oder ein vom Finanzamt genannter Termin nicht eingehalten wird.

Alte Frist für Steuererklärung: 31. Mai

Aber noch ist der 31. Mai ist der Stichtag – auch für viele Rentner, die mittlerweile eine Steuererklärung abgeben müssen.  Wer es nicht rechtzeitig schafft, sollte eine Fristverlängerung schriftlich beantragen. Das geht formlos per Fax, etwa mit einem Hinweis auf viel Stress im Job oder einen Umzug. Eine Verlängerung bis zum 30. September ist dann in der Regel kein Problem.

Wer seine Erklärung von einem Steuerberater anfertigen lässt, muss das nicht mal beantragen. Mit einem Steuerberater gibt es eine automatische Fristverlängerung bis zum 31. Dezember. Allerdings sollte der Begriff „automatisch“ nicht falsch verstanden werden: Das Finanzamt muss zumindest über die Beauftragung eines Steuerberaters informiert sein. Das übernimmt üblicherweise der Steuerberater.

Das sind die Gründe für eine Fristverlängerung

Bis in das nächste Jahr hinein geduldet sich das Finanzamt auf Antrag. Dafür müssen gute, vor allem wichtige Gründe genannt werden. Eine Frist bis 28. Februar ist möglich für Härtefälle, wenn zum Beispiel eine langwierige Erkrankung an der Abgabe der Steuererklärung hindert.

Bis zum 30. April gewähren die Finanzämter Frist, wenn es sich um einen ernsten Ausnahmefall handelt – etwa weil ein Feuer Originalunterlagen vernichtet die oder Computeranlage beschädigt hat..
Wer aber einfach nur trödelt, ohne sich um eine Fristverlängerung zu kümmern, muss mit Verspätungszuschlag, einem Zwangsgeld oder gar einer Steuerschätzung rechnen. Der Verspätungszuschlag kann bis zu zehn Prozent der im Bescheid festgesetzten Steuer betragen, höchstens aber 25.000 Euro.

Keinen Termindruck haben jene, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung, verpflichtet sind, also ledige Arbeitnehmer, die neben ihren Arbeitseinkünften weniger als 410 Euro an steuerpflichtigen Einkünften erzielten. Sie können allerdings freiwillig eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Oft bringt das zumindest eine kleine Steuererstattung.

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