Kunden der Sparkasse Ulm mit gut verzinsten Scala-Sparverträgen erhalten laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg derzeit Mitteilungen, die Sparkasse Ulm wolle die Sparverträge kündigen. Stattdessen werde eine Geldanlage mit festem Zins für eine weitaus geringere Laufzeit angeboten. Nach Meinung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist eine Kündigung der Scala-Sparverträge aber nicht zulässig.
Der Grund: “Es gibt eine handschriftlich und damit individuell vereinbarte feste Laufzeit und einen festen, im Zeitablauf steigenden Bonuszinssatz”, so Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. An diese Vereinbarung sei die Sparkasse Ulm gebunden.
Für Kunden der Sparkasse Ulm haben die Verbraucherschützer Informationen und einen Musterbrief bereitgestellt, und zwar unter www.vz-bw.de/scala. Mit dem Musterbrief können Verbraucher die Sparkasse Ulm auffordern, die Zinsanpassungen für die Grundverzinsung ihrer Scala-Sparverträge offenzulegen und gegebenenfalls zu korrigieren.